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Bereits zum neunten Mal verleiht das Landesarbeitsministerium den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben
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Bereits zum neunten Mal verleiht das Landesarbeitsministerium den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert.
Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben sowie Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben. Zudem wird zum dritten Mal der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“ vergeben, der mit 1.500 Euro dotiert ist. Hierfür können sich Existenzgründerinnen bewerben, die ihr Unternehmen ab dem 29. November 2017 gegründet haben. Im Wettbewerb können auch Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für Preisträgerinnen einreichen. Verliehen werden die Preise beim 12. Unternehmerinnen-und Gründerinnentag am 14. Mai 2020.Zeit
Januar 28 (Dienstag) - Februar 28 (Freitag)