Selbstständig machen als Friseur:in So eröffnest du den eigenen Frisörsalon
Euren eigenen Frisörsalon eröffnen – damit euer Vorhaben gelingt, und ihr euer Laden erfolgreich eröffnet findet ihr hier die wichtigsten Voraussetzungen, auf die ihr achten solltet, Kosten, Tipps zu Finanzierung, Förderungen und Genehmigungen, sowie Schritte zur Selbstständigkeit als Frisör.

Von Hochsteckfrisuren für eine Braut bis hin zu den verschiedensten Haarschnitten, Färbungen oder Haarpflegen: Der Friseurberuf ist ein abwechslungsreiches und sehr kreatives Handwerk. Das fachliche Know-How in der Kombination mit handwerklichem Geschick, der Bereitschaft, ständig in Kundenkontakt zu stehen und einem Gespür für Ästhetik sind die Grundvoraussetzungen, die für die Berufswahl des Frisör vorliegen sollten. Und: Damit ihr einen eigenen Salon eröffnen könnt, müsst ihr oder einer eurer Angestellten den Meisterbrief vorweisen können. Wer sich damit selbstständig machen möchte, muss darüber hinaus noch über eine Portion Mut, betriebswirtschaftliches Denken und Zielstrebigkeit verfügen. Es gibt zwar einige Hürden zu überwinden. Doch wer es richtig anpackt, kann bald mit Stolz auf seinen eigenen Laden blicken.
Schritt 1: Die geeignete Ladenfläche finden
Zunächst gilt es, den richtigen Ort für die Ladenlokalität zu finden. Je zentraler die Ladenfläche ist, desto größer ist der Zulauf beziehungsweise das Einzugsgebiet. Ebenso ist die verkehrstechnisch Anbindung innerhalb des Zentrums meist besser. Somit werden auch potentielle Kunden erreicht, die nicht über ein Auto verfügen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Weiterhin muss die Ladenfläche selbst den Anforderungen genügen. Im besten Fall war in dem Laden vorher ebenfalls ein Friseur. So sind die benötigten Anschlüsse und Flächen auf jeden Fall schon vorhanden. Möglicherweise kann dann auch die bereits bestehende Ausstattung des Vorbesitzers mit übernommen werden.
Bei einer Übernahme eines bereits bestehenden Friseursalons gibt es zudem den großen Vorteil, dass meist direkt auch ein großer Teil des Kundenstamms mit übernommen wird. Doch auch, wenn die gefundene Ladenfläche nicht von einem Friseur stammt, kann sie zu einem Friseursalon umfunktioniert werden. Dazu sollte jedoch idealerweise auf Expertentipps zurückgegriffen werden. Denn in solchen Fällen gibt es mehr Begebenheiten zu beachten, damit der Laden später wirklich zu einem gut funktionierenden Friseurladen wird. Die räumliche Aufteilung, vorhandene Wandflächen, Sanitäranlagen, Strom- und Wasseranschlüsse, dies alles muss in ein Konzept zusammengebracht werden, um dann zu beurteilen, ob die Umsetzung gut zu realisieren ist.
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Schritt 2: Erstellung des Gesamtkonzepts
Nachdem eine geeignete oder potentiell geeignete Ladenfläche gefunden wurde muss somit zunächst das Konzept erstellt werden.
Lage & Miete: Die Lage und die Miete sind Faktoren, die zu dem Zeitpunkt dann schon bekannt sind und zur besseren Planung in das Konzept mit einfließen können. Durch die Lage kann auch die spätere Kaufkraft eingeschätzt werden. Gut besuchte Lagen bringen später auch mehr Kunden.
Zielgruppe: Auch über die eigentliche Zielgruppe muss sich Gedanken gemacht werden: Soll der Friseursalon für die breite Masse sein, oder soll es eine spezielle Ausrichtung geben? Etwa ein Friseurladen schwerpunktmäßig für Brautfrisuren oder ein Salon für die High Society? In den vergangenen Jahren sind vor allem die Leistungen eines Barbiers (also die Barthaar-Pflege) zumindest in den Großstädten zum Alleinstellungs-Merkmal geworden. Ihr solltet also genau überlegen, an wen ihr euch wendet und was ihr anbietet.
Ladenausstattung: Anhand dieser Punkte muss entschieden werden, wie die Ladenausstattung aussehen soll. Welches Design, welche Materialien und welche Farben sollen eingesetzt werden?
Marketing: Auch über die spätere Vermarktung und Werbemaßnahmen sollten sich bereits in diesem Stadium erste Gedanken gemacht werden. Denn, wenn ihr wisst, welches Zielpublikum ihr ansprecht und wo euer Laden liegt, könnt ihr entscheiden, ob sich eine Website lohnt, ob ihr eine Unternehmens-Facebookseite benötigt, wie euer Logo-Design aussehen sollte und wie viel Geld ihr für alle Maßnahmen, etwa auch für Flyer, Poster oder Werbeschaltungen ihr benötigt. Und ihr könnt euch auch über einen sinnvollen Namen klar werden, den ihr benutzen wollt. Erst wenn das Gesamtkonzept steht, ist an der Umsetzung zu arbeiten. Finanzierungen, Genehmigungen und jede Menge organisatorischer und bürokratischer Aufwand folgen als nächstes.
Schritt 3: Vorschriften, Genehmigungen und Absicherungen
Bevor die ersten Umbauten und Renovierungen stattfinden können, muss ihr euch erstmal um den Papierkram kümmern. Welche behördlichen Vorgaben einzuhalten sind, ist im Vorfeld mit Ordnung- und Bauamt abzuklären. Auch Fragen zu Flächen für spätere Außenwerbung müssen eventuell mit den Ämtern abgeklärt und rechtzeitig beantragt werden. Ebenso muss die Meldung bei der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt erfolgen. Hier die Checkliste für alle Behördengänge, die ihr vor dem Selbstständig machen als Frisör vor euch habt:
Checkliste: Diese Anmeldungen müsst ihr machen
Eintragung in die Handwerksrolle: Eure Betriebsaufnahme müsst ihr bei der örtlichen Handwerkskammer anzeigen und in die Handwerksrolle eintragen lassen. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben möchte, und das ist bei einem Frisörbetrieb der Fall, der muss nach § 1 Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle eingetragen werden. Dafür benötigt ihr einen Meisterabschluss, um euch mit einem Friseursalon selbstständig zu machen. Ist kein Meisterabschluss vorhanden, muss eine weitere Person mit Friseurmeister als Betriebsleiter eingestellt werden. Wie das geht und welche Unterlagen braucht, erfahrt ihr in diesem Artikel: „Basics: So tragt ihr euren Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle ein“.
Gewerbeanmeldung: Ihr müsst den Beginn eures Gewerbes bei der zuständigen Behörde anmelden (Gewerbeanmeldung). Mehr dazu und wie das funktioniert, erfahrt ihr in dem Fachartikel „Gewerbeanmeldung – so meldet man ein Gewerbe richtig an (inklusive Gewerbeanmeldung Formular)„.
Anmeldung eurer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt: Gewerbetreibende bekommen von ihrem zuständigen Finanzamt, welches von der Gemeinde nach der Gewerbeanmeldung über die Gründung informiert wurde, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Betriebseröffnungsbogen) zugeschickt.
Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung: Grundsätzlich musst ihr prüfen, ob euer Gründungsvorhaben eine Haftpflichtversicherung voraussetzt. Für Frisörbetriebe gibt es diese Pflicht nicht. Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Fachartikel „Die Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung: Was das ist und wer sie braucht„. Zusätzlich kommen verschiedene Versicherungen auf einen zu. Welche verpflichtend und welche als zusätzliche Ergänzung sinnvoll sind, muss im Einzelfall überprüft werden. Insgesamt sollten folgende Risiken sollten mit den Versicherungen abgedeckt werden:
- Unternehmerische Risiken
- Betriebliche Risiken
- Persönliche Risiken
Rechtsschutzversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Kranken- und Rentenversicherung sollten auf jeden Fall vorhanden sein. Welche Versicherungen alle nötig sind kann auch bei einer Gründerberatung erfragt werden. Zudem ist zu empfehlen, auch später immer wieder zu schauen, ob sich der Versicherungsbedarf geändert hat und eine alte Versicherung überflüssig geworden ist oder eine neue nötig wird.
Rechtsform und eure Firma: Grundsätzlich habt ihr zwei verschiedenen Möglichkeiten, ihr könnt eurem Salon einen schönen sprechenden Namen geben und die Organisation (also den Betrieb) anders nennen und müsst dann hier je nach Rechtsform die Regeln einhalten. Oder ihr bringt das beides zusammen, dann solltet ihr allerdings eine Rechtsform wählen, in der ihr auch frei in der Benennung eurer Firma seid. Ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, AG, OHG oder Limited – ihr solltet genau prüfen, welche Rechtsform sich für euer Unternehmen eignet.
Eure eigene Sozialversicherung: Grundsätzlich sind Selbstständige von der Versicherungspflicht in den Sozialversicherungen befreit (§ 2 SGB IV). Eine Ausnahme bildet die Kranken- und Pflegeversicherung, die auch für Selbstständige eine Pflichtversicherung ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Achtung: Ihr könnt euch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen versichern. Dies gilt auch für die Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III). Alternativ können Versicherungsverträge mit privaten Anbietern abgeschlossen werden. Existenzgründer sollten im Rahmen ihrer Gründung also unbedingt Kontakt mit ihrem bisherigen Versicherer (z. B. Deutsche Rentenversicherung) aufnehmen und ggf. auch Angebote anderer (privater) Versicherer einholen.
Anmeldung eurer Mitarbeiter: Euer Unternehmen benötigt eine Betriebsnummer, die ihr bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Der Sozialversicherungsausweis eurer Mitarbeiter benötigt ihr, um Sozialversicherungsbeiträge eurer Mitarbeiter monatlich an die zuständige(n) Krankenkasse(n) abführen. Das Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte läuft über die Knappschaft Bahn See (KBS).
Schritt 4: Finanzen & Finanzierung klären
Zeitgleich mit den anderen organisatorischen Aufgaben gilt es, den finanziellen Aspekt der Gründung zu regeln. Eine genaue Kostenkalkulation der erwarteten Kosten muss aufgestellt werden. Nur so kann eine genaue Schätzung erfolgen, wie viel Gelder tatsächlich benötigt werden. Alleine für die Eintragung ins Handelsregister und den Gewerbeschein werden zwischen 50 und 250 Euro fällig. Die Gestaltung des Ladens und die Erstausstattung werden am stärksten ins Gewicht fallen. Auch die laufenden Kosten dürfen nicht vergessen und müssen von Anfang an mit einkalkuliert werden. Dazu kommen die normale Miete und Lohn-, sowie Energiekosten. Um die Gründung finanziell gestemmt zu bekommen, gibt es verschiedene Finanzierungsarten und von staatlicher Seite verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Einige hiervon sind:
- Förderung durch die KfW-Bankengruppe
- Zuschüsse zu Beratungskosten
- Gründungszuschuss
- Förderprogramme und finanzielle Hilfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Dennoch wird in den meisten Fällen auch Eigenkapital sowohl ein Bankkredit notwendig sein. Gerade in der Anfangszeit der Gründung treten höhere Kosten auf und die Einnahmeseite durch Kunden muss erstmal anlaufen.
Schritt 5: Das richtige Marketing
Damit von Anfang an ein möglichst hohes Kundenpotential ausgeschöpft wird und die Einnahmen anlaufen, ist die richtige Marketing-Strategie nicht zu unterschätzen. Der Mythos, zur Unternehmensgründung würden ein paar Flyer und Visitenkarten reichen und der Rest über Mund-zu-Mund-Propaganda läuft, ist längst widerlegt. Die ersten Werbemaßnahmen durch Zeitungsartikel, Social-Media, Flyer und Plakate muss früh genug vor der Eröffnung erfolgen. Auch die Eröffnungsfeier als Event sollte schon frühzeitig angekündigt werden. Setzen Sie auf ein auffälliges Design ihres Logos, das möglichst gut hängen bleibt und dass keine Verwechslungsgefahr zulässt. Ein individuelles Corporate Design hilft dabei den Wiedererkennungswert zu erhöhen. Und wichtig ist außerdem: Werbung wirkt nur durch Wiederholung, eine einzelne Werbeaktion ist daher nicht ausreichend für den Erfolg.