Der Lieferschein begleitet zugestellte Waren. Man nennt ihn darum auch Warenbegleitschein. Der Lieferschein ist keine Rechnung und kein Ersatz für die Rechnung.
Der Letter of Intent (LOI) ist eine reine Absichtserklärung aller Vertragsparteien, in weitere, ernsthafte Verhandlungen einzutreten und - im Falle einer Einigung - auch tatsächlich einen Vertrag abschließen zu wollen.