Bis 31. Mai bewerben: Gründerwettbewerb IKT Innovativ
Mit dem „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Gründungsinteressierte zum Schritt in die Selbständigkeit ermutigen. Zweimal jährlich werden deshalb herausragende Produkt- und Anwendungsideen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien belohnt. Bewerbungsschluss der ersten Runde 2014 ist der 31. Mai.

Deutschland soll europaweit auf Platz 1 der wachstumsstärksten Länder im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) klettern. Das fordert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und identifiziert vor allem die jungen Start-ups mit ihren frischen Ideen als wichtigste Impulsgeber. Bei der jüngsten Preisverleihung des „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ im März auf der CeBIT versprach er, Wachstumshemmnisse und bürokratische Hürden bei Unternehmensneugründungen zu beseitigen.
Das Gründungspotenzial in Deutschland nutzen
Mit dem „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Gründungsinteressierte zum Schritt in die Selbständigkeit ermutigen. Zweimal jährlich werden deshalb herausragende Produkt- und Anwendungsideen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien belohnt. Bewerbungsschluss der ersten Runde 2014 ist der 31. Mai.
Neben umfangreichen Coachings durch renommierte Experten aus den Bereichen Unternehmensgründung, Finanzierung, Recht und Marketing winkt den Preisträgern des „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ attraktives Kapital für den Start in die Selbständigkeit: Das BMWi lobt bis zu sechs Hauptpreise im Wert von je 30.000 Euro und bis zu 15 weitere Preise im Wert von je 6.000 Euro aus. Alle Bewerber erhalten zudem ein qualifiziertes Feedback zu den Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der eigenen Geschäftsidee und damit eine realistische Einschätzung, wie sie ihr Konzept weiterentwickeln können. Sofern die Gründer beim ersten Mal nicht erfolgreich waren, können sie sich mit einem überarbeiteten Konzept erneut bewerben.
Ideenpapier als Bewerbungsgrundlage
Für die Bewerbung beim „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ müssen die Teilnehmer keinen ausgearbeiteten Geschäftsplan vorlegen. Die Jury von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft beurteilt die Start-ups anhand einer nachvollziehbaren Darstellung der eigenen Gründungsidee im Umfang von zehn bis maximal fünfzehn Seiten. Bei bereits bestehenden Unternehmen darf die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Monate zurückliegen.
Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen zum „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ finden Sie unter www.gruenderwettbewerb.de.