Letzte Chance für Bewerbung zum Hessischen Gründerpreis

Die Bewerbungsfrist für den Hessischen Gründerpreis endet am 21. August und wird nicht verlängert: Teilnehmer erhalten professionelle Unterstützung für Bewerbung und Geschäft.

Nur noch wenige Tage Zeit haben junge Unternehmen, die sich für den Hessischen Gründerpreis bewerben wollen. Am Montag, 21. August 2017 endet die Bewerbungsfrist, es gibt keine Verlängerung. Elisabeth Neumann, Projektleiterin der Gründertage Hessen, hat bereits zahlreiche interessante Bewerbungen auf dem Tisch liegen und ist gespannt auf die vielen interessanten, die noch kommen werden.

„Viele schicken ihre Bewerbung erst kurz vor Schluss, aber dieses Jahr sind alle Termine beim Preis – Verleihung, Halbfinale, Vorauswahl und also auch der Bewerbungsschluss – zwei Wochen früher als sonst. Ich bin sehr gespannt, mit welchen pfiffigen Ideen sich weitere junge hessische Unternehmen um den Preis bewerben und natürlich darauf, wer sich in den drei Wettbewerbsrunden durchsetzen wird“, so Neumann.

Beim Hessischen Gründerpreis profitieren alle Teilnehmer

Junge Unternehmen, die sich um den Hessischen Gründerpreis bewerben, profitieren selbst dann, wenn sie es nicht ins Finale schaffen. Denn die Teilnehmer werden schon in der Bewerbungsphase vom führenden deutschen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG mit Trainings- und Netzwerkmöglichkeiten unterstützt.

Sie können aber auch mit den Wirtschaftsjunioren professionelles Pitchen üben (Pitch: Kurzpräsentationsform, die oft in Finanzierungsrunden oder Wettbewerben verlangt wird). Auch Beratung bei der professionellen Erstellung von Messeständen ist Teil der Unterstützung. Halbfinalisten und Finalisten können bei eigenen Veranstaltungen im KPMG-Gebäude The Square am Frankfurter Flughafen von exzellenten Networking-Möglichkeiten profitieren.

Teilnehmer der letzten beiden Runden, aber auch der Vorjahre, werden durch die Gründertage Hessen aktiv in die Pressearbeit einbezogen, was zu vielen Veröffentlichungen in lokalen, regionalen und nationalen Medien sowie Radio und Fernsehen führt.

Bewerbungsverfahren

Für den Hessischen Gründerpreis können sich alle hessischen Unternehmen hier bewerben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. Konzepte oder Gründungsideen werden nicht ausgezeichnet, und die Gründer dürfen für den Lebensunterhalt nicht auf staatliche Mittel angewiesen sein.

Der Hessische Gründerpreis wird in drei Kategorien vergeben

  • Mutige Gründung Start aus schwieriger persönlicher Situation
  • Geschaffene Arbeitsplätze Zahl und Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze
  • Innovative Geschäftsidee Innovative Produkte oder neuartige Dienstleistungen

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