5 Fakten zur: Basis-Rente (Rürup-Rente) für Existenzgründer

Bei der Einführung der staatlich geförderten Basisrente – oder wie sie nach ihrem Erfinder auch heißt: Rürup Rente – wurde vor allem an Selbstständige und Freiberufler gedacht. Was Sie über die Rürup-Rente unbedingt wissen sollten.

Bei der Einführung der staatlich geförderten Basisrente – oder wie sie nach ihrem Erfinder auch heißt: Rürup Rentewurde vor allem an Selbstständige und Freiberufler gedacht. Sie zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sind also im Alter staatlich nur mit der Mindestrente abgesichert. Mit der Basisrente haben sie nun die Möglichkeit, den steuerlichen Förderrahmen für ihre private Altersvorsorge zu nutzen. Was Sie über die Rürup-Rente unbedingt wissen sollten.

Fakt 1: So funktioniert die Rürup-Rente

Alleinstehende können 20.000 Euro jährlich und Verheiratete 40.000 Euro jährlich investieren. Für das Jahr 2013 können bereits 76 Prozent der bezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der geförderte Teil jährlich um zwei Prozentpunkte: 2014 sind es also 78 Prozent, 2015 sind es 80 Prozent und so weiter. Ab dem Jahr 2025 sind es dann durchgehend 100 Prozent, die absetzbar sind. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben ist, dass der Basisrentenvertrag zertifiziert ist.

Fakt 2: Bleiben Sie flexibel für Sonderzahlungen

Gerade für Selbstständige ist es außerordentlich wichtig, sich flexibel auf sich verändernde wirtschaftliche und finanzielle Situationen einzustellen und reagieren zu können. Neben der regelmäßigen oder einmaligen Beitragszahlung sowie der Möglichkeit der dynamischen Beitragserhöhung ist es für Selbstständige besonders interessant, den steuerlichen Förderrahmen durch flexible Sonderzahlungen voll zu nutzen. So können Sie Einkünfte aus einem besonders guten Geschäftsjahr, Steuerrückzahlungen oder Erbschaften gezielt zur Erhöhung Ihrer Altersrente einsetzen. Ein Mindestbeitrag ist nicht vorgegeben. Sie alleine bestimmen die Höhe des monatlichen Beitrages, je nach Ihren eigenen Möglichkeiten.

Fakt 3: Und diese Rente kriegen Sie raus

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Leistungen aus der Basisrente mit dem 67. Lebensjahr ausgezahlt werden, jedoch auch schon vorgezogen ab dem vollendeten 62. Lebensjahr kann eine monatliche Rente ausgezahlt werden – lebenslang und nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. Ein Rechenbeispiel zur Rürup-Rente:
Ein 20jähriger, der jeden Monat 100 Euro in seine Altersversorgung investiert, würde bei einer kapitalbildenden Rürup-Rente und einer jährlichen Dynamik von 3 Prozent (Kaufkraftausgleich) eine lebenslange Rente erhalten in Höhe von ca. 1.100 Euro monatlich. Beginnt er erst mit dem 30. Lebensjahr in seine Altersversorgung einzuzahlen, so erhält er lediglich etwa 570 Euro Rente. Eine frühzeitige Vorsorge ist also wesentlich effektiver und man kann mit niedrigeren Beiträgen eine höhere Rente erzielen.

Fakt 4: Fondsgebunden oder garantierter Zins

Die Basisrente kann wahlweise fondsgebunden oder mit garantierter Mindestverzinsung abgeschlossen werden. Welche Form Sie wählen, ist ganz Ihren Wünschen und Ihrem Typus überlassen. Mit der Fondsvariante sind je nach Marktentwicklung bessere Erträge zu erreichen, wenn denn der Markt sich auch günstig entwickelt. Doch das Risiko ist stark minimiert: Für die Rürup-Rente auswählbare Fonds sind staatlich vorgegeben. Sollten Sie die chancenreiche Fondsvariante wählen, so sollten Sie darauf achten, dass ein kostenloser Fondswechsel jederzeit möglich ist; idealerweise ohne Ausgabeaufschlag.

Fakt 5: Darauf müssen Sie achten: das Kleingedruckte

Kein Finanzprodukt, das man nicht genauer anschauen sollte – schließlich zahlen Sie, dann sollten Sie auch genau schauen, was Sie bekommen.
Sinnvoll ist, eine Dynamisierung in Ihren Vertrag aufzunehmen: Damit wirken Sie der Inflation entgegen und sichern sich die Kaufkraft im Rentenalter. Dafür vereinbaren Sie mit ihrem Anbieter einen jährlich steigenden Betrag von einigen Prozent – sollte Ihnen eine Steigerung mal nicht passen, können Sie aber auch aussetzen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Rentenbeginn flexibel selbst bestimmen können, also zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr. Ferner sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihre Rürup-Rente Harzt-IV sicher und vor Insolvenz geschützt ist.

Eine gute, kompetente Beratung ist gerade bei Gründern und SElbstständigen zum Thema Altersversorgung äußerst wichtig, weil sowohl Ihre geschäftliche wie familiäre Situation, Ihre zukünftigen eigenen Wünsche und Ziele und Ihre gesamte Vermögens- und Einkommensverhältnisse dabei eine Rolle spielen. Ein erfahrener Berater wird Sie außerdem ausführlich über die Verwaltungsgebühren aufklären. Diese werden bei jedem Rürup-Rentenvertrag über die gesamte Laufzeit fällig.

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