Gewerbeanmeldung – so meldet man ein Gewerbe richtig an (inklusive Gewerbeanmeldung Formular)

Die Gewerbeanmeldung: Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden, wo meldet man ein Gewerbe an, welche Voraussetzungen sind nötig? Welche Unterlagen muss ich mitnehmen – und was ist der Gewerbeschein? Gründerküche erklärt die Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt (Stand 2024)

Die Gewerbeanmeldung ist an und für sich eine recht unkomplizierte Sache. Dennoch tauchen dabei immer wieder Fragen auf: die wichtigsten haben wir hier im Überblick.

Gewerbeanmeldung – so geht´s!

1. Anleitung: Wie mache ich eine Gewerbeanmeldung?

Um ein Gewerbe anzumelden benötigt man im Grunde nur 5 einfache Schritte:

  • Schritt 1: Klären Sie, ob Sie überhaupt ein Gewerbe anmeldet müssen.
  • Schritt 2: Überprüfen Sie die Voraussetzungen, etwa, ob Sie eine besondere Erlaubnis wie zum Beispiel einen Meisterbrief benötigen?
  • Schritt 3: Je nach Bundesland gehen Sie zur IHK oder dem Gewerbeamt – vergessen Sie Ihre Unterlagen nicht, dazu gehören: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Je nach Gewerbezweig kann es sein, dass weitere Unterlagen mitgebracht werden müssen, wie Genehmigungen, Erlaubnisnachweise o.ä.
  • Schritt 4: Füllen Sie das Formular „Gewerbeanmeldung“ aus.
  • Schritt 5: Geben Sie das Formular ab und nehmen eine Kopie mit Stempel mit nach Hause.

Fertig – jetzt ist das Gewerbe angemeldet. Die Bescheinigung darüber, dass man ein Gewerbe offiziell angemeldet hat, nennt man umgangssprachlich „Gewerbeschein“.

Tipp „Gewerbeanmeldung Formular“ schon vorbereiten:

Hier haben wir das Formular Gewerbeanmeldung schon mal zur Ansicht als pdf vorbereitet. In vielen Gemeinden können Sie es herunterladen und bereits zuhause ausfüllen – das spart Zeit im Amt. Wenn Sie das Bild anklicken, laden Sie das Formular Gewerbeanmeldung des Anbieters Formblitz herunter, dem wir hier ausdrücklich für den Service danken wollen. Damit können Sie alle Daten direkt am Rechner eingeben und das Formular ausdrucken.

Gewerbeanmeldung-Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken

2. Wer darf die Gewerbeanmeldung machen?

Das Gewerbe wird immer von dem Gewerbetreibenden beantragt. Heisst, bei einem Einzelunternehmen meldet der Inhaber das Gewerbe an. Bei einer Personengesellschaft wird es durch den Geschäftsführer oder auch durch die geschäftsführenden Gesellschafter angemeldet, bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) durch den Geschäftsführer.

3. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Das ist unterschiedlich. Je nach Bundesland übernimmt die Gewerbeanmeldung die IHK oder die Handwerkskammer bzw. die Gemeinde.
Gewerbeanmeldung bei der IHK: Das ist beispielsweise in Bayern, in Hamburg und in Rheinland-Pfalz möglich. In anderen Bundesländern übernimmt die Gewerbeanmeldung normalerweise die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz haben soll. Es wird dort dann auch im entsprechenden Gemeindegewerberegister eingetragen und verwaltet.

4. Kosten: Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist an sich schnell erledigt und auch kostengünstig. In vielen Gemeinden liegen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung gerade einmal zwischen 10 und 20 Euro, maximal werden in Deutschland dafür 60 Euro verlangt. Das ist aber eher schon die Ausnahme.

Nicht vergessen: Je nach Art des Gewerbes müssen Sie allerdings Mehrkosten einplanen. Beispielsweise entstehen Ihnen Gebühren für das polizeiliche Führungszeugnis oder auch Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

5. Gewerbeanmeldung persönlich, per Post oder auch online möglich?

Ob man persönlich erscheinen muss, hängt vom jeweiligen Gewerbeamt ab. Bei einigen kann auch der Antrag schriftlich per Post eingereicht werden. Das Formular kann oft online ausgefüllt werden, da man aber die persönliche Unterschrift braucht, kann die komplette Anmeldung meist nicht online erfolgen. Nur in Berlin kann die komplette Anmeldung online erfolgen. Dafür muss man allerdings das exta angebotene Online-Formular nutzen, hier der Link dazu.

Gewerbeanmeldung Basics: Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

„Wer muss ein Gewerbe anmelden?“ oder „Sind Freiberufler auch Gewerbetreibende?“ – Das sind häufig gestellte Fragen, die immer wieder auftauchen. Unsere Antworten:

Sind Freiberufler nun Gewerbetreibende oder nicht?

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind von der Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung gesetzlich befreit. Das heißt: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Und sie müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, findet man in §18 Einkommensteuergesetz. Dort aufgeführt sind die sogenannten Katalogberufe wie

  • Ärzte,
  • Rechtsanwälte,
  • Apotheker,
  • Künstler,
  • Schriftsteller und Journalisten,
  • Vortragende und Designer,
  • Berater und Dozenten.

Alle Berufe, die ein ähnliches Berufsbild haben, werden ebenfalls zu den freien Berufen gezählt. Diese Liste der Freien Berufe ist jedoch nicht abschließend. Die Festlegung, ob Sie Freiberufler werden, erfolgt stets durch das Finanzamt.

Befreit von der Gewerbeanmeldung sind auch alle, die sogenannte Urproduktion betreiben. Dazu gehören die

  • Landwirtschaft,
  • Viehzucht,
  • Fischzucht,
  • Fischerei und ähnliche Tätigkeiten.

Für sie ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig.

Muss ich auch ein Hobby als Gewerbe anmelden, wenn ich damit kein Geld verdiene?

Ein Gewerbe muss nur anmelden, wer mit seiner Tätigkeit tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die Betonung liegt hier auf dem Wort Absicht. Wer Holzspielzeug fertigt, um es danach zu verschenken oder dem Kindergarten für den Holzpreis überlässt, betreibt kein Gewerbe.

Darüber hinaus muss die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein. Wer sein Holzspielzeug verkauft, das aber nur ein einziges Mal einen Sommer macht, betreibt ebenfalls kein Gewerbe im rechtlichen Sinn. Die Einkünfte, die erzielt werden, müssen aber dennoch selbstverständlich versteuert werden.

Welche Voraussetzungen sind für eine Gewerbeanmeldung nötig?

In Deutschland ist das Ausüben von einem Gewerbe nicht an eine Erlaubnis gebunden. Jeder darf gewerblich tätig sein. Verpflichtend ist lediglich die Bekanntgabe, dass man ein Gewerbe ausübt. Das ist die Gewerbeanmeldung.

Geprüft wird dabei nur, ob man auch die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt – etwa Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, und welche Art von Gewerbe man ausüben möchte.

Besondere Voraussetzungen gibt es nur für einzelne Gewerbe, in denen man auch seine Befähigung nachweisen muss, das Gewerbe auszuüben. Das gilt für

  • zulassungspflichtige Handwerksberufe (Meisterabschluss oder vergleichbare Qualifikation)
  • für Pflegedienste,
  • für Makler und Versicherungsmittler,
  • für Taxi- oder Güterbeförderungsgewerbe,
  • für Fahrschulen,
  • für Gaststättenbetriebe und Spielhallen,
  • für den Handel mit Tieren, aber auch Waffen, Munition und Sprengstoffen,
  • für das Bewachungsgewerbe und für Inkassobüros,
  • für Arbeitskräfteüberlassung und für selbständige Buchführungshelfer.

In diesen Fällen muss die Behörde die Gewerbeausübung erst einmal erlauben. Mit der erteilten Erlaubnis darf man das Gewerbe dann aber ausüben. Eine solche Erlaubnis der Behörde heißt auch „Konzession“.

Hinweis zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist nur der erste Schritt zum eigenen Unternehmen – Anmeldung beim Finanzamt und gegebenenfalls auch bei der Krankenkasse und anderen Stellen sind ebenfalls erforderlich.

Unsere Empfehlung

Weiterführende Links zur Gewerbeanmeldung

Hier findet ihr die IHK in eurer Nähe.

Ihr wisst nicht, ob ihr als Freiberufler geltet? Einfach nachfragen: Hier geht es zum Bundesverband Freier Berufe.

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