Beratungsförderung für Gründer (Teil 1): Vor der Gründung | Überblick über Beratungsangebote für Gründer

Beratung holt ihr euch besser vor der Gründung. Wo ihr geförderte – also zumindest teilweise bezahlte – Beratungen bekommt, erfahrt ihr in diesem Fachartikel.

Das eigene Ladengeschäft für Ökotextilien, ein neuer Onlineshop mit spannenden Süßigkeiten aus aller Welt oder das Tech-Startup mit einem ganz neuen Tool – Gründerideen gibt es viele. Doch wie setzt man eine solche Idee in die Tat um? Damit ihr nicht zu dem Hauptteil der Gründer gehört, die nach kurzem Anlauf die Bude wieder dicht machen müssen, solltet ihr euch gut beraten lassen. Und das am besten vor der Gründung. Wo ihr geförderte – also zumindest teilweise bezahlte – Beratungen für Gründer bekommt, erfahrt ihr in diesem Fachartikel.

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Förderung bundesweit: AVGS – der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur

Der AVGS kann auch von Gründer / Existenzgründern, die noch arbeitssuchend gemeldet sind, in Anspruch genommen werden. Sich mit Beratungen, Coachings oder Workshops gezielt auf den Neustart als Unternehmer vorzubreiten und grundlegende Kenntnisse (etwa zur Buchhaltung und Rechnungswesen) zu erlangen – dies könnt ihr in Form von Gutscheinen (eben AVGS = Arbeits- und Vermittlungsgutschein) angehen. Die Gutscheine bekommt ihr von der Agentur für Arbeit und löst sie bei einem Weiterbildungsträger ein.

Das müsst ihr erfüllen: Voraussetzungen und Antragsverfahren

Für eine Förderung der Selbständigkeit und die Beratungsförderung für Gründer gelten dabei besondere zusätzliche Voraussetzungen.

  • AVGS steht allen von Arbeitslosigkeit bedrohten – wie etwa Arbeitnehmer vor Ende der Befristung oder in Kündigung – Gründern,
  • allen Berufsrückkehrern,
  • Ausbildungssuchenden und
  • Hochschulabsolventen zur Verfügung.

Eine Anleitung, wie ihr den AVGS beantragt, sowie Details zu den Konditionen, findet ihr in unserem Fachartikel zum AVGS.

Förderung bundesweit: Einstiegsgeld für Existenzgründer

Mit dem Einstiegsgeld werden Menschen, die ALG II (Harzt IV) beziehen, beim Einstieg in die Selbständigkeit unterstützt. Ein Teil der Förderung ist aber auch, sich von Dritten beraten lassen zu können, wenn dies euch bei der Selbstständigkeit hilft.

Das müsst ihr erfüllen: Voraussetzungen und Antragsverfahren

  • Antragsberechtigt alle, die Arbeitslosengeld II erhalten.
  • Die Selbstständigkeit soll auf Dauer den ALG-Bezug ersetzen.
  • Und ihr müsst die Tätigkeit hauptberuflich ausführen.
  • Der Antrag ist bei eurer zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Einstiegsgeld – das bekommt ihr: Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist ein Zuschuss für höchstens 24 Monate.
  • Teil der Förderung ist auch, „geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten“ zu beauftragen, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Mehr zum Einstiegsgeld und zu den Beratungsleistungen, die ihr gefördert bekommt, erfahrt ihr in der Förderdatenbank des Bundes.

Förderung bundesweit für Tech-Startups: EXIST-Forschungstransfer

Geeignet für technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben: Ziel ist es, junge wachstumsstarke Unternehmensgründungen im High-Tech-Bereich zu mobilisieren und die neuesten Forschungsergebnisse aus der akademischen Forschung in die Anwendung zu überführen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Forscherteams gefördert, die an der Entwicklung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan arbeiten und eine geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründerteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk. Hierfür können 20.000 Euro pauschal beantragt werden.

Das bekommt ihr: Voraussetzungen und Förderhöhe

  • Antragsteller in ein gründungsunterstützendes nachhaltiges Netzwerk eingebunden, das Gründerbetreuung und Coaching bietet
  • technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee
  • Forscherteams mit akademischem Abschluss
  • Universität muss Team Unterstützung bieten

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt in der Förderphase I bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 18 Monate, im Einzelfall bis zu 36 Monate. Zusätzlich können bis zu 20.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk gewährt werden.

Mehr zum EXIST Programm und zu den Beratungsleistungen, die ihr gefördert bekommt, erfahrt ihr hier in der Förderdatenbank des Bundes.

Regional: Beratungsförderungen der einzelnen Bundesländer vor der Gründung

Baden-Württemberg: Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründer können die sich die Begleitung durch einen Experten fördern lassen, typischerweise bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells und bei der Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Voraussetzungen für die Beratungsgutscheine

  • Antragssteller plant gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg
  • bei wiederholter Gründung muss vorherige Tätigkeit abgeschlossen und neues Geschäftsmodell

Das wird gefördert / Höhe der Förderung

Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine Eigenbeteiligung verlangt. Diese liegt zwischen 70% und 80% unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen. Bis zu 10 Tage könnt ihr beantragen.

Übersicht der Anbieter von Beratungsgutscheinen

Eine ganze Reihe von anbietern für die Beratung mit dem Beratungsgutschein hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau NRW verpflichtet – und zwar zum Teil branchengenau. Eine Übersicht findet ihr hier.

Bayern: Coaching vor und nach der Gründung

Das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Euro­päische Sozialfonds Gründungsinteressierte und potentielle Unter­nehmens­nachfolger dabei, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wer wird gefördert

  • Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungs-vorhaben oder
  • geplante Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) sowie im Bereich der Freien Berufe

Was wird gefördert

Im Rahmen des Coaching-Programms werden bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro, getragen. Es können bis zu 10 Tagewerke à 8 Beraterstunden gefördert werden.

Eine detailierte Richtlinie zum Vorgründungscoaching findet ihr hier.

Berlin: Coaching in der Vorgründungsphase

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert Coachingleistungen für Existenzgründer in der Vorgründungsphase.

Was wird gefördert

  • Aufbau einer unternehmerischen Vollexistenz als auch eine selbstständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung
  • Maßnahmen, die die Risiken der Gründung durch eine Markteintrittsstrategie minimieren

3 Stufen des Coachings

  • Orientierungsgespräch
  • Assessment
  • Coaching

Inhalte des Coachings

  • Entwicklung Geschäftsmodell
  • Businessplan
  • Rechtsform
  • Unternehmensorganisation
  • Finanzplan und Rentabilitätsberechnungen
  • Liquiditätsplanung
  • Finanzierung
  • Vorbereitung Bankgespräch
  • Entwicklung Markteintrittsstrategie
  • Entwicklung Marketingstrategie
  • Corporate Identity Branding
  • Preisfindung
  • Website mit WordPress
  • Online-Shop mit Woo Commerce
  • Kundenkommunikation analog/digital
  • Coaching Akquise und Telefonmarketing
  • Buchhaltung und Controlling
  • Unternehmer.Innen-Persönlichkeit

Höhe der Förderung

Im Rahmen der Förderung können bis zu 30 Stunden Coachingleistungen beauftragt werden.

Hier erfahrt ihr mehr zum Berliner Vorgründungscoaching.

Bremen: Existenzgründungsberatung

Wer wird gefördert

Existenzgründer im Land Bremen

Was wird gefördert

Kosten für Beratung von Existenzgründern durch hauptberufliche Unternehmensberater

Höhe der Förderung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierte Reisekosten

maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in beantragt werden.

Mehr dazu findet ihr beim www.starthaus-bremen.de.

Bremen: Gründerinnencoaching

Existenzgründerinnen in der Vorgründungsphase können sich durch Seminare auf ihre Gründung im Land Bremen vorbereiten.

Ziel und Ablauf der Förderung

Mit dem Ziel, einen individuellen, vollständigen Businessplan zu haben, durchlaufen Gründerinnen ein Gruppencoaching mit mindestens 10 und maximal 14 Teilnehmerinnen. Acht verschiedene Module werden angeboten.

Das wird gefördert

Die Teilnahme an der Coachingreihe kostet 1.000 Euro und wird mit 80% durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

  • verbindliche Teilnahme an allen Seminartagen
  • Eigenanteil von 200 Euro zu Beginn zahlen

Mehr dazu findet ihr beim www.starthaus-bremen.de.

Bremen: Starthaus Coachingprogramm (BRUT)

Das Programm richtet sich an innovative Gründer in der Gründungsvorbereitungsphase. Starthaus Coaching (BRUT) fördert die professionelle Gründungsvorbereitung über einen Zeitraum von 12 Monaten (Intensivphase mit jeweils 2 Seminartagen pro Monat) und anschließende Nachbetreuung (6 Monate mit insgesamt 3 Seminartagen). Das Ausbildungsprogramm findet im Bremer Innovations- und Technologiezentrum BITZ statt. In mehreren Förderbausteinen werden unternehmerische Kompetenzen an die Programmteilnehmender vermittelt.

Wer wird gefördert

  • Innovative Meister/-innen des Handwerks
  • akademische Young Professionals
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter und Hochschulabsolventen, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen

Inhalt der Förderung

  • Gründungsseminare
  • Gründungsvorbereitungsräume („Seedraumarbeitsplätze“)
  • Büro-, Labor-, Werkstatt- und Produktionsräume in den Bremer und Bremerhavener Technologie-/Gründungszentren

Mehr dazu findet ihr hier: www.bab-bremen.de

Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative

Die Stadt Hamburg bietet zusammen mit der hei. ein spezielles Coachingprogramm und vergibt einen Zuschuss von 500 Euro in Form von Wertschecks.

Voraussetzungen für die Vergabe

  • künftiger Unternehmenssitz Hamburg
  • maximal seit zwei Jahren selbstständig
  • ausreichend Fachkunde

hei.scheckheft mit Coachingprogramm 2019 als Online-Version

Hessen: Beratungsförderung für Gründer über das RKW Hessen

Das Existenzgründungsprogramm ist für Unternehmensgründung, hilft auch bei einzelnen Aspekten eurer Gründung wie Marketing und Vertrieb oder betriebswirtschaftlichen Fragen. 

Das wird gefördert

Das Honorar für einen Tag Gründungsberatung beträgt aktuell 705 Euro netto. Von diesem Betrag können über das RKW Hessen durch das Hessische Wirtschaftsministerium und die EU (EFRE) je Beratungstag 423 Euro gefördert werden.

Eine kostenfreie Erstberatung! bekommt ihr hier – weitere Informationen zu der Unterstützung für Gründer gibt es beim RKW Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern: Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Form von Bildungsschecks.

Voraussetzungen für Förderung

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers und geplanter Betriebssitz des Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern
  • Entwurf eines Unternehmenskonzeptes
  • Beratungsgespräch bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern mit Votum
  • Grundkurse bei anerkannten Bildungsdienstleistern

Art und Höhe der Förderung

Die Bildungsschecks decken bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben: Es werden Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung in der Regel bis zu höchstens zwei Tagewerke à acht Zeitstunden ausgegeben.

Weitere Infos findet ihr in der Förderdatenbank.

Nordrhein-Westfalen: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Mit dem Programm wird die Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung gefördert.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Unternehmens- oder Wirtschaftsberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie
  • Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung,
  • Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie
  • die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten.

Höhe der Förderung

Zuschuss 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 € je Tagewerk,

Zuschuss bis zu 80% des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 € je Tagewerk, für Personen, die

  • Arbeitslosengeld II beziehen,
  • sowie Hochschulabsolventen und
  • Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage

Zuschuss bei Zirkelberatungen 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 € je Tagewerk für Personen, die

  • Arbeitslosengeld I oder II beziehen,
  • Hochschulabsolventen und
  • Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage

Voraussetzungen für die Förderung

  • geplante selbständigen Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen
  • Berater und Beratungsgesellschaften qualifiziert
  • Vorab-Kontaktgespräch zwischen Antragsteller, Berater und Vertreter der Anlaufstelle / Liste der Anlaufstellen hier

Weitere Infos hier.

Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für Existenzgründer

Auch in Rheinland-Pfalz können Privatpersonen für die geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz einen Zuschuss von 50% der Beratungskosten, max. 400 EUR pro Tagewerk, beantragen. Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer, mindestens vier Stunden Beratungsvorhaben.

Weitere Infos hier.

Saarland: Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)

Auch das Saarland unterstützt externe Beratungsleistungen vor oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme.

Wer wird gefördert

  • natürliche Personen mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung im Saarland
  • vor erfolgter Existenzgründung/Übernahme bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe

Voraussetzungen für die Förderung

  • Beratung erst nach Antragstellung und Abschluss des Beratervertrages
  • Beratungsleistung muss von einem Mitglied der Saarland Offensive für Gründer (SOG-Netzwerk) empfohlen werden
  • betriebswirtschaftliche Beratung im Vordergrund

Nicht gefördert werden

  • Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
  • Ausarbeitung von Verträgen und Angeboten
  • Jahresabschlüsse und Buchführungsarbeiten
  • Erarbeitung von Software (inkl. Homepage) und Werbematerial
  • Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebes einschließlich des Managements auf Zeit
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen
  • Beratungen zu Gründungen und Übernahmen in den Bereichen Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchprüfung, rechtsanwaltliche Betätigung sowie landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur

Höhe der Förderung

Zuschuss von 70%, bei Beratungen im Handwerk 75% und bei Gründungs- oder Übernahmevorhaben von Frauen und Migranten 80% des förderfähigen Tageshonorars von maximal 800 Euro

vor Gründung bzw. Übernahme zehn Tagewerke, bei Beratungen von Frauen und Migranten zwölf Tagewerke

Mehr hier: http://www.saar-is.de

Sachsen: Mittelstandsförderung – B.I.1 – Gründungsberatung

Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründern, um diesen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung ihres Gründungsvorhabens zu geben, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu ihrer Umsetzung anzuleiten.

Das wird gefördert

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes
  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des Gründungs- bzw. Unternehmenskonzeptes
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien
  • Maßnahmen zu Personalaufbau und Personalkonzeptentwicklung

Wer wird gefördert

Existenzgründer mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, nicht aber Existenzgründer in den Bereichen Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsanwälte und Notare

Voraussetzungen für Förderung

  • zu gründende Unternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Gründungs- oder Unternehmenskonzept vorgelegt
  • auf Vollerwerbstätigkeit ausgelegt
  • Gründung bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt
  • nur Beratung von qualifizierten selbständigen Beratern

Nicht gefördert werden

  • die Erstellung eines Gründungs- bzw. Unternehmenskonzeptes
  • Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen

Höhe der Förderung

Pauschaler Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Tagewerk

Beratungen zu Unternehmensnachfolgen 500 Euro pro Tagewerk

gefördert werden zwei bis zehn Tagewerke

Weitere Infos und Anträge hier: http://www.lfb-sachsen.de

Sachsen: ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft

Förderung von Gründungen junger innovativer Unternehmen aus der Wissenschaft (Technologiegründerstipendien). Zielgruppe der Gründerinitiativen sind in erster Linie Studierende, Absolventen, das wissenschaftliche Personal der Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen und Promovenden als potenzielle Gründer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen.

Wer wird gefördert

Technologiegründerstipendien: Existenzgründer als Einzelpersonen oder in einem Gründerteam aus mindestens zwei Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen

Voraussetzungen für Förderung

  • technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung, Vermarktung und Vertrieb) umgesetzt werden soll
  • neuartige innovative Dienstleistungen mit hohem Kundenutzen und deutlichen Alleinstellungsmerkmalen am Markt
  • eine Einzelperson oder ein Gründerteam von mindestens zwei Personen, bei dem sich die unterschiedlichen Fachkompetenzen der Teammitglieder ergänzen
  • mindestens einer der Unternehmensgründer verfügt über kaufmännische Kenntnisse
  • FuE-Ausgaben laut Businessplan mindestens 15% der gesamten Betriebsausgaben
  • Gründung eines Kleinst- bzw. kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • neben der Gründung keine andere entgeltlichen Arbeit

Höhe der Förderung

Technologiegründerstipendien werden für maximal drei Unternehmensgründer pro Gründerteam und für ein Jahr vergeben.

  • Studierende: 1.000 Euro pro Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss bzw. Abschluss an der Berufsakademie: 2.500 Euro pro Monat
  • promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat

Weitere Infos in der Förderdatenbank.

Sachsen-Anhalt: ego.-START

Mit ego.-START erhalten Existenzgründer und junge Unternehmen Unterstützung durch Hilfen für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen und zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei hochinnovativen Vorhaben.

Aktuell können für das Förderprogramm keine Bewilligungen ausgesprochen werden. Anträge können aber gestellt werden.

Wer wird gefördert

  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger

Was wird gefördert

  • Coachingleistungen
  • Machbarkeitsstudien/Markteinführungsstudien
  • Gründerstipendium bei innovativer oder technologie- und wissensbasierter Unternehmensgründung

Höhe der Förderung

  • Zuschuss für Coachingleistungen: max. 90% des förderfähigen Beraterhonorars, max. 5.400 Euro
  • Zuschuss für Machbarkeitsstudien/Markteinführungsstudien: max. 90 % der förderfähigen Ausgaben, max.18.000 Euro
  • Gründerstipendium: 2.000 Euro/Monat, Kinderzuschlag 100 Euro/Monat pro Kind

Weitere Infos hier.

Schleswig-Holstein: Förderlotsen der IB.SH

Das Angebot ist nicht eigentlich eine Beratungsförderung, aber ein kostenfreies Beratungsangebot. Die Förderlotsen der IB.SH beraten schleswig-holsteinische Existenzgründer,Unternehmen und freiberuflich Tätige über optimale Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Antragswege und Voraussetzungen, Eigenkapitalanforderungen und Sicherheiten sowie über Anforderungen an Gründungs- und Unternehmenskonzepte.

Weitere Infos hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/existenzgruendung/beratung.html

Thüringen: Gründerrichtlinie 2.1 Unternehmensberater (ESF)

Wer wird gefördert

Gefördert werden Intensivberatungen für Existenzgründer zu den Themen:

  • Strategien und Geschäftsideen, 
  • Finanzierung und Investitionen, 
  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, 
  • Technologietransfer und Technologieanwendung, 
  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing, 
  • Personal und Organisation, 
  • Materialeffizienz und 
  • Unternehmensnachfolge
  • darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.

Wer wird gefördert

natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbständig sind

Höhe der Förderung

  • De-minimis Beihilfe 
  • Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung 
  • bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar 
  • pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 500,- Euro 
  • pro Tagwerk Qualitätssicherung max. 70,- Euro 
  • bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall

Voraussetzungen für Förderung

  • Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater bzw. Beratungsunternehmen 
  • Beratungsumfang von mindestens 3 Tagwerken
  • Förderausschluss bei Bundesförderung für denselben Zweck 
  • die Einbeziehung einer neutralen Einrichtung für die Qualitätssicherung 
  • Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrages 

Weitere Informationen hier

 

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