Entgeltrahmenabkommen (ERA)

Als Gründer im metallverarbeitenden Bereich oder im Elektrobereich lohnt es sich immer noch, sich vor allem mit den Grundlagen der Arbeitsbewertung in der ERA gut vertraut zu machen, etwa wenn es um Fragen einer Höherbezahlung oder um Fragen bezüglich außertariflicher Bezahlung geht.

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Die Trennung der Beschäftigten in Arbeiter und Angestellte ist historisch gewachsen, viele kleinere Ungerechtigkeiten bei Tariflöhnen auch. Mit dem Entgeltrahmenabkommen, das seit 2009 in allen Bundesländern durchgehend eingeführt ist, sind diese Unterschiede und Ungleichbehandlungen – zumindest in der Metall- und Elektrobranche (im Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft IG Metall) – grundlegend abgeschafft. 

Grundlagen des Engeltrahmenabkommens (ERA)

Durch das Inkrafttreten des ERA sind unterschiedliche Ziele verwirklicht worden:

  • es gibt keine Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten mehr (es gibt nur noch „Beschäftigte“)
  • für Arbeiter und Angestellte wurden Lohn und Gehalt in ein auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhendes „Entgelt“ übergeführt
  • alle unterschiedlichen Arbeitsleistungen in Unternehmen wurden über ein Stufensystem vergleichbar gemacht und werden nach gleichen Maßstäben abgegolten
  • die Arbeitsbewertung ist transparent und wird von Beschäftigten, Interessensvertretungen im Betrieb und von der IG Metall mitentschieden
  • individuelle Leistung des Arbeitnehmers ist fest als Bewertungsmaßstab verankert und fließt in die Entgeltberechnung mit ein

Auf diese Weise entsteht eine wirklich leistungsgerechte und faire Bezahlung der Arbeitnehmer, die auch jederzeit nach objektiven Kriterien nachvollziehbar ist. Ungleichbehandlungen und zu hohe oder zu niedrige Bezüge, gemessen am Grad der Leistungserbringung, werden langfristig ausgeglichen. Für Unternehmen ist der Umstieg auf die ERA-Tarifverträge dabei kostenneutral erfolgt.

Vorteile von ERA für Unternehmen

Grundsätzlich lag der Fokus beim Entgeltrahmenabkommen auf einer Verbesserung der Entgeltgerechtigkeit für Arbeitnehmer. Gleichzeitig wurden aber auch für Unternehmen Vorteile geschaffen, da Kostenneutralität als Argument zu gering war, um die Bereitschaft der Unternehmen zu fördern, sich auf die Umstellung einzulassen.

Unternehmen profitieren zunächst einmal davon, dass als überhöht erkannte Tariflöhne langfristig abgesenkt werden. Gleichzeitig schafft das ERA auch die Möglichkeit, Neueinsteiger mit niedrigerem Entgelt als zuvor einzustellen.

Ein gewisser Kostenvorteil für Unternehmen entsteht auch dadurch, dass in einzelnen Bereichen (speziell bei Teamassistenten) die Jobbeschreibungen künftig nicht mehr von den Vorgesetzten, sondern von der Personalabteilung verfasst werden. Dadurch sind deutliche Herabstufungen möglich.

In der Umstellungsphase konnten Unternehmen zudem Beförderungen sperren und als Hochgruppierung nach ERA schrittweise erhöhen, anstatt sofort das Entgelt einer höheren Gruppe zu leisten.

Anpassung der Gehälter in der Umstellungsphase

Sowohl Absenkungen als auch Zugewinne beim Entgelt für einzelne Gehaltsgruppen wurden nicht sofort umgesetzt sondern durch eine Anpassung der jeweiligen Gehaltserhöhungen. Wer entgeltmäßig als zu hoch eingestuft war, erhielt geringere Gehaltserhöhungen, während hingegen alle zu niedrig eingestuften Gehaltsgruppen bei Gehaltserhöhungen jeweils einen besonderen Zuschlag erhielten. Auf diese Weise wurde die Anpassung der Entgelte an das jeweils vorgesehene Stufenentgelt schrittweise vorgenommen, um einerseits Härten für die Mitarbeiter und andererseits massive Kostenbelastungen für die Unternehmen zu vermeiden.

Gehaltsprinzip nach ERA

Arbeiter und Angestellte sind entgeltmäßig gleichgestellt, eine Trennung gibt es nach ERA nicht mehr.

Jedes Gehalt besteht aus

-Grundentgelt
-Leistungsentgelt
-Belastungsentgelt oder Belastungszulage

Das Grundentgelt bezieht sich auf die nötigen Anforderungen für die Arbeitsaufgabe, das Leistungsentgelt dagegen auf die im Rahmen der Arbeitsaufgabe individuell geforderte Leistung des Beschäftigten.

Das Grundentgelt ist nach Stufen aufgeteilt, die Zahl der Stufen ist je nach Bundesland allerdings unterschiedlich (zwischen 11 und 17 Gehaltsstufen). Für die Einteilung in eine Gehaltsstufe sind folgende Kriterien maßgeblich:

-welches Wissen und Können (Ausbildung und Berufserfahrung) sind für die Aufgabe nötig?
-inwieweit muss der Beschäftigte bei dieser Aufgabe mitdenken und selber neue Lösungen entwickeln?
-inwieweit handelt der Beschäftigte nach vorgegebenen Anweisungen (konkrete Anweisung, allgemeine Anweisung, selbstgesteuertes Handeln nach vorgegebenen Zielen?)
-wie viel Kommunikation ist im Rahmen der Aufgabe erforderlich?
-wie viel Mitarbeiterführung ist erforderlich (erteilen von Anweisungen bei konstanten Rahmenbedingungen oder sich ständig ändernden Rahmenbedingungen)?

Dadurch lassen sich auch sehr unterschiedliche Tätigkeiten in Unternehmen über ein vergleichbares Bewertungsschema einordnen.

Im Tarifgebiet der IG Metall gibt es insgesamt 11 verschiedene ERA-Tarifverträge bei 21 unterschiedlichen Tarifregionen.

TIPP: Ganz gute Informationen zur Gestaltung der einzelnen Stufen, zum Prozess der Bewertung einzelner Arbeitsaufgaben und zur Ermittlung des Leistungsentgelts finden sich hier: http://era-entgeltrahmenabkommen.info

Bedeutung des Entgeltrahmenabkommens heute

Grundsätzlich kann das ERA als richtungsweisend auch für andere Tariflöhne und Tarifvertragsstrukturen angesehen werden. Die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten und eine gerechte und nachvollziehbare Abgeltung aller Leistungen ist auch bei allen anderen Tarifverträgen wünschenswert.

Unternehmerisch hat die ERA-Umstellung heute nur noch wenig Bedeutung – die Tarifverträge sind bereits seit gut einem Jahrzehnt auf diese Grundlagen umgestellt, alle Umstellungsprozesse innerhalb von Unternehmen sind bereits längst abgeschlossen. Das Entgeltrahmenabkommen ist längst betriebliche Realität im Bereich der IG Metall geworden.

Als Gründer im metallverarbeitenden Bereich oder im Elektrobereich lohnt es sich allerdings immer noch, sich vor allem mit den Grundlagen der Arbeitsbewertung in der ERA gut vertraut zu machen, etwa wenn es um Fragen einer Höherbezahlung oder um Fragen bezüglich außertariflicher Bezahlung geht.

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