Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Kurz gesagt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Die Rechtsgrundlage findet man im § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer die EÜR nutzen kann, was darin…