Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Kurz gesagt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Die Rechtsgrundlage findet man im § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer die EÜR nutzen kann, was darin einzutragen ist, welche Anlagen nötig sind und wie das mit dem Betriebsvermögen funktioniert, erfahren Sie in diesem Fachtext.

Kurz gesagt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Die Rechtsgrundlage findet man im § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer die EÜR nutzen kann, was darin einzutragen ist, welche Anlagen nötig sind und wie das mit dem Betriebsvermögen funktioniert, erfahren Sie in diesem Fachtext.
EÜR Beispiel: Aufbau / Ansicht einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Betriebseinnahmen | Betriebsausgaben |
Erlöse 19 Prozent / 7 Prozent | Wareneingang 7 Prozent / 19 Prozent |
Sonstige Erlöse (z. B. Privatanteil Kfz, Entnahme von Gegenständen) | Personalkosten (Gehälter, Löhne und Sozialversicherungsbeiträge) |
Steuerfreie Umsätze § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) | Absetzung für Abnutzung (AfA) |
Vereinnahmte Umsatzsteuer auf Betriebseinnahmen | Sonderabschreibung |
Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer | Vorsteuer |
Raumkosten (Miete, Gas, Strom, Wasser) | |
Übernachtungs- und Reisenebenkosten | |
Versicherungen, Beiträge | |
Werbekosten | |
Buchführungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten | |
Geschenke an Personen bis 35 EUR netto | |
Bewirtungskosten (70% abziehbar, 30% nicht abziehbar, Vorsteuer 100% abziehbar) | |
Verpflegungsmehraufwendungen | |
Kraftfahrzeugkosten | |
Fortbildungskosten | |
Telefon, Porto und Bürobedarf | |
Zinsaufwendungen |
Ergibt einen Gewinn, wenn die Einnahmen höher als die Ausgaben sind und einen Verlust, wenn die Einnahmen niedriger als die Ausgaben sind.
Wer darf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen?
Gern schreibt vermutlich kaum ein Unternehmer auf, was er warum und wie umgesetzt hat, und das nur für die Steuer. Aber es ist Pflicht, sich zu erklären und die EÜR ist im Gegensatz zur weiteren Form der Gewinnermittlung, der so genannten Bilanzierung, der einfachere Weg. Folgende Unternehmer dürfen diesen einfachen Weg wählen:
- Freiberufler und
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis 500.000 Euro Umsatz oder
50.000 Euro Gewinn.
Zu empfehlen ist aber, dass Personengesellschaften zur besseren Darstellung der Kapitalkonten bilanzieren. Hier gibt es für jeden Gesellschafter eigene Kapitalkonten, die man auch einzeln führen sollte.
Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben handelt es sich um einen Gewinn.
Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so wird von einem Verlust gesprochen.
Wie legt man die EÜR dem Finanzamt vor?
Die EÜR muss dem Finanzamt auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck elektronisch übermittelt werden. Fallen die Einnahmen unter die Grenze von 17.500 Euro, so kann man die EÜR nach einem beliebigen Schema gliedern und das Ausfüllen der Anlage EÜR bei der Einkommensteuererklärung entfällt.
Das Bundesfinanzministerium liefert eine Anleitung, die beim Ausfüllen der Anlage EÜR helfen soll. Hier können Sie die Anlage EÜR, die Anlage AVEÜR und die Anlage SZE mit der Anleitung zum Vordruck der Anlage EÜR für 2014 anschauen.
Was sind Zufluss- und Abflussprinzip der EÜR?
Bei der Ermittlung des Gewinns mit der EÜR gilt das Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Dies bedeutet, es werden nur Einnahmen berücksichtigt, die in dem Wirtschaftsjahr zugeflossen sind und Ausgaben nur berücksichtigt die in dem Wirtschaftsjahr gezahlt wurden.
Die Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn Sie die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber erlangen. Unerheblich ist die Fälligkeit einer Zahlung oder der Zeitraum in der die Leistung erbracht wurde. Es zählt also die Kontobewegung und nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Ausgaben sind in dem Zeitpunkt geleistet, wenn Sie die wirtschaftliche Verfügungsmacht verloren haben. Das ist regelmässig der Fall, wenn die Zahlung von Ihrem Konto abgebucht wurde. Der Erhalt einer Rechnung allein reicht noch nicht aus: Schließlich können Sie sich ja noch entscheiden, nicht zu zahlen.
Was ist die 10-Tage-Regel?
Eine Ausnahme stellen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahme oder Ausgaben dar.
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit – nämlich innerhalb von 10 Tagen – vor oder nach dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gezahlt werden, sind im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben sind unter anderem Miete, Umsatzsteuerzahlungen bzw. –erstattungen und Löhne an Mitarbeiter.
Ein Beispiel für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) 10-Tage-Regel:
Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat November 2014 (mit Fristverlängerung) wird am 10.01.2015 vom Finanzamt abgebucht. Diese Zahlung fällt in die 10-Tage-Regel und ist somit im Jahr 2014 als Betriebsausgabe zu erfassen.
Wie ist das mit dem Betriebsvermögen ber der EÜR?
Größere Anschaffungen für den Betrieb, seien es Möbel, Laptop oder auch ein PKW, können nicht direkt als Ausgaben verrechnet werden. Sie werden zu Betriebsvermögen, dass in einer extra Anlage zur EÜR aufgelistet wird und für das andere Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit gelten. Diese angeschafften Dinge werden nicht auf der Ausgabenseite der EÜR gelistet sondern in der Anlage AVEÜR (siehe weiter unten) aufgeführt.
Der Gesetzgeber nennt solche Wirtschaftsgüter solche mit „längerer Nutzungsdauer“. Typisch sind tatsächlich Laptops, Möbel und PKW, es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer. Für jedes davon gilt eine vorgegebene Nutzungsdauer, die auch den Zeitraum der Abschreibung bestimmt. Wie lang die genau ist, erfährt man in der Abschreibungstabelle. Diese Afa-Tabellen gibt es übrigens nach Branchen sortiert und können auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden. Hier der Link.
Nicht betroffen sind geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind solche bis 150 Euro. So sind die Regel:
- Anschaffungskosten bis 150 Euro netto können sofort abgeschrieben werden
- Anschaffungskosten von 150,01 bis 1000 Euro netto werden über die Pool-Abschreibung auf 5 Jahre verteilt
- Anschaffungskosten über 1000 Euro netto müssen nach der Afa-Tabelle abgeschrieben werden
Notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen – Was ist das?
Unterschieden wird notwendiges und „gewillkürtes“ Betriebsvermögen. Letzeres betrifft Wirtschaftsgüter, die kein notwendiges Betriebsvermögen sind aber doch einen objektiver Zusammenhang zu dem Betrieb haben.
Notwendig ist, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr als 50 Prozent aber auch nicht weniger als 10 Prozent betrieblich genutzt wird.
Gründerrat Vorsicht bei PKW-Nutzung
Nutzen Sie den PKW zu 40 Prozent betrieblich, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Es ist aber zu beachten, dass hier dann die 1 Prozent-Methode für die Privatnutzung entfällt. Für die 1 Prozent-Methode ist Voraussetzung, dass der PKW zu mehr als 50 Prozent beruflich genutzt wird. Der Privatanteil wird dann vom Finanzamt geschätzt und diese Schätzung liegt dann auf jeden Fall über 50 Prozent.
Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis zur Anlage EÜR)
In dieser Anlage werden die Anlagegüter, die sich im Betriebsvermögen befinden, erfasst.
Die Anlagegüter werden in unterschiedliche Gruppen unterteilt, die in dieser Anlage aufgeführt sind.
In der Spalte „Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert“ ist der historische Wert des Anlagegutes zu erfassen.
In der nächsten Spalte wird der „Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes“ eingetragen. Dieser Wert ergibt sich durch den historischen Wert der Anschaffungskosten abzüglich der AfA, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallen ist.
In der Spalte „Zugänge“ werden die Anschaffungen, die in dem aktuellen Wirtschaftsjahr vorgenommen wurden, aufgeführt mit ihren Anschaffungskosten.
In den folgenden zwei Spalten werden die AfA Beträge angesetzt, die für das Anlagegut anfallen.
Scheidet ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen aus, so ist der Nettoerlös in dieser Spalte „Abgänge“ zu erfassen.
In der letzten Spalte wird der „Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes“ eingetragen. Dieser Wert ergibt sich aus dem „Buchwert zum Anfang des Gewinnermittlungszeitraums“ abzüglich der AfA und der Sonderabschreibung für das Wirtschaftsjahr.
Aus der Anlage ergeben sich als zwei wichtige Werte: Die Abschreibungssumme für die aktuelle EÜR – die muss also auch in dem EÜR-Formular eingetragen werden. Und die Abschreibung, die im folgenden Jahr für das Betriebsvermögen ansteht.
Sonderfall: Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei Einzelunternehmen)
Eigentlich sind Schuldzinsen auf der Ausgabenseite der EÜR zu benennen und können also gegengerechnet werden. Doch hier gibt es eine Besonderheit: Sind die Privatentnahmen aus dem Betrieb höher als die Einkünfte, dann dürfen die dadurch entstehenden Schuldzinsen nicht geltend gemacht werden.
Die Anlage SZE ist bei Einzelunternehmen zu übermitteln, bei denen die geltend gemachten Schuldzinsen den Betrag von 2.050 EUR übersteigen. Ausgenommen sind die Schuldzinsen, die für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aufgenommen werden.
Alternative zur EÜR – Gewinnermittlung durch Bilanzierung
Soweit die noch recht einfache Erklärung des Betriebsergebnisses durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Doch Unternehmen mit einem Umsatz von über 500.000 Euro oder mehr als 50.000 Euro Gewinn dürfen sich nicht mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erklären, sie müssen bilanzieren. Auch als kleineres Unternehmen oder Freiberufler kann man diese Art der Gewinnermittlung wählen. Wann die freiwillige Bilanzierung sinnvoll ist und wie dies geht, lesen Sie in einem folgenden Artikel zur Gewinnermittlung durch Bilanzierung.