EÜR erstellen: Einnahmenüberschussrechnung ganz einfach | mit Vorlage 2025
Kleinunternehmer, Selbstständige, Freiberufler: Wer eine EÜR erstellen darf und was du dabei beachten musst, erfährst du in unserer Anleitung.

Wie auch immer man sie nennt: Ob Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in Deutschland oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) in Österreich – die EÜR ist eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode. Wer eine EÜR erstellen darf und wie das am einfachsten geht, erfährst du in unserer Anleitung
Mit der EÜR stellst du kurz gesagt deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Zwar gibt der österreichische Begriff (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) viel besser Auskunft, worum es geht: Links die Einnahmen, rechts die Ausgaben aufgeschrieben – daraus ergibt sich dein Gewinn.
Wir bleiben dennoch beim deutschen Begriff: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns. Ein weiteres ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Bilanz. Du kannst ohne viel Aufwand und ziemlich einfach eine EÜR erstellen.
Doch in welchen Fällen reicht es dem Finanzamt, dass Unternehmen eine EÜR erstellen? Wann das der Fall ist, hängt davon ab, ob du buchführungspflichtig bist. Ob das auf dich zutrifft, erfährst du in unserem Ratgeber „Basics: Buchführungspflicht – einfache oder doppelte Buchführung, wer muss sie machen und wie geht das?“. Bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet, musst du eine GuV und Bilanz erstellen. Wenn du nur einfache Buchführung machen musst, kannst du auch einfach nur eine EÜR erstellen.
Alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler müssen dem Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren, welche Gewinne sie gemacht haben. Im Einkommenssteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG) ist festgelegt, bei wem die einfache Buchführung reicht und wer dadurch nur eine EÜR erstellen muss.
Folgende Berechtigte können eine EÜR erstellen
- Gewerbetreibende mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 800.000 Euro und einem jährlichem Gewinn von weniger als 80.000 Euro.(eingetragene Kaufleute, GbRs etc.)
- Freiberufler*innen (unabhängig von Umsatz und Gewinn)
- Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
- landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 80.000 Euro Gewinn im Jahr (Nutzflächenwert muss kleiner als 25.000 Euro sein)
Wie kann ich eine EÜR erstellen?
Die Basis deiner Einnahmenüberschussrechnung bilden deine Belege aller im Geschäftsjahr geflossenen Einnahmen und Ausgaben:
- Rechnungen, die du an deine Kunden geschrieben hast und die bereits bezahlt sind
- Rechnungen deiner Lieferanten (bzw. Quittungen, Kassenbons, Verträge), die du bereits bezahlt hast
Spätestens beim Erstellen der EÜR rächt es sich, wenn du deine Buchhhaltung über das Geschäftsjahr schleifen lässt. Denn jetzt müssen alle Belege zur Hand sein – und zwar am besten bereits geordnet.
Viel Arbeit sparst du dir, wenn du deine Buchhaltung mithilfe einer Software erledigst, und zwar am besten jeden Monat. So hast du bereits alle Einnahmen und Ausgaben deines Geschäftsjahres erfasst und kategorisiert – und kannst mit wenigen Mausklicks automatisch deine EÜR erstellen.
Nutze den Vordruck für die Steuererklärung
Für die Steuererklärung musst du einen amtlichen Vordruck für die Einnahmenüberschussrechnung verwenden, die Anlage EÜR für das Steuerjahr 2024 findest du hier zum Download. Sie enthält sehr umfangreiche Angaben und unterscheidet sich oft von der Gliederung, die du in deiner eigenen Buchführung verwendest.
Bei der EÜR gilt: Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Dabei funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach dem Zufluss- und Abfluss-Prinzip: Zugeflossene Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben. Nicht berücksichtig werden z.B. Veränderungen im Bestand. deiner Waren oder Verkaufsartikel.
Achtung: Entscheidend ist der tatsächliche Geldfluss!
Einnahmen musst du erst erfassen, wenn das Geld bei dir eintrifft. Also wenn die Überweisung deinem Konto gutgeschrieben wurde. Und Ausgaben dürfen erst erfasst werden, wenn du sie tatsächlich bezahlt hast.
Einnahmen und Ausgaben werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem die Transaktion stattfindet. Das Rechnungsdatum ist nicht ausschlaggebend. Eine Rechnung aus dem Dezember, die du erst im Januar bezahlt, wird auch erst im Januar als Ausgabe erfasst.
Wenn deine Einnahmen im Gründungsjahr unter der Grenze von 22.000 Euro liegen und im Folgejahr 50.000 Euro nicht überschreiten , fällst du unter die Kleinunternehmerregelung. Früher durftest du die EÜR in diesem Fall nach einem beliebigen Schema gliedern. Das gilt bereits seit 2017 nicht mehr: Auch wenn Kleinunternehmen eine EÜR erstellen, müssen sie das offizielle Formular verwenden.
Sinnvoll ist es, schon bei deiner einfachen Buchführung eine Struktur anzuwenden, die auch für die EÜR passt. In jedem Falle brauchst du folgende Stichpunkte:
- Einnahmen
- Betriebseinnahmen (netto)
- Eingenommene Umsatzsteuer
- Ausgaben
- Löhne und Gehälter
- Werbungskosten
- Raumkosten
- PKW und andere Fahrzeuge
- Gezahlte Umsatzsteuer
- andere Ausgaben