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Zum inzwischen elften Mal verleiht das Land Berlin den Preis „Berliner Unternehmerinnen des Jahres“. Mit der Auszeichnung werden engagierte Unternehmerinnen gewürdigt, die den Wirtschaftsraum Berlin erfolgreich mitgestalten, die etwas bewegen
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Zum inzwischen elften Mal verleiht das Land Berlin den Preis „Berliner Unternehmerinnen des Jahres“. Mit der Auszeichnung werden engagierte Unternehmerinnen gewürdigt, die den Wirtschaftsraum Berlin erfolgreich mitgestalten, die etwas bewegen und damit Vorbilder für andere sind. Kooperationspartnerinnen sind die Investitionsbank Berlin (IBB), die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin.
Ob etablierte Unternehmerin oder Newcomerin: Mitmachen lohnt sich!
Der mit je 10.000 Euro dotierte Preis wird seit 2004 in drei Kategorien (differenziert nach Unternehmensgröße und -alter) vergeben. So können sich sowohl etablierte Unternehmerinnen als auch Gründerinnen aus allen Branchen bewerben. Neu in diesem Jahr ist die Sonderkategorie „Women in Tech“, die gezielt Frauen aus der Digital- und Technologiebranche adressiert.
Die Kategorien in der Übersicht:
Bewerben können sich Einzelinhaberinnen und Geschäftsführende Gesellschafterinnen, die mindestens 51 Prozent der Geschäftsanteile halten und ihren Firmenhauptsitz im Land Berlin haben. Dabei sind auch Teams zugelassen. Voraussetzung ist, dass bei mehreren Gesellschafter:innen über 51 Prozent der Firmenanteile in Frauenhand liegen. Sind Risikokapitalgeber:innen am Unternehmen beteiligt, muss nachgewiesen werden, dass diese keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben. Vorschläge für Preisträgerinnen können auch von Dritten eingereicht werden.
Die vier Preisträgerinnen werden am Donnerstag, 13. November 2025, im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung ausgezeichnet.
Ob etablierte Unternehmerin oder Newcomerin: Mitmachen lohnt sich!
Der mit je 10.000 Euro dotierte Preis wird seit 2004 in drei Kategorien (differenziert nach Unternehmensgröße und -alter) vergeben. So können sich sowohl etablierte Unternehmerinnen als auch Gründerinnen aus allen Branchen bewerben. Neu in diesem Jahr ist die Sonderkategorie „Women in Tech“, die gezielt Frauen aus der Digital- und Technologiebranche adressiert.
Die Kategorien in der Übersicht:
- Kleinstunternehmen (1 bis 9 Mitarbeitende, seit mind. 5 Jahren am Markt)
- KMU und Großunternehmen (ab 10 Mitarbeitenden, seit mind. 5 Jahren am Markt)
- Newcomerinnen (Unternehmen, die am Stichtag 31. August 2023 noch nicht länger als 5 Jahre am Markt agieren)
- „Women in Tech“ (Sonderkategorie für Unternehmerinnen aus der Digital- und Techbranche, unabhängig von Unternehmensgröße und -alter)
Bewerben können sich Einzelinhaberinnen und Geschäftsführende Gesellschafterinnen, die mindestens 51 Prozent der Geschäftsanteile halten und ihren Firmenhauptsitz im Land Berlin haben. Dabei sind auch Teams zugelassen. Voraussetzung ist, dass bei mehreren Gesellschafter:innen über 51 Prozent der Firmenanteile in Frauenhand liegen. Sind Risikokapitalgeber:innen am Unternehmen beteiligt, muss nachgewiesen werden, dass diese keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben. Vorschläge für Preisträgerinnen können auch von Dritten eingereicht werden.
Die vier Preisträgerinnen werden am Donnerstag, 13. November 2025, im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung ausgezeichnet.
Zeit
August 1 (Freitag) 15:57 - September 12 (Freitag) 23:59