Basics: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wer braucht sie, was kostet sie
Was muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leisten? Wer sollte auf keinen Fall darauf verzichten? Worauf müssen Sie bei Vertragsabschluss achten und welche Fallstricke können in den Policen versteckt sein? Eine Übersicht…

Natürlich sind Gründer bereit, das eine oder andere Wagnis einzugehen. Aber es soll bitteschön nicht gleich existenzgefährdend sein. Wer sich selbständig macht, sollte die beruflichen Risiken genau kennen – und sich dagegen absichern. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet eine Absicherung bei finanziellen Haftungsansprüchen von Kunden oder Klienten. Aber: Was muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leisten? Wer sollte auf keinen Fall darauf verzichten? Worauf müssen Sie bei Vertragsabschluss achten und welche Fallstricke können in den Policen versteckt sein?
Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Im Kern ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Berufshaftpflichtversicherung, die für echte Vermögensschäden (Schäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden beruhen) bei der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten eintritt.
Und das ist durchaus sinnvoll: zum Beispiel wenn ein Fehler in der innovativen Steuerungs-Software eines IT-Gründers die Produktionsstraße eines mittelständischen Unternehmens lahmlegt oder wenn ein Marketing-Startup das hippe Werbematerial des Kunden mit falschen Farben produziert. In solchen Fällen können Haftungsansprüche von Auftraggebern schnell existenzgefährdend sein.
Eine seriöse Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft in solchen Fällen zunächst einmal, ob die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers überhaupt berechtigt sind und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Außerdem stellen die Versicherer juristischen Beistand und übernehmen Anwaltskosten. Natürlich kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Schadenfall für die finanziellen Konsequenzen aus echten Vermögensschäden auf.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Im Prinzip sollte sich jeder Gründer, der eine Dienstleistungen oder Consulting anbietet, mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen berufsbedingte Risiken absichern. Das Problem ist nämlich: Eine kleine Unaufmerksamkeit kann große Schäden verursachen, und Fehler sind nunmal sehr menschlich.
Wie bereits erwähnt, werden insbesondere IT-Dienstleister und Unternehmen aus der Medien- und PR-Branche von Auftraggebern sehr schnell haftbar gemacht: Ob berechtigt oder unberechtigt, spielt zunächst keine Rolle.
Ohne Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verliert man in solchen Fällen einfach zu viele wertvolle Ressourcen (Zeit, Arbeitskraft, Geld). Gerade bei jungen Unternehmen kann das schnell an die Substanz gehen.
Einige Berufsgruppen sind übrigens sogar gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und unabhängige Finanzberater.
Welche Arten von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen gibt es?
Im Idealfall ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf die Branche des Versicherungsnehmers zugeschnitten und wird an den Geschäftsbereich der Firma angepasst, um auch Tätigkeiten, die vielleicht aus dem Rahmen fallen, mitzuversichern. Eine eingehende, individuelle Prüfung seitens des Versicherers vor Vertragsabschluss ist also keineswegs eine Schikane, sondern zeugt von Seriosität.
IT-Versicherung
Versichert werden IT-spezifische Risiken, etwa Programmierfehler ein oder wenn versehentlich ein Virus bei Kunden eingeschleust wird. Auch die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, von Schutz- und Urheberrechten sowie Persönlichkeitsrechten sollten mitversichert sein.
Typische Schäden, die durch IT-Firmen bei Auftraggebern verursacht werden können sind Datenverlust, Systemausfälle, Nicht-Erreichbarkeit von Servern, Produktionsverzögerung oder -ausfall.
Media-Versicherung
Die Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, Fehler in der Druckvorstufe,
Überschreiten der Abgabefristen: Journalisten, Web- oder Grafik-Designer und Social-Media-Marketing-Experten sind in ihrem Berufsalltag täglich Risiken ausgesetzt. Zumal auch die Klagebereitschaft nicht nur bei Auftraggebern wächst, sondern auch bei Dritten. Eine Folge davon ist die Welle von Abmahnungen, die oftmals mit hohen Kosten verbunden sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte unberechtigte Forderungen abwehren. Achten Sie auf die Höhe der Selbstbeteiligung!
Consulting-Versicherung
Selbst erfahrene Berater können sich mal irren und Fehler machen. Dazu gehören falsche Marktanalysen, fehlerhafte Liquiditätsplanung, lückenhafte Konzepte: Schnell wird man als Consultant haftbar gemacht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte alle berufstypischen Risiken einschließen nicht nur gesetzliche Schadenersatzansprüche versichern, sondern auch Erfüllungsfolgeschäden, verzögerte Leistungserbringung, Verletzung von Schutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrechten und Geheimhaltungspflichten.
eCommerce-Versicherung
Wer einen Webshop betreibt, sollte sich gegen Vermögensschäden, die er Dritten zufügt versichern. Dazu gehören die Verletzung von Schutzrechte wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheberrechte.
Eine gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schließt daraus resultierende Abmahnungen ein. Ebenfalls versichert werden sollten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Datenschutzverletzungen, Verlust oder Diebstahl von Kundendaten, Virenschäden und fehlerhafte Shop-Programmierung.
Besonderheit: D&O (Directors & Officers Liability Insurance) für Manager, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte
Diese Versicherung schließen Unternehmen für ihre leitenden Angestellten ab, die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ erfüllen. Diese Versicherung ist extra abzuschließen und sichert Firmen gegen etwaige Fehlentscheidungen von Managern ab.
Wichtige Punkte im Vertrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
- Existenzgründer-Rabatt: 15 % sind möglich!
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Damit man nicht bei jeder Erweiterung der Firma eine Vertragserweiterung abschließen muss, sollte das Bedingungswerk offen gestaltet sein. Alle für die Berufsgruppe üblichen Tätigkeiten sollten versichert sein.
- Sehr wichtig ist, dass die Versicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung ist: Der Versicherer sollte mit eigenen Anwälten aktiv dabei helfen, unbegründete Ansprüche an den Versicherungsnehmer abzuwehren.
- Folgeschäden sollten versichert sein
- Die Deckungssumme sollte nicht zu knapp bemessen sein. Wer einen großen Auftrag annimmt, kann mit einem großen Schaden konfrontiert werden. Im Zweifelsfall also lieber nachversichern.