Basics OHG gründen – Schritt für Schritt zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Wer gemeinsam mit einem Partner ein Handelsgeschäft betreiben will, darf keine GbR gründen, sondern ist gesetzlich schon zur Gründung einer OHG verpflichtet. Wann man die Offene Handelsgesellschaft gründen muss und wie das geht, zeigen wir in dieser Schritt-für-Schritt Anleitung.

Eine OHG gründen – die Basics: Voraussetzungen, Haftung, Gesellschafter, Anmeldung, Steuern & Bilanzpflichten.
Wer gemeinsam mit einem Partner ein Handelsgeschäft betreiben will, darf keine GbR gründen, sondern ist zur Gründung einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) verpflichtet.
Wann man die Offene Handelsgesellschaft OHG gründen muss und wie das geht, zeigen wir in dieser „Schritt-für-Schritt Anleitung: OHG gründen“.
Schritt 1: Checkliste OHG Gründung – Grundlegende Voraussetzungen prüfen
Die Gründung einer OHG muss immer dann erfolgen, wenn sich zwei oder mehrere Partner auf Basis eines Vertrages zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Definiert wird dieses Handelsgewerbe, wenn der Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Das typische Gegenstück sind Kleinunternehmer, die sich üblicherweise in einer GbR organisieren. Während die OHG ins Handelsregister eingetragen werden muss, können Kleingewerbetreibende darauf verzichten. Hier ist schon die erste Krux der OHG:
Wann muss man nun eine Offene Handelsgesellschaft gründen und wann kann man als GbR gründen?
Kleingewerbetreibende sind Einzelgewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die nach Art und Umfang des Unternehmens einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern.
Ob eine Kaufmannseigenschaft des Unternehmens vorliegt, ist eine individuelle Beurteilung. Es gibt also weite Ermessensspielräume und deshalb ist die Rechtsunsicherheit relativ hoch. Der Gewerbebetrieb muss nach Art (qualitativ) und Umfang (quantitativ) kaufmännische Einrichtungen erfordern. Das meint vor allem kaufmännische Buchführung und Bilanzierung, kaufmännische Bezeichnung (Firma), kaufmännische Ordnung der Vertretung und kaufmännische Haftung.
Wesentliche Kriterien hat die IHK Berlin hier im Detail zusammengefasst:
- Art der Geschäftstätigkeit: Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen und der Geschäftsbeziehungen, Inanspruchnahme und Gewährung von Fremdfinanzierungen, Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr, aktiv oder passiv am Frachtverkehr, lokale oder weiträumigere, namentlich internationale Tätigkeit, umfangreiche Werbung, größere Lagerhaltung
- Umfang der Geschäftstätigkeit: Umsatzvolumen (nicht Bilanzgewinn), Anlage- und Umlaufvermögen, Zahl und Funktion der Beschäftigten, auch Aushilfskräfte, Schichtbetrieb, Größe des Geschäftslokals, Zahl und Organisation der Betriebsstätten, Auslandsfilialen. Die Größe von Büro- und Lagerräumen ist angesichts moderner Informationsverarbeitungstechniken nicht entscheidend.
- Umsatz: Ab einem Jahresumme von 500.000 Euro sind kaufmännische Einrichtungen in der Regel erforderlich. Bei großen Kapazitäten für Spitzenzeiten (Großaufträge) und in Saisonbetrieben kommt es nicht auf den Jahresumsatz, sondern auf den Umsatz in den Spitzenzeiten bzw. in der Saison an.
- Anzahl der Beschäftigten: Bis zu 5 Personen spricht gegen das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen.
- Betriebsvermögen: Betriebsvermögen ab einer Höhe von ca. 100.000 € spricht für das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen.
- Kredithöhe: Beträge unter 50.000 € haben keine Bedeutung.
- Standorte: Mehrere Standorte bzw. Niederlassungen sprechen für das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen.
- Organisationsaufwand: Ein erheblicher Organisationsaufwand bei der Tätigkeit des Unternehmens, z.B. bei der Organisation von Veranstaltungen, spricht für das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen.
Wer ist Gesellschafter der Offenen Handelsgesellschaft?
Die beiden Partner einer OHG müssen dabei nicht unbedingt natürliche Personen sein – ein oder mehrere Gesellschafter können auch eine GmbH oder eine andere juristische Person im Sinne des Handelsgesetzbuches sein.
Die Gesellschafter der OHG können sogar ausschließlich aus juristischen Personen bestehen, was in der Praxis aber eher selten der Fall ist. Die Rechtsformbezeichnung lautet dann allerdings nicht mehr OHG sondern GmbH & Co. OHG oder AG & Co. OHG. In jedem Fall muss es – klarerweise – mindestens zwei Partner geben.
In der Gestaltung der Partnerschaft sind die Gesellschafter dabei relativ frei – sowohl der Gesellschaftsvertrag als auch die Kapitaleinlagen der einzelnen Gesellschafter unterliegen keinen gesetzlichen Regelungen. Das kann ein Vorteil sein.
OHG Haftung: Vollhaftung der Gesellschafter
Ein Nachteil kann sein, dass bei der Offenen Handelsgesellschaft alle Gesellschafter grundsätzlich Vollhafter sind, das heißt auch mit ihrem Privatvermögen für die gesamten Verbindlichkeiten der OHG in voller Höhe und unmittelbar und direkt haften. Außerdem gilt die Haftung auch noch bis zu fünf Jahre nach verlassen der OHG. Dieser Punkt will daher gut überlegt und im Vorfeld besprochen sein.
Schritt 2 OHG gründen: Gesellschaftsvertrag aufsetzen – individuell oder mit Mustervertrag?
Grundsätzlich gibt es für den Gesellschaftsvertrag keine vorgeschriebene Form, vereinbart werden kann also in gewissem Rahmen alles. Über einige Punkte sollte man sich jedoch auf jeden Fall bereits vor der Gründung im Klaren sein.
Gesellschafter der OHG benennen
Wer Gesellschafter wird, sollte schon im Vorfeld feststehen. Ein gewisses Vertrauensverhältnis ist hier auch eine wichtige Voraussetzung, die oft nicht genug beachtet wird. Schließlich haften beide jeweils auch für den anderen.
Startkapital der Offenen Handelsgesellschaft
Wer welchen Kapitalanteil als Geldleistung oder als Sachleistung einbringt, ist ebenfalls eine Frage, die man schon vor der Vertragsformulierung restlos geklärt haben sollte. Danach richtet sich in den meisten Fällen dann auch die Gewinn- und Verlustverteilung, das muss aber nicht zwingend so sein.
Welcher Gesellschafter wie viel Kapital in die OHG mit einbringt, lässt sich frei vereinbaren, es ist auch kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben.
Geschäftsinhalt der OHG genau bestimmen
Der Geschäftsinhalt muss auf jeden Fall mit den Eigenschaften eines Handelsgewerbes im Sinne des Handelsgesetzbuches vereinbar sein.
Geschäftsführung der OHG klären
Grundsätzlich ist jeder einzelne Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt – wenn man nichts anderes beschließt. Besondere Geschäfte, die außerhalb des normalen Geschäftsbetriebes fallen, brauchen in der Regel aber immer die Zustimmung aller Gesellschafter.
Firmenname und Firmensitz der OHG
Auch darüber sollte man sich schon im Vorfeld einig werden, für die Vertragserrichtung sollte das bereits unumstößlich feststehen, ebenso wie möglichst der Firmensitz.
Anwaltshilfe oder Mustervertrag für Offene Handelsgesellschaft
Um beim Vertrag Rechtssicherheit zu erhalten, empfiehlt sich in jedem Fall eine umfassende anwaltliche Beratung. Notariell beglaubigt werden muss der Vertrag nur dann, wenn Grundstücke als Sachleistung mit eingebracht werden.
Einen Mustervertrag als Orientierungs- und Formulierungshilfe für die Gründung einer Offenen Handesgesellschaft können Sie hier kostenlos als pdf herunterladen: Mustervertrag OHG Gründung.
Schritt 3 OHG gründen: Haftung und Startkapital
Bei der OHG haftet jeder einzelne Gesellschafter unmittelbar und direkt für alle Verbindlichkeiten der OHG, und zwar in voller Höhe und auch mit seinem Privatvermögen. Das heißt in der Praxis: jeder Gläubiger hat das Recht, die gesamte ausstehende Forderung von einem einzelnen Gesellschafter in voller Höhe zu verlangen und gegebenenfalls dafür auch dessen Privatvermögen zu pfänden.
Dazu kommt noch, dass die Haftungspflicht für alle Verbindlichkeiten nicht mit dem Ausscheiden aus der OHG erlischt, sondern bis zu fünf Jahre danach noch gilt.
Das bedeutet natürlich für den einzelnen Gesellschafter ein gewisses Risiko, das sich mit anderen Rechtsformen besser ausschließen lässt. Hier ist also sorgsame Überlegung notwendig. Das gilt umso mehr, wenn Vertrauensverhältnis und Redlichkeit und Loyalität der Gesellschafter zueinander nicht wirklich ausgezeichnet sind. Dieser menschliche Aspekt ist ebenfalls eine sorgsame Überlegung wert, und wird dann oft die Auswahl der Gesellschafter beeinflussen.
Wichtiger ist die Frage nach dem OHG Startkapital – hier muss klar sein, welches Kapital und/oder welche Sachleistungen benötigt werden, und wer sie in die OHG einbringt. Solide Überlegung und sorgfältige Planung sind hier ratsam. Denn die Frage, wie viel Stammkapital für eine konkrete Gründung nötig ist, ist immer eine Sache der Finanzplanung. In jedem Fall sollte man hier aber – wie bei allen Gründungen – für das Vorhandensein einer ausreichenden Kapitaldecke sorgen. Eine sinnvolle Liquiditätsplanung ist deshalb ein wichtiges Element der Gründung.
Schritt 4 zur OHG: Anmeldung beim Gewerbeamt und Handelsregister
Nach der Vertragserrichtung sind dann natürlich noch die üblichen Formalitäten wie der Handelsregistereintrag und danach die Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Für beides fallen in der Regel Kosten an. Zuständig ist das Amtsgericht an dem Ort, an dem die GmbH ihren Sitz hat.
Die Eintragung der OHG im Handelsregisterblatt kostet 150 Euro – erst wenn die Rechnung bezahlt ist, wird die OHG ins Handelsregister eintragen. Damit die Rechnung Sie per Post erreicht, sollten Sie schnell ein Firmenschild an Ihren Briefkasten setzen, sonst geht die Post zurück ans Handelsregister und die Gründung verzögert sich.
Danach muss auch eine Anmeldung der OHG beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen, sowie die Registrierung beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten. Danach ist die OHG gegründet und bereits geschäftsfähig.
OHG: Steuern & Buchhaltung
Steuerliche Behandlung der OHG
Die steuerliche Behandlung der OHG kann fallweise unterschiedlich sein – in der Regel ist die OHG aber gewerbesteuerpflichtig. Als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist die OHG auch umsatzsteuerpflichtig.
Jeder einzelne Gesellschafter unterliegt auch der Einkommenssteuerpflicht für die entnommenen Gewinne, auf die allerdings jeweils ein dem Gewinnanteil entsprechender Anteil der Gewerbesteuer angerechnet wird.
Wie Gewinne und Verlust im einzelnen verteilt werden, lässt sich im Gesellschaftsvertrag frei regeln. Ist nichts geregelt, wird üblicherweise steuerlich von einer gleichmäßigen Verteilung ausgegangen.
Buchhaltung und Bilanzpflichten der OHG
Da die OHG ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, unterliegt sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nach dem Handelsgesetzbuch; das bedeutet eine Verpflichtung zur doppelten Buchführung und Bilanzpflicht am Ende des Geschäftsjahres. Eine Eröffnungsbilanz ist ebenfalls vom HGB für die OHG vorgeschrieben.