Fahrschule gründen – Freie Fahrt in die Selbstständigkeit

Eine eigene Fahrschule gründen und junge Menschen in die Unabhängigkeit begleiten – das ist ein Traum vieler Fahrlehrer. Auch für geschäftstüchtige Quereinsteiger kann die Gründung eines Fahrschulunternehmens die perfekte Basis für finanziellen Erfolg sein. Im Folgenden stellen wir alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Genehmigungen, Kosten und Marketingmaßnahmen vor, die ihr braucht, um eure eigene Fahrschule zu eröffnen.

Schritt 1 zur eigenen Fahrschule: Von der Idee zur Planung | Marktchancen & Perspektiven

Die Mobilitätsbranche verändert sich – und damit ist auch der Beruf des Fahrlehrers im Wandel begriffen. Autonomes Fahren, Ausbau des ÖPNV – der private PKW wird in Zukunft eine kleinere Bedeutung zukommen. So die negative Prognose – doch aktuell werden mehr Autos denn je verkauft, vorbei ist der Trend zum eigenen Wagen also noch nicht. Wer sich aber für die Selbstständigkeit mit einer Fahrschule interessiert, sollte diese Bedingungen kennen.

Der aktuelle Markt und Chancen

Die „Welt“ prognostiert Deutschland gar einen großes Fahrschul-Sterben: Vor allem der demografische Wandel, der immer weniger 17-Jährige voraussagt, die ihren Führerschein machen werden, ist der wesentliche Grund dafür. Waren es 2005 noch über 1 Million 17-Jährige, so werden es 2025 nur noch etwa 700.000 sein. Auf lange Sicht gesehen wird der derzeitige Geburtenboom aber diese Entwicklung wieder korrigieren können.

Ein Blick auf den Markt bzw. die wirtschaftliche Realität zeigt, dass die Zahl der Fahrschulen in den letzten Jahren gesunken ist. Aktuell gibt es in Deutschland rund 11.500 Fahrschulen, 2030 werden es nur noch um die 10.000 sein.

Potenzielle Einnahmen / Verdienst

Fahrlehrer verdienen in Deutschland je nach Qualifikation zwischen 2.500 bis 3.200 Euro brutto pro Monat. Selbstständige Fahrlehrer können mit einem Bruttoeinkommen von etwa 4.000 Euro rechnen, mit Luft nach oben.

Kosten zur Gründung einer Fahrschule

Schon in der Gründungsphase fallen eine Reihe verschiedener Kostenpunkte an. Neben Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung, Lehrmaterialien und natürlich mindestens ein Lehrfahrzeug, sollten eventuelle Weiterbildungs-, Beratungs– und Bürokratiekosten nicht außer Acht gelassen werden. Die Fahrschulerlaubnis kostet für natürliche Personen 102 Euro, für juristische Personen 153 Euro.

Kosten für Fahrzeugflotte

Wohl die größte Investition erwartet euch als angehende Fahrlehrer bei der Anschaffung der Lehrfahrzeuge. In der Regel werden Autos für Fahrschulen geleast, was die anfänglichen Investitionskosten minimiert und insgesamt mehr Flexibilität erlaubt. Einige Autohersteller oder große Autohäuser bieten ein spezielles Angebot für Fahrschulen an.

Strategische Wahl des Standorts

Generell ist die Branche ein hart umkämpfter Markt, wobei die Fahrschuldichte regional variiert. Während auf dem Land die Nachfrage eventuell gering ist, leiden Unternehmen in den Städten unter hohem Konkurrenzdruck. Eine gründliche Standortanalyse vor der Eröffnung ist demnach dringend zu empfehlen. Eine Fahrschule befindet sich möglichst in der Nähe aller notwendigen Straßenarten (unter anderem Autobahn), damit die meist 45-minütigen Fahrstunden auf effektive Weise genutzt werden können. Interessant sind auch Standorte im direkten Umkreis von Schulen, wo viele potenzielle Kunden zu finden sind.

Ein guter Business- und Finanzplan – das A und O eines erfolgreichen Unternehmens

Eine fundierte Finanzplanung ist unerlässlich bei der Gründung einer neuen Firma. Dies gilt besonders bei Unternehmen wie einer Fahrschule, bei der beträchtliche Anfangsinvestitionen, beispielsweise für den Kauf von Fahrzeugen, notwendig sind. Einfacher ist es mit einem Businessplan-Tool: diese Tools leiten euch mittels Fragen durch das Geschäftsmodell durch, bis ihr einen kompletten Businessplan inklusive Zahlenteil fertiggestellt habt. Hier findet ihr unsere Empfehlungen für kostenlose Businessplan-Tools.

Welche Finanzierungen für Gründer möglich sind, haben wir in unserem Leitfaden Gründer-Finanzierung | So bekommt ihr das Geld für den Start zusammengefasst.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Steps der Finanzierung, in jedem Falle solltet ihr dabei auch Rücklagen planen, damit sowohl in schwierigen Zeiten oder bei anstehenden Investitionen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Möglichkeit, diese Rücklagen zu bilden, sind so genannte ETF-Sparpläne, damit lässt sich beispielsweise auf clevere Weise schon mit kleinen monatlichen Beträgen ein Vermögen aufbauen.

Schritt 2: Rechtliche Voraussetzungen zur Eröffnung einer Fahrschule + die Fahrschulerlaubnis

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fahrschule, also, ob und wie ihr eine Fahrschule betreiben dürft, ist recht genau geregelt. Das gilt es zu bedenken und abzuklären:

  • Ihr müsst eine Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren.
  • Ihr müsst euch um die Fahrschulerlaubnis bewerben.

Ausbildung zum Fahrlehrer

Zum Fahrlehrer könnt ihr euch in anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten sowie in Ausbildungsfahrschulen ausbilden lassen. Neben dem theoretischen Unterricht gehört auch ein Lehrpraktikum zum Ausbildungsinhalt, hier lernt ihr das eigenständige Durchführen von Unterrichtseinheiten.

Voraussetzungen für Ausbildung zum Fahrlehrer

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • geistige & körperliche Eignung
  • fachliche & pädagogische Eignung
  • keine Hinweise auf fehlende Berufseignung
  • Fahrerlaubnis für die zu unterrichtende Klasse muss vorliegen
  • Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens drei Jahren
  • bei Fahrlehrerlaubnis für Klasse A, CE und/oder DE = entsprechende Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren

Ablauf der Ausbildung zum Fahrlehrer

  • Ausbildung in Vollzeit, mindestens 12 Monate
  • mindestens 1.000 Unterrichtsstunden vorgeschrieben
  • Einführungsphase 4 Wochen (2 Wochen in Ausbildungsfahrschule / 2 Wochen in Fahrlehrerausbildungsstätte)
  • Ausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätte Dauer 8 Monate (Ausbildung nach gesetzlich vorgeschriebenem Ausbildungsplan)
  • Lehrpraktikum: Dauer 4 Monate
  • Prüfungen: fahrpraktische und theoretische Lehrproben

Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis

Um die Fahrschulerlaubnis zu erhalten, müsst ihr folgende Anforderungen nach § 18 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) nachweisen:

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die gegen eure Eignung zur Führung einer Fahrschule sprechen (etwa Vorstrafen, selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens).
  • Besitz einer Fahrlehrererlaubnis
  • Berufserfahrung von 2 Jahren als Fahrlehrer (hauptberuflich)
  • erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft mit mind. 70 Stunden à 45 Minuten
  • erforderliche Räume, Unterrichtsmaterialien und mindestens ein Lehrfahrzeug sind verfügbar

Wo muss eure Fahrschule angemeldet werden?

Nach Erhalt der Fahrschulerlaubnis muss eure neue Fahrschule bei verschiedenen Stellen angemeldet werden. Dies ist in jedem Fall das Gewerbeamt, welches daraufhin die IHK (Industrie- und Handelskammer) sowie das Finanzamt informiert. Abhängig von der gewählten Rechtsform ist auch eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Zudem wird eine Anmeldung in der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) vorgenommen.

Welche Rechtsformen wählen?

Für die Eröffnung einer Fahrschule stehen gemäß dem Fahrlehrergesetz verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Das FahrlG sieht eine Gründung als Einzelunternehmen vor,  bei bis zu fünf Fahrlehrern eine GbR (als Gemeinschaftsfahrschule).

Üblich und relativ unkompliziert ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Hierfür wird kein Eigenkapital benötigt, gleichzeitig haftet der Gründer jedoch mit seinem privaten Vermögen.

Fahrschule eröffnen – welche Versicherungen du brauchst

Des Weiteren sind diverse Versicherungen verpflichtend bzw. empfehlenswert. Hierzu zählen

  • eine gewerbliche Unfallversicherung,
  • Fahrzeugversicherungen,
  • eine Gewerbeversicherung sowie
  • eine Berufshaftpflichtversicherung.

Vor allem bei einer Rechtsform mit unbeschränkter privater Haftung, ist es ratsam, den Betrieb versicherungstechnisch ausreichend abzusichern. Der Versicherungsschutz muss explizit auf die Eigenarten des Fahrschulbetriebs zugeschnitten werden.

Schritt 3 zur Gründung einer Fahrschule: Büro, Fahrzeuge, Personal

Gründen ist häufig zu Beginn eine One-Man oder Woman-Show. Natürlich kann man sich auch als Fahrlehrer erst einmal allein selbstständig machen. Doch gleich zu Beginn eurer Gründung werdet ihr an Grenzen stoßen: Denn während ihr im Auto sitzt und eurem ersten Schüler das Autofahren zeigt, rufen weitere Interessenten an oder stehen gar vor eurem Büro. Auch eine Fahrschule mit nur einem Lehrer braucht ein Backoffice.

Fahrschule eröffnen: Personal oder erstmal alleine & Bürolösungen

Kluges Zeitmanagement mag eine Lösung sein, um die verschiedenen Ansprüche einer Fahrschule zeitlich zu koordinieren. Feste und auch sichtbar gemachte Öffnungszeiten für Neuanmeldungen, Kundenfragen usw. können das Problem erstmal auffangen.

Doch ihr könntet auch digitale Varianten der Ausbildungsbuchung anbieten – etwa mit dem Tool von Fahrstundenplaner.

Außerdem sind Lösungen denkbar, die eure Büroöffnungszeiten etwa mit einem anderen Geschäft kombinieren. Oder ihr steigt gleich aufs Virtual Office um.

Vorgaben für Unterrichtsraum einer Fahrschule

Wie eure Unterrichtsräume ausgestattet sein müssen, definiert der Gesetzgeber recht genau. Folgendes müsst ihr beachten:
  • Arbeitsfläche je Fahrschüler 1 m²
  • Arbeitsfläche für Fahrlehrer und Platzbedarf für Lehrmittel 8 m²
  • Gesamtlehrraumfläche 25 m²
  • Raumhöhe 2,4 m
  • Luftvolumen je Person 3 m³
  • Schüler müssen Unterricht ohne Behinderung folgen können
  • Erlaubnisbehörde definiert, wie viele Fahrschüler in dem Unterrichtsraum gleichzeitig unterrichtet werden dürfen
  • Unterrichtsraum nicht Teil einer Gastwirtschaft und kein Wohnraum ist,
    einen eigenen Zugang besitzt und nicht als Durchgang dient,
    vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch geschützt ist,
    gut beleuchtet ist, ausreichend belüftet werden kann sowie gut beheizbar ist.
  • ausreichend bemessene Kleiderablage vorhanden
  • in unmittelbarer Nähe mindestens ein WC mit Waschgelegenheit
  • jeden Schüler mindestens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne und Schreibunterlage

Vorgaben für eure Fahrzeugflotte

Genaue Infos darüber, wie eure Fahrzeuge ausgestattet sein müssen, könnt ihr in der Anlage 7 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung nachlesen. Hier die wichtigsten Vorgaben in der Übersicht:

  • Prüfungsfahrzeuge für die Klassen B, C1, C, D1 und D nur linksgelenkte Fahrzeuge
  • Für Klasse A Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
      • Motorleistung mindestens 50 kW
      • Hubraum mindestens 600 cm
      • Leermasse von mindestens 180 kg
      • mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg

Schritt 4: Marketing für eine Fahrschule

Das richtige Marketingkonzept

Warum sollten Kunden gerade diese Fahrschule wählen, um ihren Führerschein zu machen? Die Marketingstrategie nimmt einen großen Teil des Businessplans ein. Der erste Schritt kann eine gründliche Analyse der Wettbewerber der Region sein. Gleichzeitig lohnt es sich, persönliche Erfahrungen, beispielsweise aus einem vorherigen Angestelltenverhältnis als Fahrlehrer, zu nutzen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Eine eigene Homepage und die Nutzung der sozialen Medien sind heutzutage in vielen Branchen ein Muss. Fahrschulen, bei denen die Hauptzielgruppe Teenager und deren Eltern sind, stellen da keine Ausnahme dar. Marketingtechnisch gilt es, ein Konzept auszuarbeiten, das sowohl jugendlich als auch seriös wirkt. Ebenso sollten sich Unternehmensgründer überlegen, wie sie sich von der Konkurrenz abheben können, sei es durch besondere Fahrzeuge, Unterricht in mehreren Sprachen oder psychologischen Betreuungsangeboten bei Prüfungsangst.

Da ihr vor allem regional präsent sein solltet, empfehlen wir auf jeden Fall einen Eintrag bei Google MyBusiness – so werdet ihr schnell gefunden und Kunden können Kontakt mit euch aufnehmen. Ihr solltet auch das Bewertungstool von Google gut im Auge behalten – es ist quasi die digitale Variante der Mund-zu-Mund-Propaganda. Google MyBusiness Eintrag anlegen in 10 Schritten

 

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