GbR gründen – Vorteile und Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Der Vorteil der GbR als Unternehmensrechtsform liegt ganz klar in ihrer hohen Flexibilität – das wissen vor allem Gründer aber auch viele Freiberufler zu schätzen. Die Nachteile? Die Haftung. Die Vorteile und Nachteile der GbR im Überblick.

Die wichtigsten Merkmale der GbR für euch im im Überblick:

 

GbR – Definition der Rechtsform

Die GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – entsteht durch den Zusammenschluss mindestens zweier Gesellschafter auf Basis eines Gesellschaftsvertrags. Darin festgelegt werden gemeinsame wirtschaftliche Ziel und die Mittel und Wege zur Erreichung. Die Vertragsgestaltung der GbR ist hierbei nahezu völlig frei, anders als beispielsweise bei der GmbH gibt es hier auch kaum Vorschriften, wie der Vertrag aussehen muss – er kann beispielsweise auch mündlich oder durch entsprechendes Handeln entstehen.

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2 Gründer + 1 Ziel = GbR?

Im juristischen Sinne – streng nach dem BGB ausgelegt – ist auch bereits jede Personengemeinschaft, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zusammentut, eine GbR. Ganz ohne Vertrag. Das zeigt: Die GbR ist vor allem ein sehr lockerer geschäftlicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner.

 

Wer kann Gesellschafter einer GbR werden?

Die GbR ist im rechtlichen Sinne eine Personengesellschaft. Gesellschafter können dabei natürliche oder juristische Personen sein.

 

 

GbR-Innengesellschaft und GbR-Außengesellschaft – der Unterschied

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterscheidet man so genannte Innengesellschaften und Außengesellschaften. Entscheidend dafür ist, ob die Gesellschaft am Geschäftsverkehr teilnehmen soll oder nicht. Beispiele für eine GbR-Innengesellschaft sind etwa die stille Beteiligung an einem Einzelunternehmen, Ehegattengesellschaften, Tippgemeinschaften oder Wohngemeinschaften.

Für euch als Gründer oder Selbständiger wird die GbR fast immer eine Aussengesellschaft sein, schließlich wollt ihr nach Außen mit der GbR auftreten.

 

Die wichtigsten Merkmale einer GbR

 

  • Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die aufgrund eines Gesellschaftsvertrages entsteht, der schriftlich, mündlich oder auch durch entsprechendes Handeln geschlossen werden kann.
  • Die GbR kann kein Kaufmann sein – in diesem Falle würde nach dem Handelsgesetzbuch die Gründung einer OHG nötig werden. Also ist bei der GbR auch eine Eintragung ins Handelsregister nicht nötig beziehungsweise gar nicht möglich. Als Unternehmensform ist die GbR daher sehr häufig ein Zusammenschluss von Freiberuflern zur Erreichung von einem gemeinsamen Unternehmenszweck.
  • Die GbR ist in ihrem Namen teilrechtsfähig – das heißt, sie kann am Rechtsverkehr in ihrem eigenen Namen teilnehmen und in ihrem Namen verklagt werden. Sie darf in ihrem Namen Rechnungen legen und auch Verbraucher sein. Sie ist aber dennoch keine juristische Person im eigentlichen Sinn, sondern bleibt rechtlich gesehen immer der Zusammenschluss von mehreren Personen.
  • Die Geschäftsführung kann im Gesellschaftsvertrag frei geregelt werden: Entweder wird die Geschäftsführung einem oder mehreren Gesellschaftern übertragen, oder die maßgeblichen Eigenschaften werden durch Mehrheitsbeschluss getroffen.

 

Gewinn und Verlust sowie steuerliche Behandlung der GbR

Wegen ihrem Rechtscharakter als Zusammenschluss mehrerer Personen gilt grundsätzlich nach dem BGB ( §§ 722 f.), dass alle Gesellschafter den gleichen Anteil an Gewinnen und Verlusten tragen – das lässt sich über den Gesellschaftsvertrag aber auch anders regeln. Auch hier herrscht wieder völlige Freiheit.

Entsprechend sind die Gesellschafter auch einzeln steuerpflichtig – je nach Anteil ihres Gewinns. Für die Einkommensteuer ist die GbR also nicht Steuersubjekt – allerdings für die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.

 

Nachteile der GbR: die Haftung

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten beeinflusst dabei aber nicht die Haftung nach außen – rechtlich gesehen haftet jeder einzelne Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der GbR. Hier liegt auch der größte Nachteil der GbR – bei der unbeschränkten Haftung jedes Gesellschafters, auch wenn lediglich einer der Gesellschafter den Verlust verursacht oder hauptsächlich verursacht hat.

Jeder Gesellschafter ist darüber hinaus für den ihm persönlich zustehenden Gewinn aus der Geschäftstätigkeit selbst steuerpflichtig. Eine steuerliche Behandlung der GbR als solche ist nicht möglich, da es sich hierbei um keine juristische Person handelt.

 

Kosten der Gründung einer GbR

Da die Gründung keiner Rechtsform bedarf, entstehen hier praktisch kaum Kosten – abgesehen vielleicht von einer Rechtsberatung bezüglich der Vertragsgestaltung. Gerade für Startups oder für den lockeren Zusammenschluss von Freiberuflern eignet sich die GbR daher in jedem Fall besonders gut. Die Frage der hohen Haftung auch mit dem Privatvermögen sollte man aber unbedingt beachten.
Tatsächliche Kosten ergeben sich lediglich aus der erforderlichen Gewerbeanmeldung und dem IHK Beitrag.

 

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