Gründungszuschuss 2024: Anspruch, Höhe, Voraussetzungen sowie der richtige Antrag bei der Agentur für Arbeit

Im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit ihr Budget für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit verdoppelt.

 Auch 2024 soll der Zuschuss helfen, direkt aus der Arbeitslosigkeit zu gründen und sich ein eigenes Geschäft aufzubauen. Doch wie funktioniert der Gründungszuschuss 2024?

Mit dem Gründungszuschuss könnt ihr bis zu 20.000 Euro als Starthilfe vom Staat geschenkt bekommen. Die Förderung ist steuerfrei und ihr müsst sie nicht zurückzahlen. Allerdings prüfen die Arbeitsagenturen ziemlich streng. Der Gründungszuschuss ist die perfekte Starthilfe, um aus der Arbeitslosigkeit heraus ein erfolgreiches Leben als Gründer und Unternehmer zu beginnen. Wie ihr ihn bekommen könnt erklären wir hier:

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Das Wichtigste: Der Gründungszuschuss 2024 im Überblick

  • Ihr könnt den Gründungszuschuss 2024 nur beantragen, wenn ihr Arbeitslosengeld 1 (ALG1) bezieht oder einen Anspruch darauf habt.
  • Euer Restanspruch auf ALG 1 muss mindestens noch 150 Tage betragen.
  • Eure persönliche Eignung für die Selbstständigkeit ist mit einer fachkundigen Stellungnahme nachgewiesen.
  • Ihr habt einen Anspruch auf kostenfreie Coaching-Angebote per AVGS, um in die Selbstständigkeit zu starten.
  • Euer Arbeitsvermittler entscheidet nach Ermessen über euren Antrag – ihr müsst ihn also durch einen guten Businessplan von eurer Unternehmung überzeugen.

Eine detailierte Anleitung zu den Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen und zu den Themen Krankenversicherung, Zuschusshöhe und Zuverdienst findet ihr in den kommenden Abschnitten.

So beantragt man den Gründungszuschuss 2024

Um Gründungszuschuss zu beantragen müsst ihr wie folgt vorgehen:  ihr informiert euch bei eurer Arbeitsagentur über die aktuellsten Vergaberichtlinien, holt dort bei eurem Betreuer (Termin machen!) auch den Antrag auf Gründungszuschuss ab. Dann schreibt ihr eure Geschäftsidee in einem Businessplan nieder, und stellt dazu einen Finanzierungsplan auf, der zeigt, dass ihr in absehbarer Zeit von eurem Business leben könnt  Seid ihr fertig, muss dieser Businessplan von einer Fachkundigen Stelle geprüft werden, die euch (wenn der Plan gut ist) eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt.

Dann  meldet eure Selbstständigkeit an, gebt alle notwendigen Unterlagen bei eurem Berater der Arbeitsagentur ab (s. Liste unten!) und bekommt dann hoffentlicht den Gründungszuschuss vom Amt bewilligt. Wie das alles ganz genau funktioniert, und worauf ihr UNBEDINGT achten solltet, damit es auch klappt,  erfahrt ihr in unserem Beitrag  Schritt-für-Schritt-Anleitung „Gründungszuschuss beantragen“| mit Infografik.

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Anspruch auf Gründungszuschuss: Wer darf die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, und mit der Gründung eines Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist aber eine Ermessensleistung – das heißt euer Vermittler entscheidet, ob ihr die Förderung bekommt.

Diese Punkte müsst ihr für den Anspruch auf Gründungszuschuss erfüllen:

  • Als Antragsteller muss man ALG I beziehen und zwar mindestens einen Tag, bevor gegründet wird.
  • Erst nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds zu gründen ist auch nicht zulässig, der Restanspruch von 150 Tagen muss eingehalten werden.
  • Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt: Der Arbeitsvermittler wird in jedem Fall prüfen, ob es zur Gründung die Vermittlungsalternative gibt. Das heißt: Im Zweifel wird er versuchen, euch in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
  • Da die Zuerkennung im Ermessen des zuständigen Vermittlers liegt, muss man als Antragsteller vor allem eines: überzeugen. Am besten mit einem guten Businessplan und einem stichhaltigen Finanzkonzept.
  • Der Gründungszuschuss endet in jedem Fall mit Erreichen des 65. Lebensjahres.
  • Bei wiederkehrender Arbeitslosigkeit wird der neuerliche Anspruch auf ALG I um die Zahl der Tage verkürzt, für die der Gründungszuschuss bezogen wurde. Der Restanspruch bleibt dann erst einmal 48 Monate stehen. Außerdem ist dabei wichtig, ob ihr weiter freiwillig in der Arbeitslosenversicherung eingezahlt habt.

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Tipps für den überzeugenden Businessplan

Um den zuständigen Arbeitsvermittler von eurer Unternehmung zu überzeugen, benötigt ihr einen validen Plan: einen Businessplan. Darin beschreibt ihr eure Idee, analysiert den Markt, zeigt im Finanzierungsplan, wie ihr die Ausgaben und Einnahmen erwartet und stemmen wollt und präsentiert eure innovativen Ansätze. Das Arbeitsamt will aus eurem Businessplan lesen, dass ihr mit eurer Geschäftsidee euren Lebensunterhalt in absehbarer Zeit erwirtschaften könnt.

Weil der Businessplan wirklich gut und überzeugend sein muss, zeigen wir euch hier, wie ihr ihn am besten erstellt: Der richtige Businessplan: Aufbau, Struktur, Inhalte„. Einfacher geht´s mit einem kostenlosen Businessplan-Tool und die findet ihr hier in der Übersicht: Die besten kostenlosen Businessplan-Tools 2024 im Vergleich.

Gründungszuschuss Voraussetzungen 2024: Was wird gefördert?

Gefördert werden alle selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeiten, wenn sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen: Es muss sich hierbei um

  • ein tragfähiges, Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept handeln,
  • der Antragsteller muss die erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignungen für diese Tätigkeit mitbringen und
  • auch die materiellen Voraussetzungen für eine unternehmerische Tätigkeit haben.

All diese Voraussetzungen sollten nach Möglichkeit auch zweifelsfrei belegt werden können.

Wichtige Punkte, die gerne übersehen werden:

  • Die Tätigkeit muss in hauptberuflichem Umfang ausgeübt werden und der zu erwartende Gewinn muss ausreichen, um die Existenz zu sichern.
  • Fachliche Eignungen kann man nachweisen, persönliche Eignung sollte man auch be-weisen: durch Ergreifen der Initiative, Pünktlichkeit, eigenes Engagement und Zuverlässigkeit. Auch als Persönlichkeit muss man überzeugen.
  • Überzeugend sind nur harte, nachprüfbare „Facts“ und klare, logische Argumente. Große Träume und sehr großes Selbstbewusstsein allein befähigen noch nicht zur Selbständigkeit. Das sollte man im Auge behalten: Businessplan, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau.
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Dauer und Höhe des Gründungszuschusses: Wie hoch ist die Förderung 2024 und wie lange bekomme ich Geld?

Die Förderung läuft in zwei Phasen ab, in der jeweils unterschiedliche Förderhöhen gelten:

  • In der ersten Phase des Gründungszuschusses, die 6 Monate dauert, wird die gesamte Höhe der ALG I Leistung weiterbezahlt. Dazu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung des Antragstellers.
  • Danach kommt es zu einer Neubewertung: Die Arbeitsagentur prüft die Aktivitäten des Antragstellers während der sechsmonatigen Förderphase und die Tragfähigkeit des Konzepts noch einmal anhand der erreichten Ergebnisse. Die geplanten Ziele für die ersten sechs Monate im Geschäftsplan sollten dabei möglichst erreicht worden sein.
  • Danach kann sich eine zweite Förderphase von insgesamt 9 Monaten anschließen, sofern die Beurteilung erfolgreich ausfällt. Hier wird allerdings nur noch der monatliche Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung von der Arbeitsagentur geleistet.

Gründerküche Tipp: Der Gründungszuschuss ist kein Firmenumsatz sondern ausschließlich dafür da, euch persönlich zumindest ein bisschen wirtschaftlich abzusichern, während ihr euch selbstständig macht. Ihr solltet ihn von den Firmenumsätzen trennen und auf eurem privaten Konto verbuchen. Wichtiger Tipp: zum Start solltet ihr eure Bankkonten in Firma und Privat trennen. Seid ihr auf der Suche nach einem Firmenkonto, dann haben wir hier die besten Geschäftskonto-Anbieter 2024 im Überblick.

Vorsicht bei Hinzuverdienst zum Gründungszuschuss!

Klar: bei niedrigem Anspruch auf Arbeitslosengeld-I gibt es auch nur einen geringeren Gründungszuschuss. Da scheint es logisch, dass Existenzgründer während der Anlaufphase der Selbständigkeit den Lebensunterhalt durch eine nichtselbständige Nebentätigkeit aufbessern.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die nebenberufliche – nichtselbständige – Tätigkeit darf 15 Wochenstunden nicht übersteigen.

Auf den Verdienst kommt es dabei nicht an. Die Teilzeit darf durchaus mehr abwerfen, als die hauptberufliche Selbstständigkeit.

Nebentätigkeit abklären

Zusätzliche Beschäftigungen müssen während des Förderbezugs bei der Arbeitsagentur angegeben werden. Klärt unbedingt bereits im Vorfeld mit eurem Arbeitsvermittler, ob die geplante Nebentätigkeit zulässig ist und nicht zu einem Abbruch der Förderung führen könnte.

Gründungszuschuss und Krankenversicherung

Bezüglich eurer Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung solltet ihr folgendes wissen: Der Gründungszuschuss wird als Einkommen gewertet, d.h. je nach eurer Einnahmesituation könnte es passieren, dass eure Krankenkassenbeiträge steigen.

Als Selbstständiger mit gesetzlicher Krankenversicherung zählt ihr zur Gruppe der freiwillig Versicherten. Die Höhe eurer Krankenkassenbeiträge richtet sich nach euren Einnahmen, dem allgemeinen Beitragssatz und einem individuellen Zusatzbeitrag. Für die Berechnung müsst ihr sämtliche Einnahmen einrechnen, relevant sind auch:

  • Unterhaltszahlungen (falls vorhanden)
  • Kapitalerträge aus Dividenden oder Zinsen
  • Einnahmen aus Verpachtung/Vermietung
  • Rentenzahlungen
  • gewährter Gründungszuschuss (abzüglich der Pauschale über 300 Euro für die soziale Grundsicherung)

Damit kann sich der Gründungszuschuss – gedacht als finanzielle Erleichterung – schnell auch zum Nachteil entwickeln, weil er zu höheren Krankenkassenbeiträgen führt. Es lohnt sich deshalb die Überlegung, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) für Gründer

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV orientieren sich an den Einkommen der Versicherten. In der PKV sind die Beiträge einkommensunabhängig. (Ausnahme: Angestellte müssen ihr Einkommen nachweisen, wenn es über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt).

Übrigens erspart euch das auch Arbeit: Denn in der PKV fallen stetige Nachweise über eure persönlichen Einnahme- und Vermögensverhältnisse weg. Der Gründungszuschuss hat hier also keinen Einfluss auf eure Beiträge in der privaten Krankenversicherung.

Mit dem Existenzgründerstart solltet ihr also prüfen, ob sich für euch eine private Krankenversicherung lohnt. Der Anbieter ottonova adressiert explizit Gründer und punktet damit, seine Beiträge nicht regelmässig zu erhöhen.

Hier haben wir für euch eine ausführliche Übersicht über mögliche private Krankenversicherungen für Selbstständige zusammengestellt.

Antrag auf Gründungszuschuss: Welche Unterlagen brauche ich 2024?

Den entsprechenden Antrag auf Gründungszuschuss hält euer zuständige Vermittler der Arbeitsagentur für euch bereit. Darüber hinaus sind alle Unterlagen beizubringen, die möglichst umfassend

  • die fachliche und persönliche Eignung von euch als Gründer belegen
  • den zu erwartenden Erfolg eurer Geschäftstätigkeit belegen.

Die Unterlagen für den Gründungszuschuss 2024 im Überblick:

  1. ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss
  2. Businessplan mit Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan
  3. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einen Liquiditätsplan
  4. Tragfähigkeitsbescheinigung (= Stellungnahme von fachkundiger Stelle)
  5. Lebenslauf
  6. Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (Gewerbeamt oder Finanzamt)

Wichtige Unterlage 1: Der Geschäftsplan oder Businessplan

Im Businessplan werden sowohl das Gründungsvorhaben beschrieben, als auch eine umfassende Finanzplanung und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorausschau, die sich mindestens über 3 Jahre erstrecken sollen, sachlich korrekt dargelegt. 

Wichtige Unterlage 2: Die Tragfähigkeitsbescheinigung (= die Stellungnahme von fachkundiger Stelle)

Euren Businessplan müsst ihr von einer geeigneten fachkundigen Stelle begutachten lassen, damit diese euch eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit des Vorhabens gibt (daher auch „Fachkundige Stellungnahme“ oder „Tragfähigkeitsbescheinigung„). Fachkundige Stellen können die entsprechenden Kammern sein, aber auch Wirtschaftsförderungen, Startercenter, Unternehmensberater oder auch Gründerzentren, bzw. Gründerberater.

Wichtige Unterlage 3: Nachweis der Qualifikation

Zum Nachweis der persönlichen und fachlichen Qualifikation (u.a. nachweisbare berufliche Erfahrung, kaufmännische Qualifikation) kann der Besuch bei einem Vorbereitungskurs oder Existenzgründerseminar notwendig sein. Erfragt bei eurem Arbeitsvermittler, was er hier von euch erwartet.

Gründungszuschuss beantragen

Die Gründerküche Checkliste

Wichtigste Voraussetzung für den erfolgreichen Antrag auf Gründungszuschuss, auch 2024: Der Faktor Überzeugung

Für euch als Antragssteller ist es wichtig, sowohl fachlich als auch persönlich zu überzeugen. Darauf sollte größtes Augenmerk gelegt werden, da der Gründungszuschuss wie oben erwähnt, eine Ermessensleistung ist. Überzeugen kann man dabei sowohl durch sein persönliches Verhalten und sein ernsthaftes Bemühen als auch durch seine Fachkenntnis und durch immer nachprüfbare und nachvollziehbare Aussagen.

Gründungszuschuss ohne Anspruch auf ALG I – über die Rentenversicherung

Auch für Arbeitssuchende, die keinen Anspruch auf ALG I haben, kann es unter Umständen einen Anspruch auf den Gründungszuschuss geben. Träger ist hier die Rentenversicherung.

Besondere Voraussetzungen:

  • der Antragssteller muss bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein und
  • der Gründungszuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung muss im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragt werden.

Die sonstigen Voraussetzungen und auch die Leistungen entsprechen dem Gründungszuschuss, der von der Arbeitsagentur geboten wird. Sie sollten aber vom Versicherten unbedingt vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherer geklärt werden.

Höhe und Dauer des Gründungszuschuss der Rentenversicherung

  • Der Zuschuss wird für die Dauer von 6 Monaten gezahlt und setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen. Zum einen aus dem Betrag, der zuletzt als Arbeitslosengeld I bezogen wurde oder bei Arbeitslosigkeit zugestanden hätte. Zusätzlich wird dieser Betrag um eine Pauschale in Höhe von monatlich 300 Euro zur sozialen (Ab-)Sicherung erhöht.
  • Der Gründungszuschuss wird in monatlich gezahlt.
  • Für weitere 9 Monate kann der Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro gezahlt werden, wenn anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird, dass die unternehmerische bzw. selbständige Tätigkeit auch tatsächlich in nennenswertem Umfang ausgeübt wird.

Weitere Informationen zu den beruflichen Rehabilitationen findet ihr hier.

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Bereit für den Antrag auf Gründungszuschuss?

Nachdem ihr die Voraussetzungen für euren Anspruch auf Gründungszuschuss geprüft habt, könnt ihr mit dem eigentlichen Antrag starten. Wie das alles ganz genau funktioniert, erfahrt ihr in unserem Beitrag Gründungszuschuss richtig beantragen: In 10 Schritten zur Förderung | mit Infografik.

FAQ Gründungszuschuss

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, habt ihr den Gründungszuschuss bewilligt bekommen, könnt ihr das Geld behalten. Auch dann, wenn die Gründung letztlich nicht erfolgreich ist. Allerdings: Sind eure Angaben im Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig, dann kann das Arbeitsamt das Geld zurückfordern.

Wo muss ich den Gründungszuschuss in meiner Steuererklärung angeben?

Gar nicht. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und wird nicht bei der Ermittlung des Einkommens bei eurer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Ihr müsst auch keine Sozialversicherungsbeiträge darauf bezahlen.

Wie genau ist die Höhe des Gründungszuschusses?

Die Höhe des Gründungszuschuss ist individuell: sie hängt von eurem Arbeitslosengeld-Anspruch ab! Für die ersten 6 Monate bekommt ihr monatlich euer Arbeitslosengeld plus pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung. Für weitere 9 Monate kann es pauschal 300 Euro geben. In der Summe: Selbstständige können rein rechnerisch gut 20.000 Euro als Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Für die meisten Gründer liegt der Betrag tatsächlich zwischen 10.000 und 15.000 Euro.

Ist der Gründungszuschuss eine Betriebseinnahme?

Nein, das Geld ist eine private Förderung und sollte auch auf euer Privatkonto.

Wie viel darf ich beim Gründungszuschuss dazu verdienen?

Für den Hinzuverdienst gibt es keine Grenze. Allerdings müsst ihr trotzdem vorsichtig sein: Der Gründungszuschuss wird nur gewährt, wenn eure selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die nebenberufliche Tätigkeit darf 15 Wochenstunden nicht übersteigen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss in Bayern, NRW, Hessen, Berlin, Sachsen, Hamburg oder Bremen?

Tatsächlich ist der Gründungszuschuss in allen deutschen Bundesländern gleich geregelt: die Höhe bemisst sich immer nach eurem Arbeitslosengeld-Anspruch ab! Für die ersten 6 Monate bekommt ihr monatlich euer Arbeitslosengeld plus pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung. Für weitere 9 Monate kann es pauschal 300 Euro geben. In der Summe: Selbstständige können rein rechnerisch gut 20.000 Euro als Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Für die meisten Gründer liegt der Betrag tatsächlich zwischen 10.000 und 15.000 Euro.

Gibt es einen Gründungszuschuss der Deutschen Rentenversicherung?

Ja, tatsächlich. Auch Gründer, die keinen Anspruch auf ALG I haben, können einen Gründungszuschuss beantragen... bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Antragsablauf und die Bedingungen sind ganz ähnlich wie die zum Gründungszuschuss des Arbeitsamtes. Weitere Voraussetzung: Der Antragssteller muss die Selbstständigkeit im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) planen.

Gibt es eine Verlängerung des Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist in zwei Phasen geteilt: In der ersten bekommt ihr ALG I plus 300 Euro. Die Phase 2, quasi die Verlängerung, müsst ihr beantragen und mit eure Erfolge aus Phase 1 präsentieren. Dann könnt ihr noch einmal für neun Monate mit den 300 Euro gefördert werden.

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