So geht: Freiwillige Arbeitslosenversicherung – von Antrag & Anspruch bis Kündigung
Die 5 wichtigsten Fakten zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung: wer hat Anspruch auf die Freiwillige Arbeitslosenversicherung , Antrag auf ALV, Kosten und Voraussetzungen (Stand 2023), sowie das Kündigen der ALV gibt´s hier für euch als Übersicht!
Auch Selbständige haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, sie haben sich freiwillig versichert. Hier die wichtigsten Infos zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung ALV für Selbstständige im Überblick (Stand 2023).
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In jedem Falle solltet ihr euch über die freiwillige Arbeitslosenversicherung hinaus absichern. Insbesondere ein Krankengeld sowie die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung solltet ihr in euren Plan einbeziehen. Ein zusätzliches Krankengeld bekommt ihr beim Versicherer ottonova. Und mit dem Gehaltsschutz von savme wird euer Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate abgesichert.
5 wichtige Fakten zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung 2023: Anspruch, Antrag, Kosten und Voraussetzungen, sowie das Kündigen der ALV
Fakt 1. Der Betrag für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung – die Kosten
Pauschal zahlen die Versicherten monatlich in Westdeutschland 78,96 Euro und in Ostdeutschland 74,76 Euro. Eine gute Nachricht für alle Neu-Gründer (Existenzgründer): In den ersten zwei Jahren ist lediglich die Hälfte dieser Summe fällig.
Fakt 2. Arbeitslosengeld für Selbständige – Höhe: Soviel bringt es
Je nach Qualifikation und Region (Ost- oder Westdeutschland) beträgt das Arbeitslosengeld für (ehemalige) Selbständige/Existenzgründer zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro.
Fakt 3. Antrag auf ALV: Das sind die Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenvericherung (2023)
Wollen Existenzgründer das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ – so der bürokratische Name der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit – nutzen, müssen sie innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme ihre selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Oder aber sie haben unmittelbar vor ihrer Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen. Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden – hier heisst das mindestens 15 Stunden wöchentlich.
Der Antrag auf Freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit gestellt werden, und zwar bei der am Wohnort zuständigen Arbeitsagentur („Arbeitsamt“), später ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Fakt 4. Anspruch auf ALV – Das sind die Konsequenzen
Kein Preis ohne Folgen: Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich nachweislich darum bemühen, seine Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Ehemals Selbständige müssen also ebenso wie jeder andere bereit sein, eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen (im Klartext: einen Job zu finden).
Fakt 5. Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung: So fliegt man raus, bzw. kommt gar nicht erst rein
Wer seit 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht als Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern. Es sei denn, man hat bereits wieder mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis oder auch freiwilligen weiterversichert eingezahlt.
Private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Anders als im Angestelltenverhältnis seid ihr als Selbstständige nicht gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Werdet ihr dann arbeitslos bzw. erwerbslos, zum Beispiel dadurch, dass ihr keine Aufträge mehr erhaltet oder andersweitig eure Einnahmen nicht mehr im Verhältnis zu den Ausgaben stehen. Auch für eine Krankheit oder einen Unfall solltet ihr vorsorgen. Wichtig ist also, dass ihr für diese Fälle eine andere finanzielle Einnahmequelle braucht. Eine Lösung wäre eine private Arbeitslosenversicherungen, doch tatsächlich gibt es ein solches Produkt im Versicherungsmarkt nicht mehr.
Keine Arbeitslosenversicherung aber Absicherung einzelner Risiken
Ihr könnt aber versuchen, euch gegen einzelne und individuelle Gründe einer Erwerbslosigkeit abzusichern. Möglich wäre zum Beispiel eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit-Versicherung. Außerdem kann eine Forderungsausfallversicherung sinnvoll sein.
Alternativen und Ergänzungen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Prinzipiell gibt es zwei Gefahren, die ihr als Selbstständiger für den Fall der Erwerbslosigkeit absichern könnt und solltet:
- Entweder fallen Aufträge weg bzw. kommen nicht zustanden, wie z.B. in der Corona-Krise.
- Oder ihr habt einen Unfall, werdet krank und damit arbeitsunfähig.
Schritt 1 zur Absicherung: Rücklagen bilden
Viele Selbstständige haben das im Shutdown aufgrund der Corona-Krise deutlich zu spüren bekommen: Wer keine Rücklagen gebildet hatte, kam plötzlich ganz schön in Schieflage. Grundsätzlich solltet ihr also versuchen, in eurer Kalkulation immer einen finanziellen Puffer anzulegen.
Schritt 2 zur Absicherung der Arbeitslosigkeit: Krankentagegeld
Darüber hinaus solltet ihr Risiken möglichst abzusichern. Dazu gehört eine Krankenversicherung mit Krankentagegeld, um kürzere Ausfälle zu überbrücken. Ob bei ottonova findet ihr eine enstprechende Versicherung und auch universa bietet sie an. Und hier findet ihr eine Übersicht zu private Krankenzusatzversicherungen.
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Schritt 3 zur Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit – wünscht sich keiner aber kommt doch immer wieder vor, und genau das könnt ihr absichern. Sinn macht diese Versicherung, wie beinahe jede, so frühzeitig wie möglich. Bei der Getsurance Arbeitsausfall-Versicherung etwa bekommt ihr schon ab 3 Monaten Krankheit eine monatliche Zahlung. Mit dem Gehaltsschutz von savme wird euer Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate abgesichert. Und eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet auch die cosmosDirekt.
Schritt 4: Zusätzliche Kosten mit Zahnzusatzversicherung abfedern
Sicher nicht das allerwichtigste, aber wenn erst einmal ein Implantat ansteht, dann können die finanziellen Belastungen schnell auch eure Selbstständigkeit bedrohen. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung. Welche sich am besten dafür eignet, könnt ihr mit diesem Rechner herausfinden …
Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen:
Auch wenn das wohl eher selten vorkommt: JA,man kann die Freiwillige Arbeitslosen-Versicherung auch kündigen, und zwar nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist.
Das Versicherungsverhältnis endet allerdings auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird oder unter 15 Stunden die Woche für die Selbstständigkeit aufgewendet werden. Wichtig: Außerdem endet das Versicherungsverhältnis der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung wenn die Beiträge mehr als 3 Monate nicht bezahlt werden.
Zitat aus Wikipedia: Das Versicherungspflichtverhältnis endet aber gem. §28a (5) SGB III (3. Sozialgesetzbuch) auch, wenn die versicherte Person per Veränderungsanzeige mitteilt, dass sie die Voraussetzungen nach §28a (1) SGB III nicht mehr erfüllt (z.B. wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird oder regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche umfasst) oder wenn die Versicherungsbeiträge mehr als drei Monate nicht bezahlt werden. Quelle (Januar 2023 Wikipedia – den ganzen Artikel auf Wikipedia nachlesen
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