Gründungsfragebogen des Finanzamts – Ihre erste steuerliche Pflicht
Nachdem Sie Ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit der Gemeinde bzw. dem Finanzamt angezeigt haben, erhalten Sie Post vom Fiskus: den Gründungsfragebogen – Ihre erste steuerliche Pflicht!
Nachdem Sie Ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit der Gemeinde bzw. dem Finanzamt angezeigt haben, erhalten Sie Post vom Fiskus: den Gründungsfragebogen – Ihre erste steuerliche Pflicht!
Mit dem Fragebogen möchte das Finanzamt von Ihnen die folgenden Fragen beantwortet haben:
- Wann wurde der Betrieb eröffnet, welche Tätigkeit wird ausgeübt und wer ist Betriebsinhaber
- Welche Steuererklärungen und Voranmeldungen sind abzugeben und nach welcher Art soll der Gewinn ermittelt werden?
- Welchen Umsatz und Gewinn erwarten Sie in den ersten zwei Jahren?
Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus! Ihre Angaben haben weitreichende steuerliche Folgen und binden Sie teilweise für Jahre gegenüber dem Finanzamt.
Auf der Grundlage des Fragebogens bekommen Sie Ihre Steuernummer mitgeteilt und erfahren, welche Steuererklärungen Sie abgeben und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen. Das Finanzamt verlangt von Ihnen, in die Glaskugel zu schauen: Sie sollen den Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens für die ersten zwei Jahre voraussagen. Das ist nicht ganz leicht, zumal Sie gerade erst starten. Schätzen Sie realistisch!
Vorsicht: Wenn Sie sich gegenüber dem Fiskus arm rechnen, kann das zu unliebsamen Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen führen. Zu optimistisch sollten Sie auch nicht schätzen, weil Sie sonst vorab zu viel Steuer zahlen. Die Fehleinschätzung von Steuerzahlungen gehört zu den häufigsten Fallstricken bei Existenzgründungen. Es gilt: Rechnen Sie von Anfang an mit dem Finanzamt, aber realistisch!
!Gut zu wissen: Entwickelt sich der Gewinn nicht so, wie von Ihnen gedacht – keine Sorge! Sie können beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
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