Holding – Steuersparen mit einer Holdingstruktur: Tipp für Gründer!
Holding – das klingt nach riesigen Unternehmen und weitverzweigten, meist global aktiven Netzwerken. Hier werden sie auch häufig genutzt, denn eine Holding bietet Absicherung im Haftungsfall, Steuerersparnis und – wenn man will – sogar Anonymität. Auch für so manches Startup bietet die Holding-Struktur tatsächlich handfeste Vorteile.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine gesonderte Rechtsform, sondern eine Organisationsform. Eine Holding besteht immer aus mindestens zwei Unternehmen, der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft. Als Holding bezeichnet man die Muttergesellschaft, auch Dachgesellschaft genannt. Die Muttergesellschaft hält Anteile an der Tochtergesellschaft.
Holdings können je nach Zweck unterschiedlich aufgebaut sein, deshalb unterscheidet man zwischen fünf Holding-Varianten.
Die 5 Holding Varianten
Die Operative Holding
Bei einer operativen Holding ist die Muttergesellschaft operativ tätig und führt die Tochtergesellschaften als Niederlassungen.
Die Management-Holding
In einer Management-Holding liegen wichtige Entscheidungen und das Controlling bei der Dachholding. Diese kann ihren Firmensitz aus steuerlichen Gründen in ein Land mit günstigen Steuergesetzen verlegen.
Die Finanzholding
Übernimmt die Holding nur die Vermögensverwaltung oder dient als konzerninterne Bank, spricht man von einer Finanzholding.
Die Organisatorische oder strukturelle Holding
Wird ein Unternehmen mittels einer Holding in verschiedene Sparten unterteilt, handelt es sich um eine organisatorische oder strukturelle Holding.
Gründerrat „Beteiligungs-Holding gründen“:
Bei KMUs und Gründern ist die Beteiligungs-Holding als Holdingvariante beliebt, in der die Holding nur als Gesellschafter agiert und die operative Steuerung von der Tochtergesellschaft übernommen wird. Das senkt den Verwaltungsaufwand.
Wann ist die Gründung einer Holding sinnvoll?
Gibt es mehrere Gründer oder Gesellschafter, kann jeder einzelne eine eigene Holdinggesellschaft gründen, die sich dann an der operativ tätigen Tochtergesellschaft beteiligt. Diese Variante bietet sich vor allem bei Gründungen von Startups und Technologieunternehmen an, die später einen möglichen Exit anstreben.
Wer schon bei der Gründung absieht, dass das Unternehmen nach einigen Jahren verkauft wird, sollte sich direkt bei der Gründung für eine Holding entscheiden. Denn bei einem Verkauf des Unternehmens kann der Veräußerungsgewinn in Höhe von etwa 98 Prozent für Reinvestitionszwecke genutzt werden.
Gründerrat „Holding-Struktur für bestehende Startups“:
Auch für bereits bestehende Unternehmen kann eine Holdingstruktur gegründet werden. Allerdings profitiert man bei einem Verkauf nicht sofort von den steuerlichen Vorteilen der Holding, hier gilt zuerst eine Wartezeit von 7 Jahren. Findet der Verkauf vorher statt, werden die abgelaufenen Jahre seit Gründung der Holding aber anteilig berücksichtigt.
Vorteile einer Holding
1. Steuerersparnis
Innerhalb einer Holdingstruktur können Veräußerungsgewinne der Tochtergesellschaft steuerlich günstig an die Muttergesellschaft übertragen werden. 95 Prozent des Betrags sind steuerfrei. Die restlichen 5 Prozent werden dann mit den üblichen Regeln besteuert (15 Prozent Körperschaftssteuer plus 5,5 Prozent Soli plus 15 prozent Gewerbesteuer). Daraus ergibt sich eine Steuerabgabe in der Regel von 1,5 bis 2 Prozent auf die Gesamtsumme.
Der so an die Holding übertragene Veräußerungsgewinn kann für Reinvestitionszwecke genutzt werden.
2. Schutz im Haftungsfall
Kommt es zum Haftungsfall, schützt eine Holdingstruktur zusätzlich das Vermögen. Vorausgesetzt, die Gewinne wurden in die Holding übertragen, denn die Holdingmutter haftet in der Regel nicht für ihre Tochterunternehmen. Im Haftungsfall kann deshalb nur auf das Vermögen der Tochtergesellschaft zugegriffen werden.
Gründerrat:
Gibt es risikoreichere Bereiche im Unternehmen, können diese in eine eigene Holding-Tochter ausgelagert werden. Kommt es zum Haftungsfall, bleibt der Schaden auf die Tochtergesellschaft begrenzt.
3. Aufteilung für das physische Betriebsvermögen
Für den Haftungsfall kann über eine Betriebsaufspaltung durch eine Organisation als Holdinggesellschaft auch das physische Betriebsvermögen geschützt werden. Wird eine Tochtergesellschaft nur für Arbeitsgeräte oder ähnliches gegründet, ist das Betriebsvermögen geschützt, wenn eine andere Holdingtochter haftet. Zum Beispiel können teure Software-Lizenzen oder Maschinenparks in eine Besitzgesellschaft eingeführt werden und sind von der operativen Tochtergesellschaft rechtlich getrennt.
4. Anonyme Holding
Aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel aus Imagezwecken oder zur Preisdifferenzierung, kann es sinnvoll sein, wenn nach außen nicht erkennbar wird, wer sich hinter einer Tochtergesellschaft verbirgt. Diese Anonymität erreicht man über zwischengeschaltete Treuhänder. Außenstehende wie Geschäftspartner oder Lieferanten, ausgenommen das Finanzamt, können dann nicht mehr erkennen, wer das Unternehmen de facto führt.
Nachteile der Holding-Struktur
In einem der wesentlichen Vorteile der Holding steckt auch ein Nachteil: Der Veräußerungserlös ist in den Holding-Gesellschaften festgesetzt. Sobald man den Erlös dort heraus nehmen will, muss man doch Steuern zahlen. Hier beginnt dann die Welt der Finanzfachmänner – es gibt ein paar Wege, hier Steuern zu sparen…
Bei einem Gründungsteam sind mehrere Gesellschaften schnell gegründet – doch dann kommt der Folgeaufwand: mehrere Buchführungen, mehrere Jahresabschlüsse und verschiedene Verträge.
Eine Holding gründen – wie geht das?
Da sich eine Holding aus mindestens zwei Unternehmen zusammensetzt, müssen entweder zwei Unternehmen neu gegründet werden oder ein bestehendes Unternehmen mit einem zweiten, möglicherweise neu gegründeten, Unternehmen zu einer Holdinggesellschaft verbunden werden. Eine Holding gründen kann man mit:
- UGs (haftungsbeschränkt),
- GmbHs,
- AGs
- oder Ltds.
Werden beide Unternehmen für die Holdingstruktur neu gegründet, kann das an einem Tag und während des gleichen Notartermins geschehen.
Die Gründungen der Gesellschaften laufen dabei wie normale UG- oder GmbH-Gründungen ab. Der einzige Unterschied ist, dass die Holding Anteile der Tochtergesellschaften übernimmt, beziehungsweise als Gesellschafter der Tochtergesellschaft eingesetzt wird. Infos zu Gründungspaketen, z.B. zur Gründung einer GmbH, gibt es hier.
UG Holding gründen – Besonders interessant für Existenzgründer
Seit Einführung der UG in Deutschland ist der Aufbau einer Holdingstruktur schon mit der Gründung von zwei UGs möglich. Da eine UG schon ab einem Euro Stammkapital gegründet werden kann, ist eine Holdingstruktur mit zwei UGs auch mit sehr geringem Stammkapitaleinsatz umsetzbar. Es ist möglich, eine UG als Muttergesellschaft mit wenig Stammkapital zu führen und eine GmbH als operative Tochtergesellschaft.
Die Holding ist in Deutschland noch ein weitgehend unbekanntes Modell, obwohl sie gerade für kleine und mittelständige Unternehmen viele Vorteile bieten kann. Der zusätzliche Aufwand einer Holding und die Mehrkosten, die durch die Buchhaltung für zwei oder mehr Gesellschaften und bei der Gründung entstehen, können sich durchaus lohnen.