Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): So musst du deine Website barrierefrei machen

Auch User mit Einschränkungen und Behinderung sollen eure Website oder euren Webshop nutzen können. Das sicherzustellen, dazu verpflichtet euch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab 28. Juni 2025 drohen euch sonst Abmahnungen und Geldstrafen. Doch was genau müsst ihr tun? Hier erfahrt ihr es.

BFSG: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um.

Ziel des BFSG

Das BFSG soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern. Dazu sollen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, damit sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind.

Anwendungsbereich des BFSG

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter:

  • Produkte: Computer, Smartphones, Tablets, Bankautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Books, Bezahlterminals, etc.
  • Dienstleistungen: Onlineshops, Websites von Behörden, elektronische Kommunikation (z.B. E-Mails, Apps), Kundenservice (z.B. Callcenter), Personenbeförderung (z.B. Busse, Bahnen), etc.

Ausnahmen für das BFSG

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind teilweise von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Sanktionen bei Verstößen gegen das BFSG

Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder verhängt werden.

Was bedeutet das BFSR für eure Website?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSR) hat erhebliche Auswirkungen auf euch als Websitebetreiber. Es verpflichtet euch dazu, eure digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Websites so gestaltet sein müssen, dass sie von Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Ihr solltet also darauf achten, dass ihr bei eurem IT Service Management diese Barrierefreiheit gleich mitdenkt und anfordert.

Konkrete Anforderungen des BFSR an eure Website

Folgende Bedingungen müssen Websites zukünftig erfüllen:

Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen in verschiedenen Formen (Text, Audio, Video) präsentiert werden, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Texte sollten gut lesbar sein und Bilder mit Alternativtexten versehen werden, damit sie von Screenreadern vorgelesen werden können.

Bedienbarkeit: Alle Funktionen einer Website sollten über Tastatur oder andere Eingabegeräte zugänglich sein. Die Navigation sollte einfach und verständlich gestaltet sein.

Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und in einfacher Sprache formuliert sein. Fachbegriffe sollten erklärt werden.

Robustheit: Websites sollten mit verschiedenen Browsern und assistierenden Technologien kompatibel sein.

Wir ihr seht, sind diese Anforderungen allgemein betrachtet nicht neu: Wer auf gute Usability setzt, hat diese vier Anforderungen schon im Blick. Allerdings erweitert sich der Fokus auch um jene, die nicht einfach Text lesen können. Gerade die Assistenztechnologien muss man kennen, um sie sinnvoll einbinden zu können.

Website barrierefrei: Umsetzung in der Praxis

Für Websitebetreiber bedeutet die Umsetzung des BFSR oft eine umfassende Überarbeitung ihrer digitalen Angebote. Dies kann die

  • Anpassung von Design und Layout,
  • die Erstellung von Alternativtexten für Bilder und Videos,
  • die Implementierung von Tastaturnavigation und die
  • Überprüfung der Kompatibilität mit Screenreadern umfassen.

Es empfiehlt sich, bei der Gestaltung neuer Websites von Anfang an auf Barrierefreiheit zu achten. Bei bestehenden Websites kann eine schrittweise Anpassung erfolgen. Dabei sollten Prioritäten gesetzt werden, um zunächst die wichtigsten Barrieren zu beseitigen.

10 Tipps zur barrierefreien Website

Hier haben wir für euch zehn Tipps zusammengefasst, wie ihr eure Website barrierefrei gestalten könnt:

Tipp 1: Klare Struktur und Navigation

Verwendet eine logische Seitenstruktur mit Überschriften, Zwischenüberschriften und Absätzen. Eine klare Navigation (Menüs, Breadcrumbs) hilft Nutzern, sich zurechtzufinden.

Tipps 2: Verständliche Sprache

Schreibt in einfacher Sprache, vermeidet Fachjargon und lange, verschachtelte Sätze. Erklärt Abkürzungen und bietet ggf. Übersetzungen für fremdsprachige Begriffe an.

Tipp 3: Ausreichender Kontrast

Insbesondere für Menschen mit Sehschwächen ist es wichtig, dass ihr auf einen hohen Kontrast zwischen Text und Hintergrund achtet. Verwendet kontrastreiche Farben, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern.

Tipp 4: Skalierbare Schriftgröße

Ermöglicht Nutzern, die Schriftgröße individuell anzupassen, ohne dass das Layout der Seite beeinträchtigt wird.

Tipp 5: Alternativtexte für Bilder

Fügt beschreibende Alternativtexte (Alt-Texte) für alle Bilder hinzu. Diese Texte werden von Screenreadern vorgelesen und helfen blinden Nutzern, den Inhalt der Bilder zu verstehen.

Tipp 6: Untertitel und Transkripte für Videos

Bietet Untertitel und Transkripte für alle Videos an. Dies ermöglicht gehörlosen und schwerhörigen Nutzern, den Inhalt der Videos zu erfassen.

Tipp 7: Tastaturbedienung

Stellt sicher, dass alle Funktionen der Website auch über die Tastatur bedient werden können. Dies ist wichtig für Menschen, die keine Maus verwenden können.

Tipp 8: Barrierefreie Formulare

Gestaltet Formulare übersichtlich und kennzeichnet alle Felder eindeutig. Bietet Hilfestellungen und Fehlermeldungen an, um die Bedienung zu erleichtern.

Tipp 9: Vermeidung von zeitbasierten Inhalten

Vermeidet blinkende Inhalte oder automatische Bildwechsel, da diese für Menschen mit bestimmten Behinderungen störend sein können.

Tipp 10: Regelmäßige Tests

Testet eure Website regelmäßig mit verschiedenen Browsern, Geräten und assistiven Technologien (z.B. Screenreadern), um sicherzustellen, dass sie barrierefrei bleibt.

Fazit

Ab 28.05.25 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und bis dahin müssen alle Websites, insbesondere Webshops diesen Vorgaben entsprechen. Um dann nicht abgemahnt zu werden und hohe Strafen zu zahlen, solltet ihr frühzeitig damit beginnen, vor allem bestehende Seite umzubauen. Setzt ihr neue Websites auf, solltet ihr von Anfang an die Vorgaben umsetzen – nachträglich ist das immer aufwändiger und damit teurer.

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