Selbstständig machen in Chemnitz: Regionale Förderprogramme für Gründer

Die wichtigsten regionalen Förderungen für Startups in Chemnitz im Überblick – findet ihr hier.

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht – neben einem detaillierten Plan – zunächst einmal eines: ausreichend Kapital. Eigenmittel und Gründungskredite sind dabei die eine Seite, auf der anderen Seite sollte man die bestehenden Fördermöglichkeiten ebenfalls bedenken. Hier gibt es zum Teil beträchtliche Summen, vieles davon sogar als nicht rückzahlbare Zuschüsse – also quasi geschenktes Geld.

Das solltet ihr in keinem Fall ausschlagen, Gründungen sind in den meisten Fällen ohnehin eine sehr kostenaufwendige Sache und die verfügbaren Eigenmittel meist beschränkt. Zudem erhält man mit jeder Förderung auch wertvolles Feedback für die eigene Geschäftsidee.

In unserem Beitrag findet ihr die wichtigsten Förderer und Förderungen für Chemnitzer Gründer und Startups, die ihr euch mal anschauen solltet.

Regionale Gründer-Förderung – Hier bekommt ihr Geld in Chemnitz

Bei Gründungsförderungen muss man immer zwischen regionalen und bundesweiten Förderungen unterscheiden.

Bundesweite Förderungen sind meist recht weithin bekannt und man findet viele Informationen dazu. Sie stehen jedem Gründer in Deutschland grundsätzlich offen, unabhängig von der Lage des Wohnorts und der geplanten Lage der Betriebsstätte.

Über regionale Förderungen (Bundesland, Kommune, Stadt) findet man meist deutlich weniger Informationen, viele für Gründer/innen oft wirklich wertvolle Förderungen gehen sogar fast völlig unter.

Dabei muss man sich vor Augen halten, dass der Bund einen Großteil der Gründungsförderung ganz bewusst den Ländern überlässt – damit stehen auf der Landes- und Kommunalebene insgesamt meist deutlich mehr Fördermöglichkeiten zur Verfügung als bundesweit. Dazu kommen in vielen Bundesländern noch Sondermittel vom EFRE, (Europäischer Fonds zur Förderung für regionale Entwicklung), speziell im Osten. Allein der Freistaat Sachsen bezieht aus dem Fonds über 2 Milliarden Euro an Mitteln zur Förderung der Regionalentwicklung, die zu einem großen Teil auch in landesweite Förderprogramme für Gründungen und zur Unterstützung der für das Bundesland so wichtigen Klein- und Mittelbetriebe eingesetzt werden.

Nachfolgend findet ihr eine Aufstellung aller Fördermöglichkeiten, die ihr beziehen könnt, wenn ihr aus Chemnitz kommt oder euer zukünftiges Unternehmen in Chemnitz ansässig sein soll.

Gründerwettbewerb „Schicke Ideen“ von SAXEED

Beim Ideenwettbewerb „Schicke Ideen“, der in regelmäßigen Abständen können sich Gründer mit interessanten und potentialträchtigen Projekten präsentieren. Eine Experten-Jury kürt aus den Bewerbern nach einem jeweils dreiminütigen Live-Pitch jeweils einen Gewinner in der Kategorie „Studierende“ und in der Kategorie „Wissenschaftler“. Ausgelobt sind Preise von mehr als 5.000 Euro.

Für wen: Angehörige der TU Chemnitz, der TU Bergakademie Freiberg, der Hochschule Mittweida und der Westsächsischen Hochschule Zwickau – sowohl Studierende als auch Wissenschaftler sind zugelassen
Förderhöhe: Preisgelder von mehr als 5.000 Euro
Förderbedingungen: Teilnahme und erfolgreiche Präsentation einer potentialträchtigen Geschäftsidee

Website: www.schicke-ideen.de
Kontakt: Jana Mitschke, [email protected]
Adresse: TU Chemnitz, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz

InnoStartBonus von REVOSax

Seit Ende Januar 2019 ist – vorläufig bis 31. Dezember 2020 – eine staatliche Richtlinie zur Förderung von Gründern und Gründerinnen in Sachsen in Kraft. Die Förderung soll eine finanzielle Unterstützung bei Existenzgründungen vor und in der anfänglichen Gründungsphase bieten.

Für wen: Gründer/innen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, keine Studierenden, Hochschulabsolventen und kein wissenschaftliches Personal von Hochschulen oder ehemaliges wissenschaftliches Personal von Hochschulen, wenn der Anteil der Betriebsausgaben für Forschung und Entwicklung höher als 15 % liegt, keine Empfänger von Leistungen nach SGB III (Arbeitsförderung) oder SGB II (Grundsicherung) mit Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss
Förderhöhe: nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 1.000 Euro monatlich je Gründer/in, maximal 12 Monate lang. Zusätzlich 100 Euro je Kind, für das ein Gründer/eine Gründerin unterhaltspflichtig ist. Nach sechs Monaten muss die Gründung erfolgen, dann werden weitere 6 Monate Zuschuss gewährt. Erfolgt die Gründung später, werden die verbleibenden Zahlungen für weitere sechs Monate als einmalige Zahlung geleistet.
Förderbedingungen: ausschließlich innovative Gründungsideen, die eine Neuerung oder eine wesentliche Verbesserung eines bestehenden Produkts beinhalten, Businessplan und persönliche Präsentation, Bescheinigung der Förderungswürdigkeit durch futureSAX-Expertengremium, kein Arbeitsverhältnis neben der Gründung von mehr als 15 Wochenstunden. 

Die Gründung darf bis zur Erteilung der Bewilligung nicht erfolgt sein.

Website: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18021-Richtlinie-InnoStartBonus
Kontakt: futureSAX GmbH | Telefon: (+49) (0351) 79 99 79 79 | E-Mail: [email protected]
Adresse: Anton-Graff-Str. 20, 01309 Dresden

Krach – Förderprogramm Kreativraum Chemnitz

Auch das Programm „KRACH – Kreativraum Chemnitz“ ist ein Förderpreis, aufgelegt wird er von der Stadt Chemnitz, dem Verein Kreatives Chemnitz und dem Gründernetzwerk SAXEED. Gefördert werden Gründungen im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft.

Für wen: Gründer im Bereich der Kultur- oder Kreativwirtschaft, die in Chemnitz gründen
Förderhöhe: 2.500 Euro, kostenlose Nutzung von Gewerbe-Räumlichkeiten für bis zu 3 Jahre und Unterstützung der Gründungsidee von ExpertInnen aus Wirtschaft, Recht und Marketing
Förderbedingungen: Anmeldung und Teilnahme, Gewinn des Wettbewerbs

Website: www.krach-chemnitz.eu
Kontakt: Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft, Hr. Frank Schönfeld, [email protected], Hr. Robert Verch [email protected]
Adresse: Chemnitzer Wirtschaftsföderungs- und EntwicklungsGmbH, Innere Klosterstraße 6/8, 09111 Chemnitz

Technologiegründerfonds Sachsen

Der Technologiegründerfonds ist eine landesweite Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Über den Technologiegründerfonds erhalten neu gegründete und junge Unternehmen mit einem Bezug (Sitz, Betriebsstätte, Niederlassung in Sachsen) Startkapital. 

Für wen: kleine Unternehmen (nach KMU-Definition der EU), die entweder technologieorientert oder wissensbasiert arbeiten und einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Zweigstelle in Sachsen unterhalten
Förderhöhe: bis maximal 500.000 Euro in Form einer offenen Beteiligung (unter 50 % der Geschäftsanteile) entweder für 5 – 8 Jahre oder kurzfristigere Brückenfinanzierung
Förderbedingungen: Vorlage eines Businessplans, Wachstumspotenzial, , es gelten bestimmte Ausschlußbedingungen (nicht mehr als 7 Jahre gewerblich tätig, nicht börsennotiert, gleichzeitige Risikofinanzierung)

Website: www.tgfs.de
Kontakt: [email protected]
Adresse: Technologiegründerfonds Sachsen Verwaltungs GmbH, Dittrichring 2, 04109 Leipzig

EFRE-Förderung – Investitionszuschüsse für kleine Unternehmen von der Sächsischen AufbauBank (SAB)

EFRE-Föderungen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) werden von der EU für alle Mitgliedsstaaten bereitgestellt, um benachteiligte Regionen im EU-Raum zusätzlich zu fördern und kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Hilfen zu geben. Förderungen können nur über regionale und territoriale Programme in den einzelnen Mitgliedsstaaten bezogen werden (siehe auch Technologiegründerfonds Sachsen), nicht jedoch beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. 

Die für das Bundesland Sachsen zur Verfügung gestellten Mittel werden zu einem Teil auch von der Sächsischen AufbauBank im Rahmen des Programms GRW (Gemeinschafsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur) als Investitionszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen zur Verfügung gestellt. 

Hier findet ihr Detailinformationen zum Download

Für wen: kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen aus verschiedenen Branchen (förderungsberechtigte Branchen), die Dauerarbeitsplätze schaffen wollen. Auch Unternehmen, die eine Betriebsstätten einrichten, Kapazitäten erweitern, ihre Produktion diversifizieren, ihr Produktionsverfahren ändern oder einen von Stillegung bedrohten oder stillgelegten Betrieb übernehmen wollen. Voraussetzung ist immer, dass neue dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden.
Förderhöhe: Bemessungsgrenze 750.000 Euro je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz und 500.000 Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz, zusätzlich ist Lohnkostenförderung möglich. Förderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung), unterschiedlich je Fördergebiet (prädefinierte und nicht prädefinierte C-Fördergebiete). 
Förderbedingungen: Sitz in Sachsen, Investitionsvolumen über 70.000 Euro, mindestens 25 % Eigenbeitrag (beihilfefrei), mindestens 10 % Eigenmittel. Es gelten noch weitere Förderrichtlinien. 

Website: SAB Sachsen
Kontakt: Sächsische AufbauBank, Servicecenter, Tel. 0351 – 4910 – 4910
Adresse: Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden

HighTech Startbahn Netzwerk e. V.

Die HighTech Startbahn ist Deutschlands größter Verband für junge Unternehmen im Bereich der Hochtechnologie. Ziel des Verbands ist die Vernetzung von jungen Unternehmen mit Investoren, Mentoren und etablierten Industrieunternehmen sowie mit Forschungspartnern und internationalen Multiplikatoren.

Für wen: junge Unternehmen aus dem Bereich Deep-Tech, die ihr Geschäft entwickeln oder vergrößern wollen
Förderhöhe: unterschiedlich, v. a. durch Matchmaking (z. B. auf den Hightech Venture Days)
Förderbedingungen: Zugehörigkeit zur Zielgruppe des Verbands

Website: http://hightech-startbahn.de
Kontakt: [email protected]
Adresse: Martin Luther Straße 20F, 01099 Dresden, Besucheradresse: Würzburger Str. 46, 01187 Dresden

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)

Die MBG Sachsen ist eine Bürgschaftsbank. Angeboten werden unterschiedliche Programme im Bereich Gründung und Nachfolge, Wachstum und Innovation sowie im Bereich der Mikro-Mezzanin-Finanzierung aber auch Programme mit direkter Beteiligung. Darüber hinaus bietet die MBG auch unterschiedliche Bürgschaftsprogramme an. 

Die Gesamtübersicht über die Programme der MBG findet ihr hier.

Für wen: Gründer und Startups in Sachsen, etablierte Unternehmen, die Kapital für Wachstum und Innovation
Förderhöhe: unterschiedlich (je nach Programm)
Förderbedingungen: unterschiedlich (je nach Programm)

Website: MBG Sachsen
Kontakt: Klaus Fürwitt, Telefon +49 (0)351-4409-210, [email protected] | Claudia Haupt, Senior-Beraterin, Telefon +49 (0)351-4409-323, [email protected] | Christian Reichelt, Senior-Berater, Telefon +49 (0)351-4409-332, [email protected]
Adresse: Anton-Graff-Str. 20, 01309 Dresden

„Innovationsprämie“ (EFRE)

Die Innovationsprämie wird ebenfalls von der Sächsischen AufbauBank vergeben. Auch hier werden Mittel aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), daneben auch Mittel des Freistaats Sachsen eingesetzt. 

Die Innovationsprämie soll Unternehmen helfen, die für Innovationen benötigten Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bezahlen zu können. 

Eine Gesamtübersicht zur Innovationsprämie findet ihr hier.

Für wen: KMU (nach EU-Definition) bei der innovationsorientierten Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, privatwirtschaftliche Anbieter), gefördert werden nicht nur gewerbliche Unternehmen sondern auch Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und freiberufliche Ingenieure.
Förderhöhe: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu zwei Innovationsprämien pro Kalenderjahr können beantragt werden, insgesamt können maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr bezogen werden.
Auf die Gewährung der Förderung besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Förderbedingungen: Die Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen. Der Antrag für die Innovationsprämie muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, erst nach dem Erhalt einer Förderzusage darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Website: SAB Sachsen
Kontakt: Sächsische AufbauBank, Servicecenter, Tel. 0351 – 4910 – 4910
Adresse: Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden

Betriebsberatung / Coaching – Sächsische Mittelstandsrichtlinie

Im Rahmen der Sächsischen Mittelstandsrichtlinie wird über die Sächsische AufbauBank (SAB) auch eine Förderung für Beratungs- und Coaching-Leistungen angeboten. Zugelassen sind nur bestimmte Berater, Beratungen zu allen Unternehmensfragen (z. B. Erschließung von neuen Märkten, Unternehmensnachfolge, Umweltschutzbelange, Digitalisierung) sind förderfähig. 

Weitere Leistungen für Unternehmen im Rahmen der der Sächsischen Mittelstandsrichtlinie findet ihr auch hier.

Für wen: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, Freiberufler
Förderhöhe: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
Förderbedingungen: Die Beratung oder das Coaching muss mindestens über 5 Tage laufen | Fördervoraussetzungen im Detail

Website: SAB Sachsen
Kontakt: Sächsische AufbauBank, Servicecenter, Tel. 0351 – 4910 – 4910
Ansprechpartner für geförderte Beratungsleistungen bei der Sächsischen Mittelstandsrichtlinie: Hr. Jörg Salomon, [email protected]
Adresse: Sächsische AufbauBank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden und RKW Sachsen GmbH, Dienstleistung und Beratung, World Trade Center Dresden, Freiberger Str. 35, 01067 Dresden

Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (ESF Mikromezzaninfonds)

Aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) und des ERP-Sondervermögens (EU-Recovery Program) ist es im Rahmen des Mikromezzaninfonds möglich, als Existenzgründer/in oder als kleines Unternehmen das wirtschaftliche Eigenkapital durch eine stille Beteiligung zu erhöhen. Verwaltet wird der Mikromezzaninfonds über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Für wen: Klein- und Kleinstunternehmen, Startups und Gründungen, Ausbildende Unternehmen, frauengeführte Unternehmen, Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, gewerblich orientierte Sozialunternehmen, umweltorientierte Unternehmen
Förderhöhe: Darlehen bis maximal 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren, Unternehmen in der Existenzgründungsphase 35.000 Euro, Tilgung ab dem 7. Jahr in drei gleich hohen Jahresraten.
Förderbedingungen: ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit, keine Sanierungsfälle und keine Unternehmen in Schwierigkeiten
Zinsen des Darlehens: 8 % p.a. (vierteljährlich nachträglich zahlbar), Bearbeitungsentgelt 3,5 % der Einlage (bei Auszahlung zahlbar), variable Gewinnbeteiligung (maximal 1,5 %) | Sachsicherheiten müssen nicht gestellt werden.

Website: https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/
Kontakt: MBG Sachsen (dort muss die Antragstellung erfolgen)
Adresse: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH
Anton-Graff-Straße 20, 01309 Dresden, Deutschland

Bundesweite Förderungen

Neben den überwiegend für den Freistaat Sachsen oder insbesondere für Chemnitz geltenden Förderungen könnt ihr natürlich auch bundesweit zugängliche Förderungen beantragen. 

Die wichtigsten Förderungen, die alle Gründer/innen bundesweit beantragen können, findet ihr in diesem Fachartikel nachlesen.

Für den einen oder anderen von euch wird vielleicht auch der Gründungszuschuss relevant sein.

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