Scheinselbständigkeit – ab wann bin ich scheinselbstständig?
Ich bin seit 5 Monaten selbständig und habe bislang nur einen Auftraggeber. Jetzt habe ich Angst, dass ich als Scheinselbständiger angesehen werde. Was kann ich tun?
Zum Thema Scheinselbständigkeit gibt es viele Kriterien, die festlegen, ob es sich bei einer selbständigen Tätigkeit um eine „richtige“ Selbständigkeit oder eben eine „Schein“-Selbständigkeit handelt. Eine pauschale Beantwortung ist auf diesem Wege kaum möglich, da es viele Besonderheiten mit rechtlichem Hintergrund gibt und Kriterien in einem anhängigen Rechtsfall dann von einem Anwalt geklärt werden müssten.
Auch die Abgrenzung zwischen Selbstständigen, rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Scheinselbstständigen ist eine schwierige Angelegenheit. Dabei kann das Ergebnis der arbeitsrechtlichen Prüfung ein anderes als die sozialversicherungs¬rechtliche Prüfung sein.
Existenzgründer sollten sich deshalb innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit an die Deutsche Rentenversicherung Bund wenden und klären, ob Rentenversicherungspflicht besteht. Bei Unklarheiten bzgl. der Selbstständigkeit sollte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit ein Antrag auf Feststellung der Rentenversicherungsbefreiung gestellt werden.
Aber gerne will ich Ihnen ein paar Tipps geben, die Ihnen bei der Prüfung Ihrer Situation helfen können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich Rat bei Ihrer zuständigen Kammer (IHK oder HWK) oder einem Anwalt einholen.)*
Hier nun ein paar wesentliche Fragen. Sofern sie mit ja beantwortet werden können, wäre generell und auf den ersten Blick eine legale Selbständigkeit zu erkennen:
1. Ist Ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegeben?
2. Tragen Sie das unternehmerische Risiko?
3. Betreiben Sie Eigenwerbung?
4. Erbringen Sie Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung?
5. Beziehen Sie Waren auf eigene Rechnung?
6. Entscheiden Sie über Einkaufs- und Verkaufskonditionen?
7. Legen Sie Einkaufs- und Verkaufspreise selbst fest?
8. Entscheiden Sie über personelle Fragen (Einstellung, Entlassung)?
9. Bringen Sie das Betriebskapital und Arbeitsgeräte selbst ein?
10. Betreiben Sie eigene Kundenakquisition?
11. Treten Sie in den Werbeveröffentlichungen selbst auf und werden eigene Briefköpfe verwendet?
12. Haben Sie eigene Geschäftsräume?
Wichtig ist auch, dass Sie Verträge mit Ihren Kunden so gestalten, dass aus diesen Verträgen Ihre Unabhängigkeit vom Auftraggeber ersichtlich ist.
In Ihrem Fall könnte auch eine Rolle zur Entscheidung spielen, ob Sie vor Ihrer Selbständigkeit bei Ihrem jetzigen Auftraggeber als Arbeitnehmer beschäftigt waren. Das hätte, wenn es denn so wäre, einen Beigeschmack. Besonders schlimm wäre es dann zudem, wenn Sie auch noch in der Arbeitskleidung des Auftraggebers Ihrer Beschäftigung nachgingen.
Besondere Regelungen gelten für Handelsvertreter, die im Einzelfall geklärt werden müssten.
Mein Tipp: prüfen Sie Ihre Situation im Hinblick auf Kundengewinnung und versuchen Sie weitere Auftraggeber zu bekommen. Im Hinblick auf Ihre unternehmerische Zukunft sollten Sie auch deshalb weitere Auftraggeber suchen und gewinnen, damit Sie nicht in eine Abhängigkeit geraten.
Wenn Sie mir verraten, welche unternehmerische Tätigkeiten Sie anbieten, kann ich Ihnen vielleicht weitere Hilfe anbieten.
Reinhard Leinweber