Die freiwillige ALV (Arbeitslosenversicherung)

Die Arbeitslosen-Versicherung für Selbstständige vom Arbeitsamt: lohnen sich die 80 Euro im Monat?

Selbstverständlich kann sich eine freiwillige ALV lohnen. Um das in Ihrem Fall beurteilen zu können, müssten jedoch verschiedene Punkte geklärt werden.

Auf der einen Seite muss geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Eintritt in die ALV gegeben sind und auf der anderen Seite ist zu klären, wie groß die Möglichkeit überhaupt ist, dass Ihre Auftragslage sich so schlecht entwickeln kann, damit es überhaupt zu einem Versicherungsfall kommen kann.

Generell sind u.a. folgende Punkte für den Eintritt in die ALV zu beachten:
• Sie müssen vor Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben. Das heißt, Sie waren Arbeitnehmer, hatten einen versicherungspflichtigen Krankengeldbezug oder befanden sich in einer versicherungspflichtigen Erziehungszeit. Dabei können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung berücksichtigt werden.

• Sofern Sie unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistung, z.B. Arbeitslosengeld (dabei ist die Bezugsdauer unerheblich), bezogen haben, können Sie ebenfalls in die ALV eintreten
Sofern Sie die o.g. Punkte nicht erfüllen, müssen Sie andere Maßnahmen ergreifen, um sich vor „Arbeitslosigkeit“ zu schützen.

Dabei ist besonders wichtig: Sie sollten in jedem Fall prüfen, was Sie selbst tun können, um sich vor Arbeitslosigkeit – sprich Auftragslosigkeit – schützen zu können. Denn die ALV ist keine dauerhafte Lösung für einen Selbständigen. Die Zahlungen der ALV sind zeitlich und in der Höhe begrenzt. Und, Sie müssen sich im Falle der Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sie müssen sogar jede zumutbare Beschäftigung annehmen, in die Sie die Arbeitsagentur vermittelt. Das heißt, Ihre selbständige Tätigkeit ist faktisch beendet.

Deshalb ist es besser, dass Sie selbst rechtzeitig für eine Vermeidung von „Arbeitslosigkeit“ sorgen.

Falls Sie eine Gründungsberatung hatten, überprüfen Sie die Vorgaben des Geschäftsplanes. Falls Sie keinen Geschäftsplan erstellt haben, holen Sie das nach. Überprüfen Sie Ihre Marketingstrategie und Ihre Vertriebsaktivitäten. Überprüfen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf die Marktakzeptanz. )*
Jedes kleine Stellschräubchen im Getriebe Ihres Unternehmens muss genutzt werden, um zu verhindern, dass die Auftragslage stagniert und Sie letztendlich arbeitslos werden.
Das ist einfach die beste ALV und die ist fast kostenlos.

Reinhard Leinweber

Fakten zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung (von Antrag bis Kündigung) – Stand 2015

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