Google Empfehlungen rechtswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Autocomplete Funktion von Google im Einzelfall rechtswidrig sein kann. Das zwingt den Konzern, zukünftig im Einzelfall sämtliche Beschwerden zu prüfen.

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Autocomplete Funktion von Google im Einzelfall rechtswidrig sein kann. Das zwingt den Konzern, zukünftig im Einzelfall sämtliche Beschwerden zu prüfen.

Im dem Gericht vorliegenden Fall ging es darum, dass der Gründer einer
Aktiengesellschaft durch die Vervollständigen-Funktion mit den Begriffen
Scientology und Betrug in Verbindung gebracht worden ist. Trotz Rüge schaltete Google die Funktion nicht ab. Damit habe Google, so der BGH, Prüfpflichten
verletzt. In der Konsequenz kann sich nun jeder, der sich durch die Autocomplete Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, an Google wenden und
verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr
automatisch hinzugeschaltet werden.
Handelt Google nicht, kann das Unternehmen zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet werden.

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