Privates Auto absetzbar?
Wie kann ich mein privat gekauftes Auto von der Steuer absetzen? Ich habe vor 2 Jahren eine Hundepension eröffnet und möchte jetzt gerne auch den Kunden einen Bring- und Abholservice anbieten, möchte das Auto aber nach wie vor auch privat nutzen.
Das Gute zuerst: Ihre betrieblichen Fahrten können Sie in jedem Fall steuerlich absetzen. Auch können Sie Ihr Auto nach wie vor privat nutzen. Allerdings ist die Kfz-Besteuerung knifflig. Das Finanzamt kennt verschiedene Besteuerungsvarianten, wobei Sie nicht immer frei nach Gusto wählen können. Ausgangspunkt für die Besteuerung ist, ob Ihr Pkw als Privatwagen oder Firmenwagen einzustufen ist.
Das sind die Grundsätze: Nutzen Sie Ihren Pkw zu mehr als 50 % geschäftlich, dann ist Ihr fahrbarer Untersatz zwingend Betriebsvermögen. Ist die betriebliche Nutzung unter 10 %, liegt immer Privatvermögen vor. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % können Sie wählen, ob Sie das Fahrzeug als Betriebsvermögen oder Privatvermögen ansetzen.
Und so setzen Sie Ihre betrieblichen Fahrten ab: Bei einem Privatwagen setzen Sie die betriebliche Fahrten mit der 30-Cent-Kilometerpauschale steuerlich ab. Bei einem Geschäftswagen sind die anfallenden Kosten vollständig Betriebsausgaben, jedoch ist eine etwaige Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1-%-Methode als Betriebseinnahme gegenzurechnen.