Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich möchte mein Hobby zum Beruf machen! Ich bin leidenschaftlicher Fotograf und möchte meine Bilder über Online-Shops und Portale verkaufen. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit?

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Wie so oft im Steuerrecht heißt die Antwort: Es kommt darauf an und zwar auf ihre genaue fotografische Arbeit. Die Anerkennung als Freiberufler setzt voraus, dass Sie entweder eine bildjournalistische oder künstlerische Tätigkeit ausüben. Bildjournalistisch sind Sie tätig , wenn Ihre Bilder als aktuelle Nachrichten über Zustände oder Ereignisse politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Art berichten.

Wenn Sie kein Bildjournalist sind, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass Sie künstlerisch arbeiten. Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten und so wurden in einige Bundesländer spezielle Gutachterkommissionen zur Überprüfung der Künstlereigenschaft eingerichtet. Ein Fotograf, der seinen Status überprüfen lassen will, muss umfangreiche Antragsunterlagen einreichen, wie z.B. Studien-, Ausbildungs- und Assistenzzeiten bei Fotografen oder Fotostudios, Nachweise über künstlerische Auszeichnungen, Teilnahme an Ausstellungen oder Bildveröffentlichungen sowie Beispiele von fotografischen Arbeiten. So sind die finanzamtlichen Hürden für die Anerkennung als künstlerische Tätigkeit hoch ansetzt.

Aus dem Umkehrschluss folgt also, wer als Fotograf weder bildjournalistisch noch künstlerisch tätig ist, ist steuerlich als Gewerbetreibender einzustufen.

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