UG oder GmbH gründen für Blog mit AdSense?

Ich bin Freiberufler und betreibe 2 Blogs zu Special-Interest-Themen (Online Marketing Tipps, und der zweite Blog ist ein Blog zu einer Sportart) neben meiner freiberuflichen Beratertätigkeit . Auf beiden Blogs sind AdSense Werbeeinblendungen eingebunden: muss ich für die Einnahmen ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich Freiberufler bin? Lohnt sich dann eher eine UG (1-Euro-GmbH), weil ja dann auch haftungsbeschränkt? Wäre es steuerlich besser? Was muss ich beachten? Danke für eure Antwort!

Also: die Frage beginnt einmal bei der Trennung in freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit. Als Blogger, so kann man argumentieren ist man ja eindeutig geistig „Freischaffender“, und sowohl Blogger als auch selbständige, nicht weisungsgebundene Redakteure kann man ebenso wie freie Journalisten ganz sicher als Freiberufler ansehen. Dieser Logik wird aller Voraussicht nach auch das Finanzamt noch folgen können.

Problematisch wird es aber mit der AdSense-Werbung. Immerhin geht es hier um eine Vermietung von Werbeplätzen, der Gewinn der Tätigkeit wird durch die bezahlte Werbung erreicht. Ohne Werbeeinnahmen wäre die gesamte Tätigkeit praktisch brotlos. Die Vermietung von Werbeplätzen ist aber ganz sicher als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, und nicht als freiberufliche. Und selbst wenn die Inhalte des Blogs im Vordergrund stehen, oder die Information der Öffentlichkeit über wichtige und weltbewegende Themen: Die (einzige) Einnahmequelle ist und bleibt die Vermietung der Werbeplätze.

Zudem gilt hier auch eine Art „Infektionsprinzip“: ein bisschen Gewerbe macht gleich alles zum Gewerbe. In seltenen Einzelfällen mag das zuständige Finanzamt (das ja der letztgültige Entscheider in der Frage gewerblich oder freiberuflich ist) vielleicht zur Freiberuflichkeit tendieren, in den allermeisten Fällen wird das aber wohl heißen: Gewerbeanmeldung.

Die zweite Frage, die sich stellt, ist: mit welcher Rechtsform soll das Gewerbe betrieben werden? Die Gründung einer GmbH oder auch einer UG wegen eines einzelnen, betriebenen Blogs erscheint irgendwie ein wenig wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn man sich ansieht, in welcher Höhe sich die realen Adsense-Einnahmen von durchschnittlichen Seiten liegen – meist im
Bereich von unter 100 Euro monatlich, im besten Fall bei wenigen hundert Euro pro Monat – erscheint die Gründung einer Kapitalgesellschaft wahrscheinlich etwas übertrieben. Immerhin müssen die Gründungskosten und der Aufwand der Unternehmensführung auch miteinberechnet werden (Buchführung, Bilanzierung, etc.). Selbst wenn weitere, anders aufgebaute Werbeeinnahmen dazukommen und monatlich möglicherweise 2.000 bis 3.000 Euro verdient werden, ist wahrscheinlich das Einzelunternehmen (oder bei mehreren Betreibern die GbR) die in der Realität immer noch praktischere Unternehmensform.

Insgesamt hängt das aber von den langfristigen Zielen der Selbständigkeit mit dem Blog ab. Wenn zukünftig mehrere Blogs dazukommen sollen, und damit auch die Einnahmen und der Umfang vor allem der Gewerbetätigkeit steigt, kann eine Gründung einer UG als erster Schritt zur späteren GmbH-Gründung sicherlich sinnvoll sein. Selbst wenn das Gründungskapital von 25.000 Euro vorhanden ist würde in diesem Fall wohl die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) sinnvoller sein, das Gründungskapital kann dann in den Unternehmensaufbau investiert werden. Empfehlenswert ist auf jeden Fall ein realitätsnaher, ausführlicher Businessplan mit einer klaren Zielsetzung und einer klaren Finanzplanung. Dann fällt die Entscheidung für die eine oder andere Rechtsform sicherlich auch leichter.

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