Keine Nachzahlung bei freiwillig abgegebene Steuererklärung?
Befreit mich eine freiwillig abgegebene Steuererklärung von einer Nachzahlung?
Das ist richtig. Sollte die Steuererklärung wider Erwarten nicht zu einer Rückzahlung führen, sondern eine Aufforderung zur Nachzahlung nach sich ziehen, kann der Steuerzahler den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurückziehen.
Dies ist allerdings nur solange möglich, wie der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist – bzw. innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist. Eine Verpflichtung zur Nachzahlung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat und generell, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. In diesem Fall kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen.
Es antwortet für Sie: Jörg Frey, Experte für Kleinst- und Kleinunternehmen
Jörg Frey ist Geschäftsführer bei der Haufe-Lexware GmbH & Co KG, einem Unternehmen der Haufe Gruppe. Weitere Texte von ihm auf Gründerküche findet ihr hier.