Steuererklärung nachträglich ändern – geht das?
Kann man noch etwas ändern/nachreichen, wenn die Steuererklärung abgegeben ist?
Ja. Solange noch kein Steuerbescheid erstellt wurde, lassen sich Unterlagen nachreichen. Des weiteren gibt es nach Erteilung des Steuerbescheids eine Einspruchsfrist von einem Monat, in der auch Unterlagen nachgereicht werden können. Danach wird es schwierig, Änderungen anzugeben.
Es antwortet für Sie: Jörg Frey, Experte für Kleinst- und Kleinunternehmen
Jörg Frey ist Geschäftsführer bei der Haufe-Lexware GmbH & Co KG, einem Unternehmen der Haufe Gruppe. Weitere Texte von ihm auf Gründerküche findet ihr hier.