90% Förderung für Gründercoaching nur noch bis 2014

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen beendet das Gründercoaching für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente.

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Erst den Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss – Nun streicht Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zum Jahresende das Gründercoaching Deutschland -Gründung aus der Arbeitslosigkeit, die bislang wichtigste Beratungsförderung für angehende Selbständige.

Gründercoaching: Wer wurde Wie gefördert

Bisher konnten Existenzgründer diese Form des Gründercoaching, das abgekürzt „GCD90“ genannt wird, im ersten Jahr nach der Gründung beantragen und es dann innerhalb Jahresfrist in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt, sie waren Empfänger von Arbeitslosengeld I und haben mit einem Gründungszuschuss (Existenzgründungszuschuss) gegründet oder sie waren Empfänger von Arbeitslosengeld II und haben sich selbständig gemacht. Gefördert wird eine Beratung von bis zu 40 Stunden, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent.

Eingeschränkte Beratung in Zukunft

Existenzgründern steht nun nur noch das „normale“ Gründercoaching zur Verfügung: Das richtet sich an Selbständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Sie müssen einen Eigenanteil von 50 Prozent aufbringen, in den neue Bundesländer sind es 25 Prozent. Allerdings soll dieses Programm auch nach 2013 noch laufen.

Wer sich noch im ersten Jahr der Gründung befindet und die Voraussetzungen für das Gründercoaching Deutschland -Gründung aus der Arbeitslosigkeit erfüllt, der kann noch bis Jahresende den Antrag bei der KfW stellen.

Weitere Informationen zu Antrag und Voraussetzungen für das Gründercoaching Deutschland finden Sie hier.

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