48 Stunden, 100 Euro: So soll die neue EU Inc. den Traum vom europäischen Start-up wahr machen

Die EU plant mit EU Inc. ein einheitliches Unternehmensrecht: schneller gründen, digital arbeiten, leichter skalieren. Start-ups sollen europaweit einfacher wachsen – doch der Entwurf hat noch Lücken.

„Heute ist ein guter Tag für das europäische Startup-Ökosystem. Denn der Entwurf der Kommission, ist ein großer Schritt, um Gründen und Skalieren in der EU spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen”, sagt Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands. Grund für die Euphorie: Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für EU Inc. vorgelegt, ein neues einheitliches Regelwerk für Unternehmen.

EU Inc. ist ein optionaler, standardmäßig digitaler europäischer Unternehmensrahmen, heißt es in einer Mitteilung der Europäischen Kommission. Sie werde es Unternehmen erleichtern, in der gesamten EU zu gründen, zu operieren und zu wachsen.

Der Entwurf gehe an vielen Stellen weiter als von Vielen aus dem Ökosystem erwartet, beschied Pausder der Vorlage. „Die EU Inc. kommt als Verordnung und gilt damit unmittelbar und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie ist offen für alle Unternehmen, erfordert kein Mindestkapital, ist vollständig digital und ermöglicht eine Gründung innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro. Dazu kommt ein EU-weites Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, bei dem Anteile erst bei Verkauf besteuert werden”, ergänzt Pausder.

Dennoch gebe es in manchen Bereichen auch Verbesserungspotenzial: Die Ankündigung eines zentralen Handelsregisters gehe in die richtige Richtung. Aber ein solches Register dürfe kein „zweiter Schritt“ sein, der irgendwann vielleicht kommt. „Das Register muss in diesem Gesetzgebungsverfahren verbindlich verankert werden“, fordert die Vorsitzende des Startup-Verbands.

„Wird der Entwurf so umgesetzt, ist das eine wirklich deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Und das verdient echte Anerkennung”, sagt Verena Pausder. Ob die EU Inc. am Ende die Delaware C-Corp ersetze und von Startups in der Breite angenommen werde, hänge maßgeblich davon ab, wie ambitioniert das Europäische Parlament und der Rat diesen Vorschlag aufnähmen. Und Pausder macht klar: „Eine Verwässerung darf es nicht geben! Im weiteren Verfahren wird sich zeigen, ob Europa ein Chancenkontinent ist oder sich mit seiner Fragmentierung selbst verzwergt.”

Das sind die Hauptmerkmale von EU Inc.

  • Schnellere Registrierung: Unternehmer, Gründer und Unternehmen können innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen der EU Inc. für weniger als 100 € und ohne Mindestkapitalanforderungen gründen.
  • Einfachere Verfahren: EU Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. In einem zweiten Schritt wird die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. EU Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen.
  • Vollständig digitaler Betrieb: Unternehmensprozesse werden standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • Unterstützung von Gründern bei einem schnelleren und kostengünstigeren Neustart: EU Inc.-Unternehmen werden Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. Innovative Start-ups werden Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten.
  • Bessere Bedingungen für die Anziehung von Investitionen: Mit dem Vorschlag werden persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht. Es wird keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren mehr geben. Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren.
  • Bessere Mittel zur Gewinnung von Talenten: EU Inc.-Unternehmen werden in der Lage sein, EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer aufzustellen. Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Startups Attraktivität zu gewährleisten.
  • Vollständiger Zugang zum Binnenmarkt: Die Unternehmen der EU Inc. können frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.
  • Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch: Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze sind von dem Vorschlag nicht betroffen. Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht.
  • Flexibilität der Aktien: EU Inc.-Unternehmen werden die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen.
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