Gründungsberater wettert: „Berlin lässt deutsche Limited-Kleinunternehmen bei Brexit im Stich“

In Berlin fehlt das Problembewusstsein: Der Brexit-Gesetzentwurf zu deutschen Limited gefährdet laut einer Gründungsberatungsgesellschaft 10.000 Kleinunternehmen.

„Rund 10.000 deutsche Kleinunternehmen, darunter viele Handwerksbetriebe und Dienstleister, die einst aus Kostengründen ihre Firma als englische Limited gegründet haben und nicht als deutsche GmbH, stehen vor dem Aus – und Berlin macht nichts dagegen“, schimpft Andreas Dirksen von der Gründungsberatungsgesellschaft GO AHEAD GmbH, die Teil der FORIS-Unternehmensgruppe ist und etwa 60 Prozent der „deutschen Limited“ betreut.

Daran ändere auch die Einigung auf den Brexit-Deal nichts. Zum einen sei noch gar nicht klar, ob die Lösung das britische Parlament überhaupt passiere. Zum anderen habe die Zukunft der „deutschen Limiteds“ in den Verhandlungen keine Rolle gespielt. Klar sei allerdings: „Der bisher vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der den Umstieg von der englischen Limited in die deutsche GmbH erleichtern soll, lässt die wirtschaftliche Belastbarkeit der kleinen Unternehmen völlig außer Acht. Trotz mehrfacher Hinweise auch von unabhängigen Stellen auf diese problematische Lage, gibt es in Berlin offenbar keinerlei Problembewusstsein“, stellt Dirksen fest.

Dirksen hat insbesondere die „deutschen Limited“ im Blick, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein werden, die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Sonderregelungen für einen Übergang von der Limited zur GmbH, wie etwa aufwendige Umstrukturierungen, grenzüberschreitende Verschmelzungen oder sonstige Transaktionen, finanziell zu stemmen – „ganz zu schweigen von den mit einem solchen Wechsel verbundenem steuerlichen Risiken“, so Dirksen.

Englische Limiteds sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Jedoch ist bei der Gründung einer Limited das für eine GmbH benötigte Stammkapital nicht erforderlich. Dies war ein Grund dafür, warum sich viele deutsche Kleinbetriebe für diese Gesellschaftsform entschieden und damit nichts anderes als ihre EU-Freizügigkeitsrechte wahrgenommen haben.

„Sollte der aktuell vorliegende Gesetzentwurf seinen Weg unverändert ins Bundesgesetzblatt finden, wäre keinem der Kleinunternehmen geholfen“, ist Dirksen überzeugt. „Bedauerlich wäre diese Entwicklung vor allem deshalb, weil diese Kleinunternehmen in der Regel profitabel sind und sich durchaus selbst tragen können – nur eben nicht die Kosten der von ihnen nicht verschuldeten politischen Brexit-Entwicklungen“, so Dirksen weiter.

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