Basics: Ltd. gründen – Vorteile und Nachteile der englischen Limited

„Limited“ oder auch kurz „Ltd.“ meint die so genannte Private Company Limited by Shares – die aus dem englischen Recht stammende Unternehmensform ist der GmbH ähnlich und wie diese eine Kapitalgesellschaft. Lange Zeit galt die Limited als spannende Alternative für Gründungswillige – hier lesen Sie Vor- und Nachteile.

„Limited“ oder auch kurz „Ltd.“ meint die so genannte Private Company Limited by Shares – die aus dem englischen Recht stammende Unternehmensform ist der GmbH ähnlich und wie diese eine Kapitalgesellschaft. Lange Zeit galt die Limited als spannende Alternative für Gründungswillige – hier lesen Sie Vor- und Nachteile.

1. Vorteil einer Limited Ltd. gründen: Ablauf, Gründungsdauer und Name

Schon die ersten Formalitäten bei der Gründung sprechen für die englische Limited: In circa ein bis zwei Wochen ist man mit der Gründung durch und auch den Gang zum Notar kann man sich sparen.
Und auch bei der Namenswahl der eigenen Gesellschaft ist man frei (anders als etwa bei der GbR, wo es knallharte Vorgaben für die Firmierung gibt). Einzige Bedingung: Nach dem Wahlnamen muss das Wort „limited“ drangesetzt werden.

2. Vorteil einer Limited: Kein gesetzlich vorgeschriebenes Kapital

Bei der „Limited“ unterscheidet man zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital. Das einbezahlte Kapital sind die Einlage der Gesellschafter, die diese gegen die Anteile (die bei der Ltd. shares genannt werden) der Gesellschaft eingetauscht haben. Das kann in Barzahlung, Dienstleistungen und Warenlieferungen geschehen. Wie hoch das Nominalkapital, also das gesamte Kapital, der Ltd. ist, wird in der Satzung festgelegt. Die Höhe bestimmt der Gründer, er kann sich auch entscheiden, Anteile nicht in der vollen Höhe des Nominalkapitals auszustellen.

3. Vorteil einer Limited: Beschränkte Haftung der Gesellschafter

Auch hier punktet die Limited: Ähnlich wie bei der GmbH haften Gesellschafter nur mit ihrer Einlage. Deren Haftung ist also auf die Höhe der übernommenen Anteile beschränkt. Auch eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Vorsicht – Risiken bei der Gründung der Limited Ltd!

Soweit das Positivkonto der Limited: schnelle, einfache Gründung, geringes Startkapital für die Gründung und viel Freiheit bei der rechtlichen Gestaltung. Doch Vorsicht: Bei der Gründung einer Limited sind zahlreiche Pflichten zu beachten und auch die Haftung ist längst nicht so klar und einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht.

© detailblick - Fotolia.com
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1. Nachteil einer Limited Ltd. gründen: Kompliziertes englisches Recht beachten!

Der Geschäftsführer einer Limited heißt „Director“ – mindestens einen davon muss jede Ltd. haben. Größere Unternehmen sind außerdem verpflichtet, so genannte „Auditors“, also Wirtschaftsprüfer, zu bestellen. Sie müssen die einzureichenden Bilanzen prüfen. Und die haben es in sich: Jährlich sind Berichte der Direktoren, eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Testat des Abschlussprüfers einzureichen. Bei Verstößen gegen diese Veröffentlichungspflichten geht das britische Gesellschaftsregister hart vor. Werden etwa Jahresabschlüsse nicht fristgerecht eingereicht, können Bußgelder bis zu 1.000 englischen Pfund verhängt werden. Wer dann noch nicht auf die Mahnung reagiert, riskiert die zwangsweise Löschung aus dem Register und das vorhandene Vermögen geht an die britische Krone.

2. Nachteil: Limited gründen = Rechtsstreit in Deutschland riskieren

Bei einer von Deutschen gegründeten Limited ist der Sitz der Gesellschaft nicht in Deutschland, der Geschäftsbetrieb in der Regel aber schon. Das wirft die Frage auf, welche rechtlichen Verhältnisse eigentlich gelten – das deutsche oder das britische Recht? Insbesondere bei den Haftungsbeschränkung, dem wesentlichen Vorteil der Ltd., ist es gar nicht sicher, dass die deutschen Gerichte die persönliche Haftungsbeschränkung des Gesellschafters anerkennen. Das Problem kommt insbesondere dann auf die Gesellschaft zu, wenn sie von Anfang an unterfinanziert war. Oder aber der Director stellt im Vertrag nicht unmissverständlich klar, dass er als Vertreter der Limited agiert – dann kann es zur persönlichen Haftung des Directors kommen.

3. Nachteil einer Ltd: oft schlechtes Image bei Geschäftspartnern

Die Limited ist – jedenfalls für deutsche Gründer mit Tätigkeit im Inland – wohl als ein Schlupfloch zu betrachten: Geringe Einlagen, schnelle Gründung mit weniger Formalitäten, das lockt auch die, die damit unsaubere Geschäftsgebahren zu verbergen suchen. Entsprechend ist das Image der Limited: Potentielle Geschäftspartner werden im Zweifel umso genauer auf Kreditwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der Gesellschaft schauen.

Der Höhenflug der Limited zeigt deutlich den Bedarf an einfacheren, haftungsbeschränkenden Rechtsformen für Unternehmen. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und die Unternehmergesellschaft (UG) etabliert. Wer sich dennoch für die Limited entscheidet, sollte fachkundige Berater einbeziehen, um nicht in die vielen Fallstricke zu geraten.

Alternativen zur Englischen Limited – z.B. die UG (Unternehmergesellschaft

Bevor Sie eine englische Limited (Ltd.) gründen, sollten Sie sich auch über die deutsche Unternehmergesellschaft UG (auch Mini-GmbH genannt) informieren:
5 Fakten zur: UG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Basics: „UG gründen“ – In 3 Schritten zur Unternehmergesellschaft

 

Dieser Artikel zum Thema „Vorteile und Nachteile der Gründung einer Limited“ wurde unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt erstellt und redaktionell geprüft. Der Betreiber von Gründerküche.de garantiert nicht für die inhaltliche Richtigkeit, die Aktualität und/oder Vollständigkeit der Inhalte.
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