Studie macht klar: Freiwillige Arbeitslosenversicherung muss bleiben

Seit 2006 können Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) rät dazu, dies beizubehalten.

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Seit 2006 können Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) rät dazu, dies beizubehalten.

Schließlich können durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer soziale Risiken der Selbstständigkeit abgefedert werden. Die Versicherung ist besonders attraktiv für Existenzgründer, die den Erfolg ihrer Selbstständigkeit nicht gut abschätzen können. Der IAB-Studie zufolge tragen auch mehr Berufserfahrung und die Erfahrung mit längerer Arbeitslosigkeit dazu bei, dass sich Selbstständige absichern.

Über den ganzen Beobachtungszeitraum von insgesamt etwas mehr als drei Jahren hinweg gaben gut sechs Prozent der Befragten an, jemals Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bezogen zu haben. „Da Selbstständigen bei einem Scheitern ihrer Unternehmung ein finanzieller und sozialer Absturz droht, stellt die Option einer freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen sozialpolitischen Instrumentariums dar“, schreiben die Autoren der IAB-Studie.

44 Prozent der in der IAB-Studie erfassten Selbstständigen, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert hatten, verließen diese allerdings wieder. Ursache dafür ist nach Angaben der Befragten häufig die Höhe der Beiträge.

Die Studie ist auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) als pdf zum Herunterladen bereitgestellt.

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