SEPA: SEPA Lastschrift & Sepa-Mandat Schritt für Schritt erklärt

Mit SEPA kommt Bewegung in Ihre Kontoverwaltung – die Umstellung auf europäische Standards fordern von Unternehmern so einiges ab. Wie das im Falle der Lastschriften geht, lesen Sie hier.

Mit SEPA kommt Bewegung in Ihre Kontoverwaltung – die Umstellung auf europäische Standards fordern von Unternehmern so einiges ab. Wie das im Falle der Lastschriften geht, erklären wir hier Schritt für Schritt.
Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift sowie die SEPA-Firmenlastschrift.

Die SEPA-Basis-Lastschrift – SEPA Core Direct Debit

Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen offen und enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente. Neu ist:

  • Lastschrift muss fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen
  • darauf folgende Zahlungen müssen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit vorliegen
  • Vorlauffrist für einmalige Lastschriften beträgt ebenfalls fünf Tage
  • Widerspruch gegen eine SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung
  • bei nicht autorisierter Zahlung (ohne gültiges SEPA-Mandat) kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung verlangen

SEPA-Firmenlastschrift – SEPA Business to Business Direct Debit

Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Verkehr mit Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorgesehen und dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich. Das Firmenlastschriftverfahren stellt lediglich ein zusätzliches Angebot für Unternehmen dar, um deren Geschäftsabwicklung zu erleichtern.

  • Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen
  • Widerspruchs der Lastschrift nicht möglich, da die Zahlstelle (also Bank) verpflichtet ist, die Mandatsdaten zu prüfen

SEPA-Mandat – SEPA-Lastschriftmandat:

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Darin enthalten sind die Zustimmung des Zahlers und der Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister (also Bank) zur Einlösung der Zahlung. Es gibt verbindliche Mandatstexte für die SEPA-Lastschriftmandate und SEPA-Firmenlastschrift-Mandate. Diese erhalten Sie bei Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister.

SEPA MANDAT – die Vorgehensweise Schritt für Schritt:

Schritt 1 zum SEPA Mandat
Der Zahlungsempfänger beantragt einmalig eine SEPA-Gläubigeridentifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Diese wird jeder SEPA-LASTSCHRIFT beigefügt und identifiziert den Zahlungsempfänger. Wie der Antrag im Detail funktioniert, erfahren Sie hier.

Schritt 2 zum SEPA Mandat
Der Zahlungsempfänger schließt mit seiner Bank einmalig die entsprechende Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften ab.

Schritt 3 zum SEPA Mandat
Der Zahlungspflichtige unterschreibt ein SEPA-Mandat – das erhält er vom Zahlungsempfänger. Dieses Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Und es berechtigt die Bank des Zahlungspflichtigen, dessen Konto mit der SEPA-Lastschrift zu belasten.

Schritt 4 zum SEPA Mandat
Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen über den bevorstehenden Einzug der SEPA-Lastschrift.

Hier müssen Sie nichts tun

Der Zahlungsempfänger erhält die Gutschrift. Die Banken leitet die Lastschriften untereinander weiter. So wird das Konto des Zahlungspflichtigen belastet. Vorher prüft die Bank aber noch, ob ein Widerspruch des Zahlungspflichtigen vorliegt.

Doch Vorsicht: Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

X
X