Checkliste: Diese Belege brauchst du für die Steuererklärung
Der 31. Mai ist gerade schon wieder vorbei, und du hast deine Steuererklärung fürs Vorjahr noch nicht abgegeben. Aufgeschoben, verschleppt, versunken im Chaos der herumfliegenden Belege? Die Königsdisziplin für die Steuererklärung: die lückenlose Aufzeichnung von Belegen. Wie es geht, erfährst du hier.
Der 31. Mai ist gerade schon wieder vorbei, und du hast deine Steuererklärung fürs Vorjahr noch nicht abgegeben. Aufgeschoben, verschleppt, versunken im Chaos der herumfliegenden Belege? Keine Panik, eine Fristverlängerung wird dir vom Finanzamt in der Regel gewährt. Zeit, deine Belege zu sortieren und dir wieder den Überblick zu verschaffen. Die Königsdisziplin für die Steuererklärung ist eine lückenlose Aufzeichnung von Belegen.
Belege sind das A und O
Generell muss zu jeder Einnahme oder Ausgabe ein Nachweis erfolgen, sie muss also belegt werden. Und immer im Original.
Diese Dokumente akzeptiert das Finanzamt als Beleg:
- Rechnungen
- Quittungen
- Kassenzettel
- Kaufverträge
- Spendenbescheinigungen
- Parkscheine
- Fahrtkarten
- Sonstige steuerliche relevante Unterlagen wie Reisekosenabrechnungen oder Bewilligungsbescheide
Was muss ein Beleg enthalten?
Aus dem Beleg muss klar hervorgehen, um welche Art von Aufwendungen es sich handelt.
Ein Beispiel für einen richtigen Beleg
Du hast ein Buch für deine Weiterbildung als Ergotherapeut gekauft. Ein teurer Schmöker. Natürlich willst du ihn absetzen und legst dir gerade den Beleg zurecht. Auf der Quittung steht „Fachbuch“. Der Begriff ist zwar fachlich richtig und entspricht der Tatsache, aber was bitte schon ist ein Fachbuch? Dies hier: Michael Schünke: Der Körper des Menschen, 2012, Thieme, Stuttgart, 29,99€. Weiter muss das Kaufdatum gut lesbar sein. Der Empfänger der Zahlung, also in diesem Fall der Buchhändler, muss nicht auf dem Beleg stehen. Dies kann aber ein Vorteil sein, wenn es sich z.B. um einen Fachhandel handelt.
Zu guter Letzt gilt als Faustregel, dass ein Dokument einwandfrei lesbar sein muss. Einen zerkritzelten Zettel wird der Finanzbeamte sicher nicht aufdröseln wollen und du sammelst Minuspunkte. Die Toleranzgrenze der Finanzbeamten ist niedrig.
Dokument für die Steuererklärung fehlt?
Falls du alle Dokumente nicht nur parat, sondern ordentlich dokumentiert hast, wird der Finanzbeamte dir sicher kein Haar ausreißen, wenn mal ein Beleg fehlt. Wichtig ist, dass die Anzahl der fehlenden Belege verschwindend gering sein sollte.
Beispiel: Du hast 100 ordentlich dokumentierte Belege und zwei geringeren Wertes fehlen, zum Beispiel zwei Tankfüllungen. In diesem Fall wird der Finanzbeamte sicher ein Auge zudrücken, wenn du einen unterschriebenen Eigenbeleg erstellt hast. Voraussetzung ist, dass du glaubwürdig bist. Belegmanipulation ist kein Kinderstreich, sondern Steuerhinterziehung. Überlege mal selbst: Wer tankt schon wöchentlich für 520,- €?
Die Steuererklärungs-Checkliste
Allgemein | die Steuernummer | |
die Steueridentifikationsnummer | ||
den Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr | ||
den Vorauszahlungsbescheid | ||
deine Kontoauszüge | ||
die Bankverbindung | ||
Einkommensnachweise | die Lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr | |
falls erhalten, Arbeitslosengeld, ggf. der Bewilligungsbescheid | ||
Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld | ||
Übergangsgeld | ||
Insolvenzausfallgeld | ||
Abfindung: Abfindungsvereinbarung bzw. Auflösungsvertrag | ||
Rente: Rentenbescheide, Rentenanpassungs- bzw. Rentenbezugsmitteilungen | ||
Miete: Einnahmen, Mietvertrag, Kontoauszug um den Mieteingang zu bestätigen | ||
Kapitaleinnahmen, Zinsen: Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen | ||
Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit | Fahrtkosten, Nachweis der Kilometer | |
Gewerkschaftsbeiträge/Berufsverbände | ||
Arbeitsmittel | ||
Berufsbekleidung | ||
Arbeitszimmer – Aufwendungen | ||
Reisekosten: Bescheinigung Arbeitgeber, Erstattungen | ||
berufliche Fortbildung – Aufwendungen | ||
Kosten für Bewerbungen | ||
Doppelte Haushaltsführung: Mietvertrag Zweitwohnung und Zahlungsnachweise | ||
Kosten für den Steuerberater | ||
Werbungskosten bei Wohnraumvermietung |
Neu-Immobilien: Kaufvertrag, Makler- und Auflassungsgebühr, |
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Darlehenszinsen | ||
Rechnungen für Bau und Reparaturen | ||
Grundsteuer, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Müllabfuhrgebühren, Heizbetriebskosten (Wartung, Brennmaterial, Nebenkostenaufstellung |
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Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter | ||
Kinder | Kinderbetreuungskosten, wie Vertrag, Rechnung oder Zahlungsnachweise | |
Ausbildungs- oder Studienbescheinigung | ||
Freiwilligendienst | ||
Kindergeld – Aufhebungsbescheid | ||
Gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen | ||
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für privat versicherte Kinder | ||
Sonderausgaben | Versorgungsaufwendungen: Kranken-und Pflege-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall- und (Kfz-) Haftpflicht, Lebens- und Rentenversicherung |
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Private Altersvorsorge, wie Riester-Rente, private Leibrentenversicherung wie Rürup- bzw. Basis-Rente |
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Spenden, Zuwendungen | ||
Kosten für eigene Berufsausbildung: Teilnahmebescheinigung, Rechnung von Teilnahmegebühr |
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Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten | |
Beerdigungskosten | ||
Kurkosten – amtsärztliches Attest vor Kurbeginn | ||
Heilpraktikerkosten | ||
Unterhalt an Angehörige: Nachweise über Zahlungen, eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person, Unterhalt an Angehörige: Nachweise über Zahlungen, eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person |
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Haushaltshilfe: Nachweis Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung | ||
Ausweis bei Behinderungen | ||
Pflegestufe – Nachweis | ||
Prozesskosten | ||
Weiteres | Handwerkerleistungen | |
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Gartenarbeiten, Haushaltshilfen, Pflegedienst, etc.; bei Minijob – Aufwendungen zzgl. der Nebenkosten Knappschaft und Berufsgenossenschaft |
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Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung oder des Vermieters | ||
Wohnungsbauprämie – Antrag | ||
vermögenswirksame Leistungen | ||
Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde – falls der Familienstand sich ändert |
Fristverlängerung für Steuererklärung beantragen
Falls du es noch nicht getan hast, solltest du jetzt schnellstmöglich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Den Antrag kannst du nach § 109 AO (Abgabenordnung) stellen. Er kann formlos erfolgen. Wichtig ist ein realistisches Datum für den neuen Abgabetermin festzusetzen. Bei zu spät eingereichter Steuererklärung greift ebenfalls die Abgabenordnung, heißt, dass du eine Strafgebühr zahlen musst, den sogenannten Verspätungszuschlag. Und der kann nicht ohne sein. Bis zu 10% der festgesetzten Steuer kann er betragen, doch nicht mehr als 25.000,- €. Außer, du hast einen entschuldbaren Grund wie eine Krankheit – aber auch in diesem Fall gilt: Glaubwürdig bleiben und bestenfalls belegen, z.B. mit einem Attest vom Arzt.