Checkliste: Diese Belege brauchst du für die Steuererklärung

Der 31. Mai ist gerade schon wieder vorbei, und du hast deine Steuererklärung fürs Vorjahr noch nicht abgegeben. Aufgeschoben, verschleppt, versunken im Chaos der herumfliegenden Belege? Die Königsdisziplin für die Steuererklärung: die lückenlose Aufzeichnung von Belegen. Wie es geht, erfährst du hier.

Der 31. Mai ist gerade schon wieder vorbei, und du hast deine Steuererklärung fürs Vorjahr noch nicht abgegeben. Aufgeschoben, verschleppt, versunken im Chaos der herumfliegenden Belege? Keine Panik, eine Fristverlängerung wird dir vom Finanzamt in der Regel gewährt. Zeit, deine Belege zu sortieren und dir wieder den Überblick zu verschaffen. Die Königsdisziplin für die Steuererklärung ist eine lückenlose Aufzeichnung von Belegen.

Belege sind das A und O

Generell muss zu jeder Einnahme oder Ausgabe ein Nachweis erfolgen, sie muss also belegt werden. Und immer im Original.

Diese Dokumente akzeptiert das Finanzamt als Beleg:

  • Rechnungen
  • Quittungen
  • Kassenzettel
  • Kaufverträge
  • Spendenbescheinigungen
  • Parkscheine
  • Fahrtkarten
  • Sonstige steuerliche relevante Unterlagen wie Reisekosenabrechnungen oder Bewilligungsbescheide

Was muss ein Beleg enthalten?

Aus dem Beleg muss klar hervorgehen, um welche Art von Aufwendungen es sich handelt.

Ein Beispiel für einen richtigen Beleg

Du hast ein Buch für deine Weiterbildung als Ergotherapeut gekauft. Ein teurer Schmöker. Natürlich willst du ihn absetzen und legst dir gerade den Beleg zurecht. Auf der Quittung steht „Fachbuch“. Der Begriff ist zwar fachlich richtig und entspricht der Tatsache, aber was bitte schon ist ein Fachbuch? Dies hier: Michael Schünke: Der Körper des Menschen, 2012, Thieme, Stuttgart, 29,99€. Weiter muss das Kaufdatum gut lesbar sein. Der Empfänger der Zahlung, also in diesem Fall der Buchhändler, muss nicht auf dem Beleg stehen. Dies kann aber ein Vorteil sein, wenn es sich z.B. um einen Fachhandel handelt.

Zu guter Letzt gilt als Faustregel, dass ein Dokument einwandfrei lesbar sein muss. Einen zerkritzelten Zettel wird der Finanzbeamte sicher nicht aufdröseln wollen und du sammelst Minuspunkte. Die Toleranzgrenze der Finanzbeamten ist niedrig.

Dokument für die Steuererklärung fehlt?

Falls du alle Dokumente nicht nur parat, sondern ordentlich dokumentiert hast, wird der Finanzbeamte dir sicher kein Haar ausreißen, wenn mal ein Beleg fehlt. Wichtig ist, dass die Anzahl der fehlenden Belege verschwindend gering sein sollte.

Beispiel: Du hast 100 ordentlich dokumentierte Belege und zwei geringeren Wertes fehlen, zum Beispiel zwei Tankfüllungen. In diesem Fall wird der Finanzbeamte sicher ein Auge zudrücken, wenn du einen unterschriebenen Eigenbeleg erstellt hast. Voraussetzung ist, dass du glaubwürdig bist. Belegmanipulation ist kein Kinderstreich, sondern Steuerhinterziehung. Überlege mal selbst: Wer tankt schon wöchentlich für 520,- €?

Die Steuererklärungs-Checkliste

Allgemein die Steuernummer ok
  die Steueridentifikationsnummer ok
  den Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr ok
  den Vorauszahlungsbescheid ok
  deine Kontoauszüge ok
  die Bankverbindung ok
Einkommensnachweise die Lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr ok
  falls erhalten, Arbeitslosengeld, ggf. der Bewilligungsbescheid ok
  Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld ok
  Übergangsgeld ok
  Insolvenzausfallgeld ok
  Abfindung: Abfindungsvereinbarung bzw. Auflösungsvertrag ok
  Rente: Rentenbescheide, Rentenanpassungs- bzw. Rentenbezugsmitteilungen ok
  Miete: Einnahmen, Mietvertrag, Kontoauszug um den Mieteingang zu bestätigen ok
  Kapitaleinnahmen, Zinsen: Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen ok
Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit Fahrtkosten, Nachweis der Kilometer ok
  Gewerkschaftsbeiträge/Berufsverbände ok
  Arbeitsmittel ok
  Berufsbekleidung ok
  Arbeitszimmer – Aufwendungen ok
  Reisekosten: Bescheinigung Arbeitgeber, Erstattungen ok
  berufliche Fortbildung – Aufwendungen ok
  Kosten für Bewerbungen ok
  Doppelte Haushaltsführung: Mietvertrag Zweitwohnung und Zahlungsnachweise ok
  Kosten für den Steuerberater ok
Werbungskosten bei Wohnraumvermietung

Neu-Immobilien: Kaufvertrag, Makler- und Auflassungsgebühr,
Grunderwerbsteuer, Notarkosten

ok
  Darlehenszinsen ok
  Rechnungen für Bau und Reparaturen ok
  Grundsteuer, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Müllabfuhrgebühren,
Heizbetriebskosten (Wartung, Brennmaterial, Nebenkostenaufstellung
ok
  Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter ok
Kinder Kinderbetreuungskosten, wie Vertrag, Rechnung oder Zahlungsnachweise ok
  Ausbildungs- oder Studienbescheinigung ok
  Freiwilligendienst ok
  Kindergeld – Aufhebungsbescheid ok
  Gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen ok
  Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für privat versicherte Kinder ok
Sonderausgaben Versorgungsaufwendungen: Kranken-und Pflege-,  Erwerbs- und
Berufsunfähigkeits-, Unfall- und (Kfz-) Haftpflicht, Lebens- und Rentenversicherung
ok
  Private Altersvorsorge, wie Riester-Rente, private Leibrentenversicherung
wie Rürup- bzw. Basis-Rente
ok
  Spenden, Zuwendungen ok
  Kosten für eigene Berufsausbildung: Teilnahmebescheinigung, Rechnung
von Teilnahmegebühr
ok
Außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten ok
  Beerdigungskosten ok
  Kurkosten – amtsärztliches Attest vor Kurbeginn ok
  Heilpraktikerkosten ok
  Unterhalt an Angehörige: Nachweise über Zahlungen, eigener Einkünfte, Bezüge
und Vermögen der unterstützten Person, Unterhalt an Angehörige: Nachweise
über Zahlungen, eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person
ok
  Haushaltshilfe: Nachweis Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung ok
  Ausweis bei Behinderungen ok
  Pflegestufe – Nachweis ok
  Prozesskosten ok
Weiteres Handwerkerleistungen ok
  Haushaltsnahe Dienstleistungen: Gartenarbeiten, Haushaltshilfen, Pflegedienst,
etc.; bei Minijob – Aufwendungen zzgl. der Nebenkosten Knappschaft und Berufsgenossenschaft
ok
  Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung oder des Vermieters ok
  Wohnungsbauprämie – Antrag ok
  vermögenswirksame Leistungen ok
  Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde – falls der Familienstand sich ändert ok

Fristverlängerung für Steuererklärung beantragen

Falls du es noch nicht getan hast, solltest du jetzt schnellstmöglich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Den Antrag kannst du nach § 109 AO (Abgabenordnung) stellen. Er kann formlos erfolgen. Wichtig ist ein realistisches Datum für den neuen Abgabetermin festzusetzen. Bei zu spät eingereichter Steuererklärung greift ebenfalls die Abgabenordnung, heißt, dass du eine Strafgebühr zahlen musst, den sogenannten Verspätungszuschlag. Und der kann nicht ohne sein. Bis zu 10% der festgesetzten Steuer kann er betragen, doch nicht mehr als 25.000,- €. Außer, du hast einen entschuldbaren Grund wie eine Krankheit – aber auch in diesem Fall gilt: Glaubwürdig bleiben und bestenfalls belegen, z.B. mit einem Attest vom Arzt.

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