Coronahilfen im Teil-Lockdown: Überbrückungshilfe II, außerordentliche Wirtschaftshilfe, Zuschüsse und Kredite für Gründer, Unternehmer und Freiberufler | Aktuelle Übersicht

Die Coronakrise stellt Veranstalter, Gastronomen, Künstler, Gründer und Solopreneure seit März vor besondere Herausforderungen. Der neue Teil-Lockdown seit dem 2. November verschärft die Coronakrise noch einmal, auch wenn die Bundesregierung mit neuen Hilfsmaßnahmen die schlimmsten finanziellen Folgen abfedern will. Wir zeigen euch in einer umfassenden Übersicht, welche Möglichkeiten ihr habt, mit den neuen Corona-Soforthilfen Liquiditätsengpässe zu überbrücken und Umsatzeinbußen erstattet zu bekommen. Letztes Update: 2.11.

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Corona ist noch immer das beherrschende Thema: Die Bundesregierung will mit einem Teil-Lockdown seit dem 2. November die Verbreitung des Coronavirus wieder eindämmen. Durch die verschärften Maßnahmen müssen erneut viele Unternehmen ganz oder teilweise schließen und geraten in finanzielle Schieflage. Die Verunsicherung unter Gründern, Unternehmern und Selbstständigen ist groß. Immerhin hat die Bundesregierung neue und umfassend erweiterte Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft angekündigt: Hier bekommen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Überblick über die neuen Corona-Soforthilfen.

In unserer Übersicht erfahrt ihr, welche Möglichkeiten ihr jetzt habt, um eure Existenz zu sichern und finanzielle Lücken zu überbrücken. Wir erklären euch das Wichtigste zu Konditionen, Voraussetzungen und Antragsmöglichkeiten für die außerordentliche Wirtschaftshilfe, mit der die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie abgefedert werden sollen.

Dieser Überblick ohne Gewähr auf Vollständigkeit über die verschiedenen Möglichkeiten zur finanzielllen Absicherung für Freiberufler, Gründer und Unternehmer in der Coronakrise wurde am 19. März 2020 veröffentlicht und wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Aktueller Stand: 2. November 2020.

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November-Lockdown: Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Umsatzausfälle

Im Rahmen einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe stellt der Bund bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung, um all jene zu unterstützen, deren Geschäft aufgrund des Teil-Lockdowns temporär geschlossen wird.

Unsere Empfehlung

Das kostenfreie Online-Seminar zu den neuen Coronahilfen“

Mit außerordentlichen Wirtschaftshilfen will die Bundesregierung die schlimmsten finanziellen Folgen des November-Lockdowns abfedern. Im kostenlosen Online-Seminar „Neue Coronahilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler“ erfahrt ihr, wie ihr schnell und unkompliziert eure Liquidität sichern könnt.

Die Experten von merkur-start up erklären euch alles Wichtige über Konditionen, Voraussetzungen und Antragsmöglichkeiten der verschiedenen Maßnahmen – von der außerordentlichen Wirtschaftshilfe über KfW-Schnellkredite bis zur Überbrückungshilfe II.

Zur Anmeldung

Wer bekommt die außerordentliche Wirtschaftshilfe?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, aber auch Vereine und soziale Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnungen untersagt ist, insbesondere also Betriebe aus der Gastronomie, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Fitness- und Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios, Freizeitparks und Spielhallen. Geplant sind außerdem Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, „die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind“, wie das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) mitteilt. Dazu gehören etwa Hotels, Pensionen, Lieferanten, Wäschereien etc.

Wieviel Geld gibt es? Und muss die außerordentliche Wirtschaftshilfe zurückgezahlt werden?

Der Bund gibt sich theoretisch recht großzügig bei den neuen Corona-Soforthilfen. Betrieben bis 50 Beschäftigten werden 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 (Bezugsmonat) „als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt“. Damit sollen vor allem Fixkosten aufgefangen werden. Die Fixkosten werden pauschaliert, um schnell und unbürokratisch helfen zu können. Bei größeren Unternehmen wird weniger gezahlt: Das BMWi ermittelt die konkreten Beträge gemäß der Vorgaben im Beihilferecht der Europäischen Union.

Folgende Regelungen müsst ihr bei der außerordentliche Wirtschaftshilfe beachten:

  • Für Unternehmen, die nach dem November 2019 gegründet worden sind, gilt der Oktober 2020 als Bezugsmonat.
  • Soloselbstständige können wahlweise den durchschnittlichen Vorjahresumsatz als Berechnungsgrundlage wählen.
  • Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Lockdown-Zeitraum verrechnet (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe).

Muss die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Lockdown light zurückgezahlt werden?

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ist als Entschädigung für Umsatzeinbußen durch die Verschärfung der Corona-Maßnahmen im November 2020 gedacht und muss nicht zurückgezahlt werden. Aber: Der Zuschuss ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird bei der Einkommensteuererklärung bzw. der Festlegung der Körperschaftssteuer berücksichtigt.

Wo wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe November beantragt?

Auf der Plattform der Überbrückungshilfe soll zeitnah ein vereinfachter Antrag zur Verfügung stehen. Der Bund rechnet damit, dass es einige Zeit dauert, bis alle Einzelheiten geklärt sind und prüft daher nach eigenen Angaben die Gewährung von Abschlagszahlungen.

Weitere Coronahilfen November: Überbrückungshilfe II einfacher und besser

Die im März eingeführte Überbrückungshilfe, also die Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten, wird verlängert. Die Überbrückungshilfe II gilt für die Monate September bis Dezember 2020 und kann bis 31. Dezember 2020 im jeweils zuständigen Bundesland beantragt werden.

Das gibt es bei der Überbrückungshilfe II zu beachten:

  • Anträge können nur Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und –anwälte stellen.
  • Die Förderhöhe (maximal 90 Prozent der Fixkosten) ist nach erwarteten Umsatzeinbrüchen gestaffelt.
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 50.000 Euro pro Monat oder 200.000 Euro für vier Monate.
  • Die Deckelung (9.000 Euro für Unternehmen bis fünf Beschäftigten und 15.000 Euro bis zehn Beschäftigten) entfällt.
  • Die Personalkostenpauschale wurde auf 20 Prozent der förderfähigen Fixkosten erhöht.

In Erwartung weiterer erheblicher Einschränkungen im Geschäftsbetrieb einiger Branchen soll die Überbrückungshilfe für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert werden (Überbrückungshilfe III).

Teil-Lockdown November 2020: KfW-Schnellkredit vereinfacht

Der KfW-Schnellkredit steht nun auch für Unternehmen (Gründung vor dem 2. Januar 2019) mit weniger als zehn Beschäftigten zur Verfügung. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Der Bund übernimmt weiterhin das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Details müssen (Stand 2. November 2020) noch erarbeitet werden. Informationen gibt es direkt bei der KfW.

In der Coronakrise: Das Startup-Ökosystem steht zusammen

Wichtige Informationen und Best-Practices für Startups werden vom Startup-Verband zentral gesammelt. Diese Quellensammlung „The Startup Corona Handbook“ wird fortlaufend aktualisiert und beinhaltet Informationen zu Themen wie Kurzarbeit, Liquidität sowie Maßnahmen, die Startups aktuell ergreifen können. Der Startup-Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass aktuelle Unterstützungsangebote  auch Startups zur Verfügung stehen, die nicht Mitglied des Verbandes sind.

Für Freiberufler, kleine Unternehmen und Selbstständige: 50 Milliarden Euro Soforthilfe vom Bund

Die Bundesregierung hat am Montag, 23. März umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler finanziell zu unterstützen. Für Soforthilfen stehen 50 Milliarden Euro bereit. Vorgesehen sind

  • bis 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten
  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten.

Das Maßnahmenpaket wurde am Mittwoch, 25. März vom Bundestag verabschiedet und passierte am Freitag, 27. März den Bundesrat. Die wichtigsten Daten und Eckpunkte der „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ findet ihr hier (PDF).

Wofür dürfen Corona-Zuschüsse eigentlich verwendet werden?

 

Hilfreiches Portal der Bürgschaftsbanken

Die deutschen Bürgschaftsbanken haben ein Portal entwickelt, um von der Coronavirus-Krise betroffenen Unternehmen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Die Betroffenen können in wenigen Schritten eine unverbindliche Anfrage an die jeweils zuständige Bürgschaftsbank stellen.

Die Bürgschaftsbanken weisen zudem darauf hin, dass der Service Desk Montags- Freitags von 9 – 18 Uhr Uhr sowie Samstags und Sonntags von 10 – 18 Uhr erreichbar ist: entweder telefonisch (0800 0008327) oder per E-Mail (support@finanzierungsportal.ermoeglicher.de).

Zuschüsse auch für junge Existenzgründer, die nach dem 31.12.2019 gestartet sind

Der Grundsatz, dass nur Gründerinnen und Gründer, die vor dem 31.12.2019 gestartet sind, Förderung erhalten, wird in den ersten Bundesländern angepasst. So können in Thüringen auch Existenzgründer, die zwischen dem 1. Januar und 15. Februar 2020 den Schritt in die Selbstständigkeit wagten, Zuschüsse erhalten, wie die Handwerkskammer Erfurt mitteilt.

In Nordrhein-Westfalen wird an einer Regelung gearbeitet, „die es ermöglichen soll, in Ausnahmefällen auch Gründer zu unterstützen, die nach diesem Stichtag (31.12.2019, d.Red.) mit ihrem Unternehmen gestartet sind.“ Hier läuft es wohl auf eine Einzelfallprüfung raus.

Übersicht über Corona-Hilfen von Bund und Ländern

Startups erhalten in der Coronakrise Hilfe vom Bund, aber auch die Bundesländer haben eigene Hilfsprogramme aufgelegt. Für Gründer ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten: Welche Besonderheiten sind im eigenen Bundesland zu beachten? Welche KfW-Kredite sind für Startups geeignet? Was hat es mit den Bürgschaften der Länder auf sich? Und wer hat Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Corona-Soforthilfeprogramm?

Die Übersicht „Startup-Land: Corona-Hilfen“ vom Digitalverband Bitkom gibt zunächst einen Überblick über Hilfsprogramme des Bundes wie die Corona-Soforthilfe, KfW-Kredite sowie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds und erläutert, wer Anspruch auf diese Unterstützung hat und wie sie beantragt wird. Zudem gibt es Hinweise zu steuerrechtlichen Hilfsmaßnahmen wie Absenkung der Steuervorauszahlungen oder Stundung von Steuerverbindlichkeiten.

Darüber hinaus gibt es für jedes Bundesland eine eigene Übersicht, welche Hilfsmaßnahmen die Landesparlamente verabschiedet haben, welche Startups diese in Anspruch nehmen können und wo Anträge zu stellen sind. Für weitere Fragen ist jeweils eine Anlaufstelle im Bundesland mit Kontaktdaten hinterlegt.

Ebenfalls empfehlenswert ist dieses Corona-Factsheet (PDF) für Startups und KMUs von der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers.

Insolvenzrecht ausgesetzt / Mietrecht angepasst

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt. Für Privatpersonen werden im Fall der Insolvenz bei der Restschuldbefreiung die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie entsprechend berücksichtigt. (Quelle: bundesregierung.de)

Für Mietverträge über Grundstücke oder Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung eingeschränkt. Das bedeutet, dass beispielsweise dem Fotografen nicht das Atelier gekündigt werden kann, wenn er mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. (Quelle: bundesregierung.de)

Bayern hat das beste Programm: Corona-Soforthilfe für KMU und Freiberufler

„Mit diesem Gesamtpaket zeigen wir unsere Entschlossenheit, möglichst viele Unternehmen zu retten. Ziel ist es, die Liquidität der Firmen, die Kernsubstanz unserer Wirtschaft und so viele Arbeitsplätze wie möglich über die Krise zu retten“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der den Worten sogleich Taten folgen ließ und einen umfangreichen Corona-„Schutzschild“ aufspannte. Neben der Erhöhung des Bürgschaftsrahmens für die die LfA Förderbank Bayern und der Einrichtung eines „Bayernfonds“ ist für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler insbesondere die „Soforthilfe Corona“ interessant.

Das schnelle und unbürokratische Programm unterstützt Betreibe und Solopreneure, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Ausgezahlt werden zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Soforthilfeprogramme I und II: Schutzschirm für Berliner Unternehmen und Arbeitsplätze

Der Berliner Senat hat zwei umfangreiche Soforthilfepakete für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige geschnürt. Bis zu 600 Millionen Euro sollen zur Verfügung gestellt werden. Im Soforthilfeprogramm I wird der Liquiditätsfonds der Investitionsbank Berlin-Brandenburg für alle kleine und mittlere Unternehmen bis 250 MitarbeiterInnen geöffnet. Von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Unternehmen sollen zinslose Darlehen bis maximal 500.000 Euro schnell und unbürokratisch gewährt werden.

. Die Soforthilfe II ist für Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige gedacht, die maximal 5.000 Euro Zuschuss beantragen können – das aber laut Angaben der Staatskanzlei mehrmals.

https://twitter.com/RamonaPop/status/1240711777865871360

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

Auch der Hamburger Senat legt ein Soforthilfeprogramm mit echten Zuschüssen für Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe auf. Bei existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen sollen zwischen 2.500 Euro (Solo-Selbstständgie) und 25.000 Euro (Betriebe bis 250 Mitarbeitenden) gezahlt werden. Das Programm soll in der KW 13 (23. bis 29. März) starten.

https://twitter.com/Senat_Hamburg/status/1240678512161366019

2000 Euro Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung NRW zahlt freischaffenden Künstlerinnen und Künstlerinnen in fianziellen Engpässen eine Einmahlzahlung von 2.000 Euro. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, heißt es auf der Seite der Landesregierung. Der Antrag ist eine DIN A4-Seite lang.

Sachsen-Anhalt: 400 Euro/Monat Soforthilfe für KünstlerInnen und SchriftstellerInnen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt erwerbsmäßig tätigen Künstlerinnen und Künstlerin aus den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst sowie Schriftstellerinnen und Schriftstellerinnen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Monat. Zurzeit gibt es den Zuschuss für maximal zwei Monate. Informationen zur Antragstellung findet ihr beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung als Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen in der Coronakrise

Die Bundesregierung hat für Unternehmen und Beschäftigte ein umfangreiches Paket geschnürt, um Unterstützung und Hilfe anzubieten. Das Paket beruht auf vier Säulen, die Entlastung in finanzieller Hinsicht bieten:

  • Flexiblere Bedingungen für Kurzarbeit: Für Unternehmer mit Beschäftigten gibt es eine enorme Erleichterung in Form der Kurzarbeit. Damit Unternehmen ihre Beschäftigten nicht direkt entlassen müssen, gibt es nun einfachere Voraussetzungen für Kurzarbeit. Damit lässt sich diese schwierige Zeit mit weniger Arbeit während der Corona-Pandemie überbrücken. So können Angestellte weniger arbeiten und verlieren ihren Arbeitsplatz nicht.
  • Weniger Liquiditätsprobleme durch steuerliche Erleichterung: Für Unternehmer und Freiberufler sind natürlich auch laufende Zahlungen an die Finanzämter ein großer Posten auf der Ausgabenseite. Hier gibt es ebenfalls gute Nachrichten für euch, denn die Finanzämter bieten euch drei Möglichkeiten der finanziellen Entlastung. Zum Einen werden Steuerstundungen ermöglicht, so können Steuerzahlungen aufgeschoben werden. Außerdem könnt ihr eure Steuervorauszahlungen reduzieren. Und zum Dritten verzichten die Finanzämter auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Das Milliardenschutzschild für Unternehmen: Das Schutzschild umfasst einen einfacheren Zugang zu Förder- und Finanzierungsprogrammen als Liquiditätshilfen. Ganz konkret sind damit vereinfachte Zugangsvoraussetzungen für Kredite und Förderungen gemeint. Diese werden wir euch nachfolgend auch noch näher beschreiben.
  • Stärkerer Zusammenhalt in Europa: Damit soll eine gemeinsame Linie der europäischen Ländern verfolgt werden und auch die Liquidität der Banken durch die Europäische Zentralbank gesichert werden. Darüber hinaus wird über ein „Corona Response Initiative“ mit etwa 25 Milliarden Euro in der Europäischen Komission diskutiert.

Kurzarbeit beantragen

Falls ihr Mitarbeiter beschäftigt, dann ist Kurzarbeit eine gute Möglichkeit, um die Arbeitsplätze zu sichern und trotzdem die Betriebsausgaben in Form von Lohnkosten zu kürzen. Dafür gibt es nun erleichterte Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Das könnt ihr beantragen. Dies ist nun möglich, wenn alle anderen Möglichkeiten wie Home Office und Urlaub bereits genutzt wurden und bereits 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfällen betroffen sind (vorher waren es 30 %). Diese Maßnahme umfasst auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Dafür müsst ihr die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen und beantragen.

Grundsicherung für Selbstständige und Freiberufler

Ihr habt zwar Ausfälle momentan, doch ihr könnt noch Aufträge erfüllen und damit Geld verdienen – das reicht jedoch nicht zum Leben? Dann könnt ihr als Selbstständige Grundsicherung bei der Arbeitsagentur beantragen – auch als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt. Damit könnt ihr eure Existenz sichern und diese schweren Zeit überbrücken. Die Höhe dieser Grundsicherung wird individuell berechnet und hängt von vielen Faktoren wie Einkünften, Fixkosten, Abzahlungen und mehr ab. Euer Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur hilft hier bei der Beantragung.

Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und Selbstständige

Wenn ihr euch in den ersten drei Monaten eurer Selbstständigkeit gegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit versichert habt, dann könnt ihr nun von dieser Versicherung profitieren. Mit dieser Versicherung könnt ihr nun Arbeitslosengeld bekommen, jedoch ist wichtig dabei, dass ihr dann auch nicht arbeiten dürft, denn ihr seid dann arbeitslos gemeldet. Ganz egal ob Aufträge da sind, könnt ihr höchstens eine Nebentätigkeit ausüben, aber mehr dürft ihr nicht arbeiten.

Steuerliche Entlastung durch die Finanzämter

Wie bereits kurz angeschnitten, geben auch die Finanzämter Entlastung und lassen Steuerstundungen zu. Damit werden zwar keine Kosten aufgehoben, jedoch werden Ausgaben für euch dadurch niedriger. Zum einen könnt ihr Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stunden und damit aufschieben. Zum Anderen werden zum 10. Juni 2020 die Voranmeldungen und Einkommensteuer- und die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das zweite Quartal fällig. Hier könnt ihr diese Steuerzahlungen minimieren.

Dafür gibt es einen entsprechenden Antrag, mit dem ihr euer Jahreseinkommen anpassen und damit eure Umsatzeinbußen mit einberechnen könnt. Als weitere Maßnahme verzichten die Finanzämter bis 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge, was ebenfalls eine Erleichterung für euch bedeutet. Bei eurem zuständigen Finanzamt könnt ihr euch genauer informieren, welche Regelungen für euch umsetzbar sind.

Staatliche Unterstützung für Freiberufler und Selbstständige in Quarantäne

Entlastung gibt es für euch, wenn ihr euch bereits in Quarantäne befindet und damit eurem Beruf nicht nachgehen könnt. In diesem Fall greift für euch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, denn damit seid ihr für diesen Ernstfall abgesichert. Solltet ihr unter Quarantäne stehen, dann erhaltet ihr vom Staat eine Entschädigung für die Verdienstausfälle. Ihr erhaltet dann eine monatliche Zahlung, die sich am Jahreseinkommen des Vorjahres orientiert.

Kredite und Förderungen für Unternehmer in der Coronakrise

Bei finanziellen Sorgen habt ihr natürlich auch die Möglichkeit Hilfskredite in Anspruch zu nehmen, die momentan angesichts des Coronavirus zu Sonderkonditionen und mit erleichterten Bedingungen vergeben werden. Dazu stehen euch neben den Fördermitteln der KfW-Bank auch Angebote von Bürgschaftsbanken und den Landesförderbanken zur Verfügung.

Diese Kredite stehen euch zur Verfügung

  • Der KfW-Unternehmerkredit: Für kleine gewerbliche Unternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter und Freiberufler, die länger als fünf Jahre bestehen, bietet dieser Kredit Abhilfe.
  • Der ERP-Gründerkredit: Mit einem maximalen Umsatz von 500 Millionen Euro und bis zu fünf Jahre am Markt können sich Freiberufler und jüngere mittelständische Unternehmen über diesen Kredit in den Corona-Zeiten absichern.
  • Der KfW-Kredit für Wachstum: Ein Umsatz von fünf Milliarden Euro ist die Umsatzgrenze für diese Kredit, der für Unternehmen im Bereich Innovation und Digitalisierung finanzielle Unterstützung liefert.

Corona-Finanzierungshilfen nach Bundesländern aufgelistet

Allgemeine Informationen zu Fördermitteln

Generell könnt ihr euch bei Liquiditätsproblemen an das Bundeswirtschaftsministerium wenden, um weitere Informationen zu erhalten und euch beraten zu lassen. Dafür könnt ihr bei der Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums anrufen.

Wertvolle Links für Startups und Selbstständige in Zeiten der Coronakrise

Auch wenn wir versuchen, alle wichtigen Programme und Maßnahmen für euch zu finden und hier zu listen – sicher ist die Entwicklung gerade schneller als unser Redaktionsteam. Wir sind euch also dankbar, wenn ihr uns auf neue Unterstützungen – ob bundesweit, länderspezifisch oder auch nur auf bestimmte Branchen spezialisiert – in den Kommentaren unter dem Text hinterlasst. Wir versuchen diese regelmässig zu prüfen und in den Artikel einzuarbeiten.

Diese Übersicht ohne Gewähr auf Vollständigkeit über die verschiedenen Möglichkeiten zur finanzielllen Absicherung für Freiberufler, Gründer und Unternehmer in der Coronakrise wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Aktuell ist der Stand: 2. November 2020.

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