Der Franchisevertrag – Darauf müssen Sie achten
Der Franchise-Vertrag bildet das Rückgrat jedes Franchise-Systems. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und legt Ziele, Rollenverteilung und Regeln im Einzelnen fest. Auf diese Inhalte müssen Sie achten.

Der Franchise-Vertrag bildet das Rückgrat jedes Franchise-Systems. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und legt Ziele, Rollenverteilung und Regeln im Einzelnen fest. Auf diese Inhalte müssen Sie achten.
In der Regel erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung beim Ausgestalten von Verträgen: nicht so beim Franchising. Diese moderne Vertriebsform für Waren und Dienstleistungen ist weder in Deutschland noch Österreich – im Gegensatz zu Belgien, Frankreich, Italien, Schweden oder Spanien – gesetzlich geregelt. Umso mehr kommt es darauf an, dass Sie als potenzieller Franchise-Nehmer sehr genau bescheid wissen, was in einem Franchise-Vertrag stehen sollte.
Gegenstand des Franchise-Vertrages
Gegenstand des Franchise-Verhältnisses ist ein Konzept des Franchise-Gebers, bei dem der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen einem Franchise-Nehmer zufällt. Letzterer führt ein rechtlich selbstständiges Unternehmen auf eigene Rechnung und mit eigenem betriebswirtschaftlichem Risiko.
Inhalte des Franchise-Vertrages
Unabhängig von der Art des Franchisesystems sind allen Verträgen folgende Merkmale gemein:
- der Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer über den Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen,
- der Franchise-Geber gewährt dem Franchise-Nehmer Nutzungsrechte und Know-how sowie allgemeine betriebliche Unterstützung und laufende Betreuung,
- als Gegenleistung entrichtet der Franchise-Nehmer ein Entgelt in Form von Gebühren und
- der Franchise-Nehmer wird zur Einhaltung des Systemkonzepts und zum einheitlichen Auftreten nach außen (etwa durch identische Geschäftsbezeichnung und Markenzeichen, standardisierte Aufmachung und Ausstattung) verpflichtet.
Franchise-Vertrag – Muster
Da jeder Franchise-Vertrag genau auf das jeweilige Franchise-System abzustimmen ist, gibt es keinen allgemein gültigen Mustervertrag. Allerdings sollten in allen Verträgen bestimmte Regelungen enthalten sein.
Gründerrat Benachteiligungsverbot & Transparenzgebot:
Diese Regelungen dürfen zum einen den Franchise-Nehmer nicht unangemessen benachteiligen (sog. Benachteiligungsverbot, § 307 I 1 BGB) und müssen zum anderen „klar und verständlich“ formuliert sein (Transparenzgebot, § 307 I 2 BGB).
Franchise: Formularvertrag – Was ist das?
Außerdem zu beachten: Bei einem Franchisevertrag handelt es sich um einen sogenannten Formularvertrag. Denn im Gegensatz zum Individualvertrag schließt ihn der Franchise-Geber nicht nur einmal, sondern unverändert in einer unbestimmten Zahl von Fällen ab. Als Formularvertrag unterliegt der Franchisevertrag dem Gebot der „kundenfreundlichsten Auslegung“.
Gründerrat Kundenfreundliche Auslegung:
Die Regelungen sind derart zu interpretieren, wie sie der Franchise-Nehmer verstehen darf. Wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen können die Vertragsinhalte in ihren Einzelheiten stark voneinander abweichen. Es gilt jedoch immer: Der Franchise-Geber stellt dem Franchise-Nnehmer ein Absatzkonzept zum Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen gegen eine entsprechende Vergütung zur Verfügung – und zwar unter Übertragung von Schutzrechten und Know-how sowie fortlaufenden Unterstützungsleistungen. Dabei macht der Franchise-Geber gegenüber den Franchise-Nehmern einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung der Franchisebetriebe und der Art und Weise des Warenangebots, um eine gemeinsame Außenwirkung des Systems zu erzielen.
Wichtige Regelungen im Franchise-Vertrag
Wenn Sie als potenzieller Franchise-Nehmer den Vertrag eines Franchise-Systems prüfen wollen, dann sollten Sie auf folgende Punkte achten, die in dem Vertrag geregelt sind:
- klar formulierte Rechte und Pflichten des Franchise-Gebers
- klar formulierte Rechte und Pflichten des Franchise-Nehmers
- Beschreibung der zur Verfügung zu stellenden Waren und/oder Dienstleistungen (soweit eine Bezugspflicht vereinbart wurde)
- Zahlungsverpflichtungen des Franchise-Nehmers
- Vertragsdauer: Sie sollte so gestaltet sein, dass der Franchise-Nehmer seine Anfangsinvestition amortisieren und Gewinn erzielen kann.
- Möglichkeit der Vertragsverlängerung
- Festlegung der Bedingungen, nach denen der einzelne Franchise-Nehmer das Franchisegeschäft verkaufen oder übertragen kann sowie Einbindung eines für diesen Fall vorgesehenen Vorkaufsrechts des Franchise-Gebers
- Bestimmungen zum Gebrauch der typischen Kennzeichnungen des Firmennamens (z. B. Marke, Logo, Ladenschild) oder anderer besonderer Identifikationsmerkmale
- Recht des Franchise-Gebers, das System an neue oder geänderte Verhältnisse anzupassen (Innovation des Systems)
- Regelungen zur Beendigung des Vertrags
- Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchise-Gebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende
- Belehrung über das aktuelle Widerrufsrecht, falls eine Bezugspflicht besteht
Gründerrat zun Thema Franchise-Vertrag:
Wollen Sie detailierter Informationen über die Inhalte des Franchise-Vertrages lohnt sich ein Blick auf das Merkblatt „Der Franchise-Vertrag in Deutschland“ des Rechtsanwalts Prof. Dr. Eckhard Flohr. Das für den Deutschen Franchiseverband erstellte pdf können Sie hier kostenlos downloaden.
Informationen „Der Franchise-Vertrag in Deutschland“ (pdf) zum Download.