Die Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung: Was das ist und wer sie braucht
Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Gewerbehaftpflicht, Vermögensschadenshaftpflicht – Es gibt viele verschiedene Versicherungen für Gewerbetreibende, um sich vor Geldforderungen zu schützen, die man mit seinen Fehlern verzapft hat. Doch nicht jede ist für jeden sinnvoll. In diesem Beitrag machen wir übersichtlich klar, welche Versicherung man wofür benötigt, welche Schäden sie abdeckt und warum die gewerbliche Haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz für Gründer ist.
Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Gewerbehaftpflicht, Vermögensschadenshaftpflicht – Es gibt viele verschiedene Versicherungen für Gewerbetreibende, um sich vor Geldforderungen zu schützen, die man mit seinen Fehlern verzapft hat. Doch nicht jede ist für jeden sinnvoll. In diesem Beitrag machen wir übersichtlich klar, welche Versicherung man wofür benötigt, welche Schäden sie abdeckt und warum die gewerbliche Haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz für Gründer ist.
Das ist die Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die allein reine Vermögensschäden deckt. Vermögensschäden sind nach versicherungsrechtlicher Definition Schäden am Vermögen eines anderen Menschen, die nicht Folge von anderen Schäden sind. Ein „Schaden am Vermögen“ entsteht, wenn der Geschädigte einen Teil seines Vermögens einbüßt – oder, ganz salopp formuliert: wenn etwas ihn ärmer macht. Ein Vermögensschaden ist es allerdings nur dann, wenn sich nicht aufgrund von anderer Schäden sein materielles Vermögen verringert.
Das sind Vermögensschäden in der Praxis
Um diese komplizierte Definition etwas klarer zu machen, hier drei Beispiele:
Beispiel A: Herr Pesch wird von Herrn Wild mit dem Firmenwagen angefahren. Durch den Krankenhausaufenthalt entgeht Herrn Pech das Arbeitseinkommen. Das ist kein Vermögensschaden, da der Verdienstausfall von Herrn Pech die Folge eines anderen, ihm zugefügten Schadens ist.
Beispiel B: Herr Fahrig ist Energieberater. Er berät Herrn Pilz in Bezug auf seine Wärmedämmung, vergisst aber dabei, ihn darauf aufmerksam zu machen, dass es für die Arbeiten eine Förderung der Energie AG gibt. Diese Förderung muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten beantragt werden, sonst verfällt sie. Hier ist Herrn Pilz nun ein echter Vermögensschaden entstanden, nämlich in Höhe der entgangenen Förderung. Er hat zu viel bezahlt und sein verbleibendes Vermögen wäre höher, wäre er rechtzeitig auf diesen Schaden aufmerksam geworden.
Beispiel C: Ein weiteres Beispiel für einen echten Vermögensschaden: Herr Fresch parkt Herrn Eilig die Einfahrt zu. Herr Eilig kann seine Grundstücksausfahrt nicht verlassen und verpasst dadurch seinen Flug. Da das Ticket nicht erstattet wird, entsteht ihm ein Vermögensschaden in der Höhe des Flugtickets und auch in der Höhe der Differenz für den nachfolgend gebuchten teureren Flug.
Das sind die Betriebs- oder auch Gewerbehaftpflicht
Eine Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung (beide Begriffe sind verbreitet) decken alle Schäden, die ein Unternehmen, ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein Freiberufler einer anderen Person im Zuge der Gewerbeausübung zufügt. Gedeckt werden dabei Personenschäden, Sachschäden und unechte Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall durch Krankenhausaufenthalt nach einem Personenschaden, Produktionsausfälle, wenn man beispielsweise die Maschinen des Geschädigten außer Gefecht gesetzt hat).
Echte Vermögensschäden werden von Betriebshaftpflichtversicherungen aber nicht oder nur eingeschränkt übernommen. Dafür benötigt man eine…
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflicht. Immer dann, wenn sie für einzelne Berufsgruppen vom Gesetz vorgeschrieben ist, muss sie also abgeschlossen werden. Ohne eine solche Versicherung darf bei einigen Berufsgruppen der Beruf erst gar nicht ausgeübt werden. Das ist für einzelne Berufsgruppen der Fall:
- Notare
- Steuerberater
- Anwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsmakler
- seit 2013 auch freie Finanzberater
Geregelt ist diese Verpflichtung in § 823 BGB. Es muss eine Versicherung bestehen, die direkte Vermögensschäden durch „Berufsfehler“ abdeckt.
Generell zum Ersatz von echten Vermögensschäden sind nach dem Gesetz auch beispielsweise folgende Berufsgruppen verpflichtet:
- Ärzte
- nicht nur Anwälte, sondern auch Richter
- Gutachter und Sachverständige
- Makler
- Unternehmensberater
- Reisebüros
- Werbeagenturen und Designer
- Architekten
- Übersetzer
Für diese Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht also auf jeden Fall dringend anzuraten, auch wenn sie gesetzlich nicht verpflichtend ist. Generell auch für alle jene Berufsgruppen, die beratend oder planend tätig sind – dadurch können im Ernstfall auch Vermögensschäden entstehen. Zudem gibt es einen sogenannten „passiven Rechtsschutz“ – eine bestehende Versicherung lehnt nämlich auch im Interesse des Versicherungsnehmers alle ungerechtfertigten Kosten und Ansprüche an den Versicherungsnehmer, auch vor Gericht, auf ihre eigenen Kosten ab. Das kann manchmal ganz nützlich sein.
Welche Versicherung für wen?
Privatpersonen benötigen lediglich eine Privathaftpflichtversicherung. Für direkte (also echte) Vermögensschäden können nämlich nach dem Gesetz Privatpersonen gar nicht haftbar gemacht werden. Eventuelle unechte Vermögensschäden (wie zum Beispiel finanzielle Folgeschäden wie in unserem ersten Fall) deckt die Privathaftpflicht aber ab.
Eine Vermögensschadenshaftpflicht nach den jeweils gesetzlich festgelegten Bedingungen müssen die im Gesetz genannten Berufsgruppen abschließen und aufrechterhalten, da sonst die Berufserlaubnis erlischt.
Eine Berufshaftpflicht ist für jeden Unternehmer sinnvoll, der berät, plant oder Auskünfte gibt, die für Kunden negative Auswirkungen haben können. Das betrifft überwiegend Freiberufler und Dienstleister – kann aber auch bei anderen Berufsgruppen der Fall sein. So könnte beispielsweise ein Übersetzer eine fehlerhafte Übersetzung anfertigen, die dazu führt, dass jemand in fehlerhafter Erwartung etwas kauft, was er bei einer korrekten Übersetzung nicht gekauft hätte. Ein Vermögensschaden ist hier entstanden, ob der Übersetzer nun dafür aufkommen muss, entscheidet dann später ein Gericht. Das Risiko besteht aber immerhin sogar dort.
Eine Betriebshaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht macht dagegen für jeden Unternehmer Sinn. Ob man bei einem Kunden Sachen beschädigt oder Personen verletzt, ob sich ein Kunde auf dem frisch gebohnerten Boden im Büro das Bein bricht – die möglichen Schadensrisiken sind zahlreich. Eine Betriebshaftpflicht schützt vor den – möglicherweise sehr teuren – Folgekosten solcher Schadensereignisse, indirekte Vermögensschäden (indirekte Folgeschäden des Ursprungsschadens) werden ebenfalls gedeckt. Um die Betriebshaftpflichtversicherung kommt also kein Unternehmer wirklich herum.
Das kostet eine Berufshaftpflicht
Eine Berufshaftpflicht stellt keine schwere finanzielle Bürde dar – wohl aber einen sehr wichtigen Schutz, auch für Freiberufler.
Nur um ein Beispiel zu nennen: Ein freier Immobilienmakler, der allein arbeitet, zahlt für eine Deckungssumme zwischen 250.000 und 500.000 in der Regel rund 20 bis 30 Euro Prämie pro Monat. Würde er gleichzeitig Finanzdienstleistungen (Finanzierungen) vermitteln, mehrere Mitarbeiter haben oder Wertgutachten erstellen, würde die Prämie höher liegen, auch wenn der Jahresumsatz steigt, steigt die Prämie.
Aber: Geschützt wäre unser Immobilienmakler zum Beispiel dann, wenn er einem Kunden ein Grundstück vermittelt, bei dem sich nachträglich herausstellt, dass der Boden kontaminiert ist, und der Kunde deshalb dort nicht bauen darf und ein teureres Grundstück kaufen muss. Der Vermögensschaden, den die Versicherung deckt, wäre in diesem Fall der Differenzpreis der beiden Grundstücke.
Deshalb ist die gewerbliche Haftpflicht sinnvoll
Was man – gerade als Gründer – oft übersieht, ist, dass Vermögensschäden durchaus enorme Beträge ausmachen können. Fehler können jedem unterlaufen, Unachtsamkeiten oder Versäumnisse sogar noch öfter.
Ein hoher Vermögensschaden, für den man aufkommen muss, kann finanziell aber eine gewaltiges Unternehmensrisiko darstellen. Für viele und gerade kleinere und junge Unternehmen kann das dann das Aus bedeuten. Gerade angesichts der recht geringen Prämien für kleine Unternehmen mit geringen Umsätzen ist einen solchen Schutz sinnvoll, um größere finanzielle Belastungen des Unternehmens sinnvoll abwehren zu können.
Schon allein der inkludierte „passive Rechtsschutz“ kann sich für Unternehmen bereits häufig lohnen, da man ungerechtfertigte Ansprüche ganz einfach an die Versicherung abgeben kann und damit weder Ärger noch Kosten hat.