Die GmbH – solide und geachtet: 6 Fakten zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Immerhin haben die Deutschen die GmbH erfunden – und nicht nur hierzulande gilt sie als solide, vertrauenswürdige Rechtsform, die seit einigen Jahren auch ohne hohes Stammkapital gegründet werden kann.

Immerhin haben die Deutschen die GmbH erfunden – und nicht nur hierzulande gilt sie als solide, vertrauenswürdige Rechtsform, die seit einigen Jahren auch ohne hohes Stammkapital gegründet werden kann.

Fakt 1: GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften müssen, sondern die maximale Haftungssumme nur noch das Einlagekapital der Gesellschaft darstellt. Das bietet einen wichtigen Schutz für die Gesellschafter, der bei anderen Rechtsformen, wie etwa der GbR, so nicht gegeben ist. In Deutschland beträgt das Stammkapital der GmbH dabei 25.000 Euro, in anderen Ländern ist das zumeist ähnlich.

Fakt 2: Eintragung der GmbH ins Handelsregister ist Pflicht.

Jede GmbH muss im Handelsregister eingetragen sein – zuständig ist dabei das jeweilige Registergericht an dem Ort, an dem die GmbH ihren Sitz hat. Für die Eintragung muss in jedem Fall auch der obligate Gesellschaftervertrag, für den es besondere gesetzliche Vorschriften gibt, unterzeichnet und notariell beurkundet sein. Außerdem muss auch mindestens die Hälfte des Stammkapitals bereits eingezahlt sein, bevor eine Eintragung erfolgen kann. Auch vor der Eintragung ist die GmbH allerdings als Vor-Gesellschaft bereits teilrechtsfähig und kann Rechtsgeschäfte abschließen. Bis zur Gründung haften die Gesellschafter für Verbindlichkeiten aber ungeteilt und gesamtschuldnerisch.

Fakt 3: gGmbH – die GmbH für soziale und gemeinnützige Zwecke

Nicht nur Vereine können sich gemeinnützigen Aufgaben und sozialen Anliegen widmen – dafür steht auch die Rechtsform der GmbH zur Verfügung. In diesem Fall als eine Sonderform, der gGmbH oder gemeinnützigen GmbH, für die alle Vorschriften exakt gleich gelten. Aufgrund der Haftungssicherheit und dem allgemein soliden Ruf, den die GmbH im Wirtschaftsleben genießt, bietet sich die gGmbH in vielen Fällen als eine gute Lösung an.

Gründerrat:

Ein gemeinnütziges Unternehmen kann auch als Mini-GmbH gestartet werden, also als Unternehmergesellschaft (UG). Damit die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wird, ist die Formulierung des Geschäftszweckes das A und O. Professionelle Anbieter haben sich auf die Gründung solcher gGmbH oder gUG spezialisiert und bieten spezielle Firmengründungspakete für die Gründung von Gemeinnützigen Unternehmen an.

Fakt 4: Zwischenhalt UG („Mini-GmbH“) – die GmbH für Existenzgründer

Da das relativ hohe Stammkapital für viele Existenzgründer eine oft nur schwer zu nehmende Hürde bildet, gibt es seit 2008 auch die Möglichkeit, eine sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Hier beträgt das Stammkapital lediglich 1 Euro, die Gründung geht anhand eines Musterformulars sehr einfach und kostengünstig, in der Regel sind dazu nur zwischen 300 und 400 Euro einzuplanen. Die Bedingungen des Gesellschaftsvertrags sind allerdings auf die Musterbedingungen beschränkt, die nicht verändert werden dürfen, zudem müssen aus den jährlichen Überschüssen Rücklagen gebildet werden, die dann später das Stammkapital bilden. Sind 25.000 Euro erreicht, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Auch für die gGmbH ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft auf dem gleichen Weg möglich, was für viele soziale Initiativen eine sehr wertvolle Möglichkeit darstellt.

Fakt 5: GmbH Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsrat definieren

Grundsätzlich kann jede natürliche, aber auch jede juristische Person (also ein Unternehmen) Gesellschafter einer GmbH werden. Die GmbH kann auch allein aus einem Gesellschafter bestehen, und damit eine Einmann-GmbH sein. Ein Geschäftsführer ist bei der GmbH Pflicht, ein Aufsichtsrat nur dann, wenn mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigt werden. Freiwillig ist das aber jederzeit ebenfalls möglich. Der Geschäftsführer kann entweder ein Gesellschafter sein, aber auch angestellt werden. Ihn treffen einige besondere gesetzliche Pflichten.

Fakt 6: Aufwand und Nutzen – die GmbH und Steuern

Als Kapitalgesellschaft treffen die GmbH umfangreichere steuerliche Verpflichtungen, aber auch umfangreichere Buchhaltungspflichten. Für viele stellt das ein Argument gegen die GmbH dar – allerdings muss man, insbesondere was die Buchhaltungspflichten angeht, auch festhalten, dass die Verpflichtung zur Bilanzierung und die besonderen Buchhaltungsauflagen auch im Sinne eines weitblickenden Wirtschaftens durchaus Vorteile haben. Die besonderen Auflagen bringen auch einen besseren Überblick über die finanzielle Gesamtlage des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt.

Die gGmbH ist – als rein gemeinnütziges Unternehmen – in der Regel steuerbefreit.

X
X