Eine KG gründen – die Gründung einer Kommanditgesellschaft KG Schritt für Schritt erklärt
Wir erklären euch Schritt für Schritt, wie ihr eure KG (Kommanditgesellschaft) gründet – von Ablauf, Kosten, Gesellschaftsvertrag und Anmeldung bei Gewerbeamt, IHK und Finanzamt.

Gerade für Handelsunternehmen ist die Kommanditgesellschaft eine zwar heute selten gewordene, aber eine in vielen Fällen vorteilhafte Rechtsform. Sie ermöglicht Gesellschaftern sich nicht am Geschäftsbetrieb zu beteiligen, sondern lediglich Geld einzubringen und dafür am Gewinn beteiligt zu sein. Umgekehrt kann der Komplementär die Geschäftstätigkeit selbst ausführen, ohne von Mitspracherechten eingeschränkt zu werden, und hat dennoch das Geld der Kommanditisten zur Verfügung. Diese Konstellation ist vielfach nützlich.
Die Gründung der KG in 6 einfachen Schritten
Zwar ist die Gründung etwas aufwändiger als bei anderen Rechtsformen, in der Regel hält sich der Aufwand aber dennoch im Rahmen. Folgende Schritte solltet ihr der Reihe nach durchführen:
1. Gesellschaftsvertrag der KG verfassen
Beim Gesellschaftsvertrag seid ihr an keinerlei Vorgaben gebunden, ihr habt also Vertragsfreiheit.
Die wichtigen Punkte, die ihr zunächst klären solltet:
- Ist die Rechtsform für uns geeignet? (Vor- und Nachteile der KG)
- Was soll genau Unternehmensgegenstand sein (Eine KG betreibt immer ein Handelsgewerbe)
- Wo ist der Sitz, wie lautet der Name der KG?
- Wer wird Komplementär, wer wird Kommanditist?
- Wie viel Startkapital wird benötigt, wie wird es aufgebracht? Wie hoch ist die Einlage des Kommanditisten?
Danach geht es um euer Innenverhältnis:
- Wer hat das Recht zur Geschäftsführung?
- Wer darf die KG nach außen vertreten?
- Wie werden Gewinn und Verlust verteilt?
- Wer hat welche Kontrollrechte? Wie werden sie durchgesetzt?
- Was passiert, wenn einer der Gesellschafter ausscheidet?
Sind alle diese Punkte geklärt, wird der Gesellschaftsvertrag abgefasst und von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Im Zweifelsfall holt euch noch fachkundigen juristischen Rat,(Unternehmensrecht), um Punkte zu entdecken, die ihr vielleicht unklar oder nicht eindeutig geregelt habt, oder die gar nicht geregelt und noch offen sind.
Schritt 2 zur KG: Einlagen einzahlen
Dazu benötigt ihr zunächst ein Firmenkonto, das ihr eröffnen müsst. Danach müsst ihr das Startkapital und die Einlagen des Kommanditisten einzahlen. Welches Geschäftskonto sich für euch eignen könnte, lest ihr in unserem Fachartikel „Geschäftskonto Vergleich: Diese Konten eignen sich für Gründer und Startups„.
Schritt 3 zur KG: Eintragung ins Handelsregister veranlassen
Diesen Schritt könnt ihr erst in Angriff nehmen, wenn die Einlagen auf das Geschäftskonto bereits eingezahlt sind. Die Höhe der Einlage wird beim Eintrag ebenfalls festgehalten, darum ist eine tatsächliche Eintragung notwendig, um die erfolgte Einzahlung auch belegen zu können. Eine Anleitung zur Eintragung im Handelsregister bietet die IHK hier.
Die Eintragung ins Handelsregister kann einige Zeit dauern. Fertig gegründet ist die KG erst dann, wenn der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist.
Schritt 4: Anmeldung beim Gewerbeamt
Die Kommanditgesellschaft muss dann beim Gewerbeamt (zuständig ist das Gewerbeamt, wo die KG ihren Sitz hat) angemeldet werden. Welche Behörde für die Gewerbeanmeldung zuständig ist, ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Die zuständigen Stellen sind meist das Ordnungsamt, das Rathaus, das Bürgerbüro oder direkt das Gewerbeamt.
Mehr zur Anmeldung beim Gewerbeamt erfahrt ihr in unserem Fachartikel „Gewerbeanmeldung – so meldet man ein Gewerbe richtig an (inklusive Gewerbeanmeldung Formular)„.
Schritt 5: Anmeldung der Kommanditgesellschaft beim zuständigen Finanzamt
Auch beim zuständigen Finanzamt muss die KG angemeldet werden.
Ein schönes kleines Anleitungsvideo dazu könnt ihr euch hier anschauen:
Schritt 6: Anmeldung der KG bei der IHK
In den meisten Fällen muss die KG auch bei der IHK angemeldet werden. Das ist nicht immer und überall der Fall, aber sehr häufig so. Die Anmeldung bei der IHK macht aber wenig Aufwand und ist nur eine Formalie.
Die Beiträge zur IHK Mitgliedschaft legen die einzelnen Industrie- und Handelskammer fest, grundsätzlich wird ein fixer Grundbeitrag fällig: Für Kleingewerbetreibende beginnt dieser zwischen 30 € und 75 €, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens zwischen 150 € und 300 € im Jahr fällig. Außerdem kommt noch ein Beitrag für die IHK Mitgliedschaft als Umlage in Abhängigkeit von der Leistungsstärke des Unternehmens hinzu.
Musterprotokoll
Einen Muster Gesellschaftsvertrag für die Kommanditgesellschaft könnt ihr bei der IHK Frankfurt/Main herunterladen.
Spezialfall: GmbH & Co. KG
Bei dieser Unterart der KGist statt einer oder mehrerer natürlicher Personen eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist. Auf die GmbH & Co. KG ist das Recht der KG anzuwenden. Die GmbH & Co. KG gibt die Möglichkeit, bei einer Personengesellschaft die volle persönliche Haftung aller beteiligten natürlichen Personen auszuschließen und trotzdem im wesentlichen als Personengesellschaft behandelt und besteuert zu werden. Mehr dazu findet ihr in unserem Fachartikel STARTUP-TIPP UG & Co KG „How to: Eine UG & Co. KG gründen – Infos, Vorteile, Kosten„.