Elterngeld für Selbstständige: Antrag, Höhe, Bemessungsgrundlage und Elterngeld Plus | mit Checkliste 2023
Eltern werden vom Staat gefördert – und das auch finanziell. Mit dem Elterngeld sollen Einbuße an Gehalt und Einkünften abgefedert werden, die Eltern durch die Betreuung ihrer Kinder erfahren. Auch Selbstständige bekommen Elterngeld. Wie man es 2023 beantragt und berechnet, und was du unbedingt beachten musst findest du hier!
Elterngeld für Alle – Wer das Elterngeld beantragen kann
Anspruch: Elterngeld erhalten alle Mütter oder Väter, die vor der Geburt erwerbstätig waren und sich nach der Geburt um das Kind kümmern und deshalb zeitweise weniger oder gar kein Einkommen haben.
Auch Elternteile, die kein eigenes Einkommen hatten, erhalten den Mindestsatz. Dazu gehören etwa Hausfrauen und Hausmänner oder Studierende. Auch ALG I Empfänger erhalten den Mindestbetrag, bei ALG II Empfängern wird dieses Mindest-Elterngeld jedoch auf das ALG II angerechnet.
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können 2023 Elterngeld erhalten – Bei letzteren gestaltet sich die Antragsstellung allerdings etwas komplizierter.
Vater, Mutter, Beide – So lange gibt es das Elterngeld
Dauer: Beim Basiselterngeld beträgt die Auszahlungsdauer maximal 14 Monate. Die volle Bezugsdauer kann nur ausgeschöpft werden, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung beteiligen. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate beantragen, der andere muss mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen. Die Aufteilung ist dem Paar selbst überlassen. So können etwa auch beide jeweils 7 Monate Elterngeld beanspruchen. Und mit dem Elterngeld Plus wird es noch freier: Damit kannst du das Elterngeld auch über viele Monate strecken. Mehr zu Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus unten.
Grundsätzlich darf man seinen Bezugszeitraum unterbrechen. Kein Antragsteller ist gezwungen, Elterngeld „am Stück zu beantragen“. Daher macht es unter Umständen Sinn, bestimmte Lebensmonate bei der Elterngeldbeantragung auszusparen.
Einkommen zählt – Soviel Elterngeld bekommst du 2023
Höhe: Das Elterngeld ersetzt einen bestimmten Prozentsatz deines monatlich wegfallenden Einkommens: aktuell 67 Prozent. Unabhängig davon gibt es einen Mindestsatz von 300 Euro und einen maximalen von 1.800 Euro pro Monat.
Die Höhe deines Einkommens wird mithilfe der sogenannten Bemessungsgrundlage ermittelt. Bei Selbstständigen nicht immer ganz einfach, da deine Einkünfte natürlich schwanken.
Neue Zeitrechnung – Lebensmonate des Kindes entscheiden
In jedem Falle musst du dich auf eine neue Zeitrechnung beim Antrag auf Elterngeld einlassen: Alle Angaben, die den Zeitraum nach der Geburt des Kindes betreffen, werden anhand von Lebensmonaten des Kindes berechnet. Also: Wurde dein Kind am 14.10. geboren, dann ist der erste Lebensmonat vom 14.10. bis 13.11., der zweite Lebensmonat vom 14.11. bis 13.12. und so weiter. Klingt erst mal einfach und logisch, allerdings bist du es in der Regel gewöhnt, auch deine Einkünfte von Beginn bis Anfang des Monates zu kalkulieren – nun will das die Behörde anders.
Und im die Verwirrung noch zu verstärken… die Berechnungen und Angaben zur Bemessungsgrundlage, also den Zeiten VOR der Geburt deines Kindes, werden in Kalendermonaten gemacht.
Die Bemessungsgrundlage – deine Kreativleistung
Die Bemessungsgrundlage fragt genau genommen: Wie viel Geld hast du in der Zeit vor Kind verdient, wie viel Geld fällt also durch deine Elternzeit, deine Betreuung weg, weil du gar nicht mehr oder nicht mehr soviel arbeitest. Für Selbstständige war hier ein ganz wesentlicher Ansatz, um beim Elterngeld gut wegzukommen. Mit der Reform des Elterngeldgesetzes sind einige Möglichkeiten weggebrochen. Und doch: Hier lohnt es, kreativ zu sein.
Der Bemessungszeitraum
Um die für die Berechnung des Elterngeldes relevanten Monate zu ermitteln, bestimmt die Elterngeldstelle zuerst den sogenannten Bemessungszeitraum. Grundsätzlich wird bei Antragstellern, die vor der Geburt des Kindes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft hatten, auf das letzte Wirtschaftsjahr und eben nicht, wie bei Angestellten, auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, zurückgegriffen.
Hast du kein abweichendes Wirtschaftsjahr festgelegt, ist der Bemessungszeitraum für Selbstständige in aller Regel das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Betrachtet werden aber auch hier immer 12 Kalendermonate.
Willst du den Bemessungszeitraum verschieben, dann musst du der Elterngeldstelle nachweisen, dass du in dem eigentlichen Bemessungszeitraum schwangerschaftsbedingt erkrankt warst und daraus ein Einkommensverlust resultierte oder Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen hast. Das sind die beiden einzigen Gründe, die die Elterngeldstelle akzeptiert.
Der Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften
Auch wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt deines Kindes nicht nur angestellt warst, sondern auch Einkommen aus selbstständiger Arbeit hatten, wird zur Berechnung des Elterngeldes ebenfalls das letzte Wirtschaftsjahr zu Grunde gelegt.
Also Vorsicht: Auch wenn du dein Gewerbe vor der Geburt deines Kindes oder im Jahr davor abgemeldet hast oder deine selbstständige Tätigkeit eingestellt hast, wird auf das Wirtschaftsjahr vor der Geburt zurückgegriffen. Dem Amt ist dabei egal, ob du dabei ein wesentlich geringeres Einkommen als im Jahr zuvor oder in den Monaten direkt vor der Geburt des Kindes erzielt hast.
Bemessungsgrundlage – Deine Einkünfte zählen
In der Regel wird das Einkommen, das dem Steuerbescheid des Vorjahres zugrunde liegt, auch für die Berechnung des Elterngeldes verwendet. Ist dieser (noch) nicht vorhanden, kann das Einkommen durch den Steuerbescheid des vorangegangenen Jahres, den Vorauszahlungsbescheid oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz für das entsprechende Jahr angegeben werden.
Hier lohnt es sich als Freiberufler und Selbstständiger schon bei angedachter Schwangerschaft, ein bisschen vorzuplanen: Wenn möglich, sollten Rechnungen so gestellt werden, dass sie in das Wirtschaftsjahr fallen. Und Gewinn minimierende Ausgaben unterlässt du besser.
Arbeiten und Elterngeld – Sei auf Abzüge gefasst
Wenn du selbstständig bist, kannst oder möchtest du vielleicht nicht komplett aufhören zu arbeiten.
Gerade, wenn du als Freelancer arbeitest oder dein Unternehmen alleine führst, bedeutet das im Zweifelsfall viele abgelehnte Aufträge – und Kunden, die du womöglich an die Konkurrenz verlierst.
Wichtig zu wissen: Du darfst weiterhin selbstständig arbeiten, wenn du Elterngeld beziehst. Allerdings im Durchschnitt maximal 30 Stunden pro Woche.
Das erzielte Einkommen wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet – denn dies bezieht sich stets auf die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und den Einkommen danach. Es wird also nur das tatsächlich ausfallende Einkommen teilweise ersetzt – das kann für dich unvorteilhaft sein.
Das Elterngeld kann man längstens für 12, mindestens aber für 2 Monatsbeträge in Anspruch nehmen. Die gewünschte Anzahl der Monatsbeträge muss man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate seines Kindes verteilen.
Angerechnet wird der Gewinn, den man während seines Elterngeldbezuges erwirtschaftet, nicht der Umsatz. Gleichen sich Einnahmen und Ausgaben aus, führt eine Anrechnung von Null € Gewinn nicht zu einer Minderung des Elterngeldanspruchs. Allerdings funktioniert dieses Modell nur bei Einzelunternehmern und Freiberuflern, die starken Einfluss auf ihre Rechnungsstellung und damit verbundene Zahlungseingänge haben.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – Vorteil für Selbstständige
Seit dem 1.1.2015 bietet das Elterngeld Plus zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die gerade für Selbstständige interessant sind. Das Elterngeld Plus gilt für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden.
In diesem Video erklärt das Familienministerium, wie Elterngeld Plus funktioniert.
Das neue am Elterngeld Plus: Der Bezugszeitraum kann auf das doppelte (also anstatt 14 nun bis zu 28 Monate) gestreckt werden. Dabei wird für jeden Elterngeld-Plus-Monat quasi nur ein halber Basiselterngeldmonat in Anspruch genommen und ausbezahlt. Zudem wurde die Anrechnung von Teilzeit-Erwerbstätigkeit vorteilhafter gestaltet.
Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, kommt zusätzlich der Partnerschaftsbonus ins Spiel: Wenn beide Partner parallel in Teilzeit 25 bis 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, erhalten sie vier zusätzliche Monate den Elterngeld Plus-Satz.
Detaillierte Infos zu den umfangreichen gesetzlichen Regelungen findest du in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie.
Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus können von Eltern, deren Kinder nach dem 1.7. 2015 geboren sind, miteinander kombiniert werden. Das schafft mehr Flexibilität für Selbstständige, macht aber auch die Wahl des vorteilhaftesten Modells schwieriger. Lass dich deshalb vor dem Antrag beraten z.B. bei der Elterngeldstelle, am besten gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin.
Wie beantrage ich das Elterngeld 2023?
Den Antrag reichst du schriftlich bei deiner zuständigen Elterngeldstelle ein. Wo du diese findest, ist je nach Bundesland unterschiedlich, da die Verwaltung des Elterngeldes unterschiedlich geregelt wird. Hier findest du die zuständige Elterngeldstelle für deinen Wohnort.
Checkliste für deine Unterlagen zum Antrag auf Elterngeld 2023
von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld | |
Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „für soziale Zwecke“ (im Original) | |
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) | |
Einkommensnachweise | |
Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt | |
Prognose über das voraussichtliche Einkommen während der Bezugsdauer des Elterngeldes | |
Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit |
Eine ausführliche Checkliste findest du auf der Internetseite des Familien-Wegweisers.
Grundsätzlich erhalten Selbstständige ihren Elterngeldbescheid unter Vorbehalt. Nach dem Ende des Elterngeldbezuges werden sie von der Elterngeldstelle aufgefordert, ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Bezugszeitraum nachzuweisen. Erst dann wird der abschließende Elterngeldbescheid erlassen und man muss entsprechend zuviel gezahltes Elterngeld zurückerstatten oder erhält umgekehrt eine Nachzahlung.