Förderprogramme für Handwerksbetriebe: Ein umfassender Guide

Übersicht Förderungen für Handwerker

Viele Aufgaben, ob bei der Gründung, bei der Weiterbildung oder Ausbildung von Mitarbeitenden oder auch bei der Digitalisierung sind kostenintensiv. Weil Deutschland sich einen starken Mittelstand wünscht und Handwerksbetriebe unterstützen will, gibt es hier eine ganze Reihe von Förderprogrammen für Handwerksbetriebe. Wir zeigen euch welche…

Handwerksbetriebe spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Wirtschaft. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Innovationen zu fördern, stehen ihnen zahlreiche Förderprogramme für Handwerksbetriebe zur Verfügung. Diese Programme unterstützen Handwerksbetriebe in verschiedenen Bereichen wie

  • Existenzgründung,
  • Digitalisierung,
  • Investitionen und
  • Weiterbildung.
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Förderprogramme für Handwerksbetriebe: Existenzgründung und Unternehmensaufbau

Der Förderklassiker: der Gründungszuschuss

Für Handwerker, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, gibt es spezielle Förderprogramme. Ein bekanntes Beispiel ist der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Zuschuss unterstützt arbeitslose Gründer finanziell, indem er das zuletzt erhaltene Arbeitslosengeld plus einen zusätzlichen Betrag von 300 Euro für sechs Monate bereitstellt. Wie das genau funktioniert, haben wir euch in diesem extra Artikel über den Gründungszuschuss erklärt.

Start in die Selbstständigkeit mit dem ERP-Gründerkredit der KfW

Ein weiteres wichtiges Programm ist der ERP-Gründerkredit der KfW. Dieser Kredit unterstützt junge Unternehmer bei Investitionen, Betriebsmitteln und dem Kauf eines Unternehmens mit Beträgen von bis zu 125.000 Euro.

Mit diesem Kredit bekommt ihr staatlich gesicherte gute Zinsen. Ihr könnt aber natürlich euren Bedarf an Liquidität mit einem Gewerbekredit absichern.

Förderung zur Digitalisierung eures Handwerkbetriebes

Die Digitalisierung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Handwerksbetrieben. Spezielle Programme wie go-digital und Digital Jetzt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bieten finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsprojekte. Diese Programme fördern unter anderem die Einführung neuer Software, Cloud-Anwendungen und Schulungen für Mitarbeiter zu IT-Sicherheit und Datenschutz.

go-digital – Förderprogramm für Handwerksbetriebe

go-digital ist ein attraktives Förderprogramm für Handwerksbetriebe, die in die Digitalisierung investieren wollen. Durch die finanzielle Unterstützung und die Expertise autorisierter Berater können KMU die Herausforderungen der digitalen Transformation erfolgreich meistern und ihre Zukunftsfähigkeit sichern.

Für wen ist das Förderprogramm?

go-digital richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Handwerksbetriebe, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Mitarbeiterzahl: weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
  • Jahresumsatz/Bilanzsumme: im Jahr vor Vertragsabschluss höchstens 20 Millionen Euro
  • ausgeschlossen sind u.a. Unternehmen in Schwierigkeiten, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler

Besonderheiten für Handwerksbetriebe:

Gerade für Handwerksbetriebe bietet go-digital attraktive Möglichkeiten, die Digitalisierung im Betrieb voranzutreiben. Oftmals fehlen die Zeit und die Ressourcen, um sich intensiv mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. go-digital ermöglicht es, Experten hinzuzuziehen und finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu erhalten.

Was wird gefördert?

go-digital fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in fünf Modulen:

  • Modul 1 Digitalisierungsstrategie: Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie für den Betrieb. Dies umfasst die Analyse des Ist-Zustands, die Definition von Zielen und die Entwicklung eines Maßnahmenplans.
  • Modul 2 IT-Sicherheit: Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen. Gefördert werden beispielsweise die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), die Durchführung von Sicherheitsaudits oder die Schulung von Mitarbeitern. Für das Modul IT-Sicherheit sind mindestens zwei Beratertage verpflichtend.
  • Modul 3 Digitalisierte Geschäftsprozesse: Optimierung von Geschäftsprozessen durch den Einsatz digitaler Technologien. Beispiele sind die Einführung von CRM-Systemen, die Digitalisierung der Buchhaltung oder die Nutzung von Online-Marketing-Tools.
  • Modul 4 Datenkompetenz: Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Daten. Gefördert werden beispielsweise Schulungen zur Datenanalyse, zum Datenschutz oder zur Nutzung von Cloud-Diensten.
  • Modul 5 Digitale Markterschließung: Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen durch digitale Kanäle. Beispiele sind die Entwicklung einer Online-Marketingstrategie, der Aufbau eines Online-Shops oder die Nutzung von Social-Media-Plattformen.

Förderumfang

  • Fördersatz: 50% der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximaler Beratertagesatz: 1.100 Euro
  • Förderhöchstdauer: 30 Beratertage in einem Zeitraum von sechs Monaten

Wichtig zu wissen:

Das Programm läuft voraussichtlich Ende 2024 aus. Informiert euch rechtzeitig über die aktuellen Förderrichtlinien und die Beantragung des Programms. Die Kammern, Verbände und Förderbanken bieten kostenlose Beratung zur Fördermittelbeantragung an.

Förderprogramm Digital Jetzt für Handwerksbetriebe

Das Programm ist ausgelaufen und ein Antrag momentan nicht mehr möglich.

Große Digitalisierungsprojekte mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW

Ein weiteres Programm ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW, der Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben mit Kreditbeträgen zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro unterstützt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit Unternehmen, die in Digitalisierung und Innovation investieren wollen. Dieser Kredit bietet attraktive Konditionen und ermöglicht es, zukunftsweisende Projekte zu realisieren. Doch wer genau kann diesen Kredit beantragen und welche Vorhaben werden gefördert?

Für wen ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit?

Der Kredit richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, die innovative und digitale Vorhaben planen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • KMU: Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro).
  • Innovationsvorhaben: Entwicklung neuer oder substanziell verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Technologien und Prozesse, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigern.

Beispiele für förderfähige Unternehmen:

  • Handwerksbetriebe, die in neue digitale Produktionstechnologien investieren
  • Startups, die innovative Softwarelösungen entwickeln
  • Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren

Was wird gefördert?

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang mit Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben stehen.

Förderfähige Investitionen:

  • Hardware: Computer, Server, Netzwerktechnik, 3D-Drucker, Roboter
  • Software: ERP-Systeme, CRM-Systeme, KI-Anwendungen, Cloud-Lösungen
  • Entwicklungskosten: Kosten für Forschung und Entwicklung, Prototypenbau
  • Patente und Lizenzen: Erwerb von Patenten und Lizenzen
  • Beratungsleistungen: Beratung zu Digitalisierungs- und Innovationsthemen

Förderfähige Betriebsmittel:

  • Materialkosten: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe
  • Personalkosten: Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die an dem geförderten Vorhaben beteiligt sind
  • Marketingkosten: Kosten für die Markteinführung neuer Produkte oder Dienstleistungen

Konditionen des Kredits

  • Kredithöhe: Bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Kreditlaufzeit: Variabel, je nach Investitionsvorhaben
  • Zinssatz: Attraktive Konditionen, die unter den marktüblichen Zinsen liegen
  • Tilgung: Flexible Tilgungsmöglichkeiten

Alternativ könnt ihr natürlich auch immer eure Betriebsmittel mit einem speziellen Betriebsmittelkredit in der freien Wirtschaft finanzieren.

Förderprogramme für Handwerksbetriebe zu Investitionen und Modernisierungen

Für Investitionen und Modernisierungen stehen Handwerksbetrieben verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.

ERP-Förderkredit KMU

Der ERP-Förderkredit KMU der KfW unterstützt Anschaffungen, laufende Kosten, Material- und Warenlager sowie Unternehmensgründungen mit Krediten von bis zu 25 Millionen Euro.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Ein Überblick

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bedeutendes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Deutschland zu stärken. In diesem Artikel beleuchten wir, für wen das Förderprogramm gedacht ist und welche Projekte gefördert werden.

Für wen ist das Förderprogramm?

Das ZIM richtet sich an eine breite Zielgruppe innerhalb des Mittelstands. Dazu gehören:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.
  • Handwerksbetriebe: Auch handwerkliche Unternehmen können von den Fördermitteln profitieren, um ihre Innovationsprojekte voranzutreiben.
  • Unternehmerisch tätige Freie Berufe: Selbstständige, die in freien Berufen tätig sind, wie beispielsweise Ingenieure oder Architekten, sind ebenfalls förderberechtigt.
  • Forschungseinrichtungen: Diese können in Kooperation mit KMU an Forschungs- und Entwicklungsprojekten teilnehmen und so von den Fördermitteln profitieren.

Das Programm ist technologie- und branchenoffen, was bedeutet, dass Unternehmen aus nahezu allen Sektoren und mit unterschiedlichsten technologischen Ansätzen Anträge stellen können. Dies fördert eine breite Innovationslandschaft und ermöglicht es, vielfältige Ideen und Projekte zu realisieren.

Was wird gefördert?

Das ZIM unterstützt eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, die zur Stärkung der Innovationskraft von KMU beitragen. Zu den förderfähigen Projekten gehören:

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE): Einzel- und Kooperationsprojekte, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Diese Projekte müssen einen hohen technologischen Innovationsgehalt aufweisen und gute Marktchancen haben.
  • Innovationsnetzwerke: Das Programm fördert auch die Bildung und das Management von Netzwerken, in denen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln.
  • Durchführbarkeitsstudien: Vor der eigentlichen Projektumsetzung können Unternehmen Studien durchführen, um die Realisierbarkeit ihrer Innovationsvorhaben zu prüfen.
  • Leistungen zur Markteinführung: Unternehmen, deren FuE-Projekte erfolgreich abgeschlossen wurden, können zusätzliche Mittel beantragen, um ihre Innovationen auf den Markt zu bringen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Projekts und der Unternehmensgröße. Einzelprojekte können mit bis zu 55 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden, während Kooperationsprojekte und Netzwerke eine Förderung von bis zu 60 % erhalten können.

Förderungen für Handwerker: Weiterbildung und Qualifizierung

Weiterbildung und Qualifizierung sind essenziell, um im Handwerk auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auch dafür gibt es Unterstützung durch Förderprogramme.

Meister-BAföG oder Aufstiegs-BaföG

Der Meisterbrief ist im Handwerk ein Garant für Qualität und eröffnet vielfältige Karrierewege. Doch die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist mit Kosten verbunden. Das Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) unterstützt angehende Meisterfinanziell bei ihrer Weiterbildung.

Für wen ist das Meister-BaföG?

Das Meister-BAföG richtet sich an alle, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben, insbesondere die Meisterprüfung in einem Handwerk. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt, selbstständig oder arbeitssuchend sind. Das solltet ihr wissen:

  • Ziel der Fortbildung: Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (z.B. Meisterprüfung)
  • Zulassung zur Prüfung: Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Prüfung.
    Wohnsitz oder Beschäftigungsort: In Deutschland
  • Keine Altersgrenze: Das Meister-BAföG kann in jedem Alter beantragt werden
  • Auch für Studienabbrecher: Studienabbrecher mit Berufserfahrung können ebenfalls gefördert werden
  • Förderung von mehreren Fortbildungen möglich: Bis zu drei aufeinander aufbauende Fortbildungen können gefördert werden

Was wird gefördert?

Das Meister-BAföG unterstützt mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen:

Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Zuschuss: 50% der anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, maximal 15.000 Euro.
Darlehen: Für die restlichen 50% der Kosten wird ein zinsgünstiges Darlehen der KfW angeboten.
Teilerlass: Bei bestandener Prüfung werden 50% des Darlehens erlassen.

Unterhaltskosten (bei Vollzeitmaßnahmen)

Unterhaltsbeitrag: Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt, abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines Ehe- oder Lebenspartners.
Kinderbetreuungszuschuss: Zusätzlicher Zuschuss für die Betreuung von Kindern unter 10 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Materialkosten für das Meisterstück

Zuschuss: Bis zu 50% der Materialkosten, maximal 2.000 Euro.
Darlehen: Für die restlichen Kosten wird ein zinsgünstiges Darlehen der KfW angeboten.

Förderung durch Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die duale Ausbildung im Handwerk ist ein Erfolgsmodell. Um Auszubildenden eine umfassende und praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, spielt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) eine wichtige Rolle. Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung und vermittelt Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Ausbildungsbetrieb nicht oder nur unzureichend vermittelt werden können.

Für wen ist die ÜLU?

Die ÜLU richtet sich in erster Linie an Auszubildende in Handwerksberufen. Sie ist ein fester Bestandteil der Ausbildung und wird in der Regel in dafür spezialisierten Bildungszentren der Handwerkskammern durchgeführt.

Teilnahmepflicht: Für bestimmte Ausbildungsberufe ist die Teilnahme an der ÜLU sogar verpflichtend. Dies wird in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegt. Die Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, ihre Auszubildenden für die ÜLU freizustellen.

Vorteile für Auszubildende

  • Vertiefung der Kenntnisse: In der ÜLU werden spezielle Fertigkeiten und Techniken vermittelt, die im Betrieb nicht oder nur selten angewendet werden
  • Moderne Ausstattung: Die Bildungszentren verfügen über moderne Werkstätten und Maschinen, die den Auszubildenden den Umgang mit neuester Technologie ermöglichen
  • Austausch mit anderen Auszubildenden: Die ÜLU bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Auszubildenden auszutauschen und voneinander zu lernen
  • Qualifizierte Ausbilder: Die Ausbilder in den Bildungszentren sind erfahrene Handwerker und verfügen über pädagogische Qualifikationen

Vorteile für Betriebe

  • Entlastung der Ausbilder: Die ÜLU entlastet die Ausbilder im Betrieb und ermöglicht es ihnen, sich auf die betriebsspezifischen Ausbildungsinhalte zu konzentrieren
  • Qualifizierte Fachkräfte: Die ÜLU trägt dazu bei, dass die Auszubildenden eine fundierte Ausbildung erhalten und zu qualifizierten Fachkräften werden
  • Kostenersparnis: Die Kosten für die ÜLU werden zum Teil durch öffentliche Mittel gefördert

Was wird gefördert?

Die ÜLU wird durch verschiedene öffentliche Mittel gefördert. Die wichtigsten Fördergeber sind:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Das BMWK fördert die ÜLU im Rahmen der Handwerksförderung. Europäischer Sozialfonds (ESF): Der ESF unterstützt die ÜLU im Rahmen von Programmen zur Förderung der beruflichen Bildung. Länder: Die Bundesländer fördern die ÜLU ebenfalls mit eigenen Programmen.

Förderfähige Kosten:

  • Lehrgangskosten: Kosten für die Durchführung der ÜLU-Lehrgänge, einschließlich der Kosten für die Ausbilder
  • Materialkosten: Kosten für die Bereitstellung von Werkzeugen, Materialien und Maschinen
  • Unterbringungskosten: Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden, falls die ÜLU nicht am Wohnort stattfindet
  • Fahrtkosten: Kosten für die Anreise zur ÜLU

Höhe der Förderung:

Die Höhe der Förderung variiert je nach Förderprogramm und Bundesland. In der Regel werden die Kosten für die ÜLU zu einem erheblichen Teil durch öffentliche Mittel gedeckt.

Förderprogramme für Handwerksbetriebe im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Auch im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit gibt es spezielle Förderprogramme für Handwerksbetriebe.

KfW-Energieeffizienzprogramm

Das KfW-Energieeffizienzprogramm fördert Investitionen in energieeffiziente Technologien und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Unternehmen können Tilgungszuschüsse von 10 bis 40 Prozent für einen Förderkredit erhalten.

KfW-Umweltprogramm für natürliche Klimaschutzmaßnahmen

Das KfW-Umweltprogramm unterstützt Unternehmen dabei, in natürliche Klimaschutzmaßnahmen zu investieren und so einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Mit attraktiven Tilgungszuschüssen werden Projekte gefördert, die die Umweltsituation verbessern und den Klimaschutz stärken. Das KfW-Umweltprogramm bietet Unternehmen attraktive Fördermöglichkeiten, um in natürliche Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Durch die finanzielle Unterstützung können Betriebe einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten und gleichzeitig von den positiven Effekten der naturnahen Gestaltung ihrer Betriebsgelände profitieren.

Für wen ist das Förderprogramm?

Das Programm richtet sich an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die in Deutschland ansässig sind.

Voraussetzung sind förderfähige Investitionen also Projekte, die natürliche Klimaschutzmaßnahmen umfassen und den Anforderungen des KfW-Umweltprogramms entsprechen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden naturnahe Gestaltung und Renaturierung von Betriebsgeländen und -gebäuden, die zum Klimaschutz beitragen.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Entsiegelung von Flächen: Rückbau versiegelter Flächen und Ersatz durch begrünte Flächen
  • Naturnahe Begrünung: Anlage von Grünflächen, Bepflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern
  • Dach- und Fassadenbegrünung: Begrünung von Dächern und Fassaden zur Verbesserung des Mikroklimas und der CO2-Bindung
  • Dezentrales Niederschlagsmanagement: Versickerung von Regenwasser und Nutzung von Grauwasser

Förderumfang:

  • Tilgungszuschuss: Bis zu 60% der förderfähigen Kosten
  • Kredit: Zinsgünstiger KfW-Kredit zur Finanzierung der Investition

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität: KfW-Förderung für klimafreundlichen Verkehr

Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität der KfW unterstützt Unternehmen und Kommunen bei der Finanzierung von Projekten für einen klimafreundlichen Verkehr. Mit zinsgünstigen Krediten werden Investitionen in innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen gefördert. Gefördert wird die Anschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge und die Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr mit Krediten von bis zu 50 Millionen Euro.

Für wen ist das Förderprogramm?

Das Programm richtet sich an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen, kommunale Unternehmen und Zweckverbände in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilitätslösungen in verschiedenen Bereichen:

  • Elektromobilität: Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Aufbau von Ladeinfrastruktur
  • Wasserstoffmobilität: Investitionen in Wasserstoff-Fahrzeuge und -Tankstellen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Modernisierung und Ausbau des ÖPNV, z.B. Beschaffung von Elektrobussen oder -bahnen
  • Radverkehr: Ausbau der Radinfrastruktur, z.B. Bau von Radwegen
  • Güterverkehr: Förderung des umweltfreundlichen Güterverkehrs, z.B. durch die Nutzung von Elektro-Lkw oder die Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene
  • Digitalisierung: Investitionen in digitale Lösungen zur Optimierung des Verkehrsflusses und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Förderumfang:

  • Kredithöhe: Bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Kreditlaufzeit: Variabel, je nach Investitionsvorhaben
  • Zinssatz: Attraktive Konditionen, die unter den marktüblichen Zinsen liegen
  • Tilgung: Flexible Tilgungsmöglichkeiten

Fazit

Die Vielzahl an Förderprogrammen bietet Handwerksbetrieben in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Innovationen voranzutreiben und nachhaltig zu wirtschaften. Von Existenzgründung über Digitalisierung bis hin zu Investitionen und Weiterbildung – für nahezu jeden Bedarf gibt es passende Fördermöglichkeiten. Es lohnt sich, die verschiedenen Programme genau zu prüfen und die passenden Förderungen zu beantragen, um die Zukunft des eigenen Handwerksbetriebs erfolgreich zu gestalten. Einen Überblick über viele Förderprogramme findet ihr auch in unserem Leitfaden Gründer-Finanzierung | So bekommt ihr das Geld für den Start

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