GründungsBONUS 2022 Berlin: das ist er und so bekommst du ihn
Der GründungsBONUS – Höhe, Antrag, Voraussetzungen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Im Überblick:
- Das ist der GründungsBONUS
- Das wird gefördert
- Spezielle Förderung für Social Entrepreneurs
- Diese Kosten werden gefördert
- Ausschlusskriterien
- Antrag und Voraussetzungen
- Ausgabenerstattungsprinzip
- Alternative Förderungen für Nichtberliner
Berliner Gründer haben’s gut: Sie können sich nämlich bei besonders innovativen, kreativen oder nachhaltigen Gründungsvorhaben bis zur Hälfte ihrer Gründungskosten als Bonus abholen. Genau darum gehts beim GründungsBONUS in Berlin. Wir zeigen euch, was der GründungsBONUS genau ist, welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst und wie ihr den GründungsBONUS bekommen könnt.
Der GründungsBONUS: bis zu 50.000 Euro
Mit dem GründungsBONUS der IBB Business Team GmbH sollen Gründer in Berlin gefördert werden. Dabei werden bis zu 50 % der gesamten Gründungskosten, maximal 50.000 EUR gefördert.
Anspruch: Wer und was wird gefördert?
Als förderungswürdig gelten dabei Gründungen und Startups, die
- digitale Geschäftsmodelle anbieten
- die besonders innovative Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen anbieten
- die besonders kreative oder
- besonders nachhaltige Geschäftsmodelle anbieten
Je mehr dieser Eigenschaften auf einmal erfüllt werden, desto besser ist das Ganze dann natürlich. Bei Startups gilt dabei eine Altersgrenze:
Startups, die sich bewerben, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Der Gründungs-Bonus zielt also vor allem auf die Finanzierung in der Frühphase ab.
Spezielle Förderung auch für soziale Initiativen und Social Entrepreneurship
Seit Ende 2018 sind nun auch Sozialunternehmen und Social Entrepreneurs in Berlin antragsberechtigt. Das Förderangebot richtet sich dabei vorwiegend an Unternehmen, die zwar einen sozialen Nutzen im Bereich Gesundheit, Bildung, sozialer Zusammenhalt oder Umwelt und Nachhaltigkeit bieten, dabei aber auch betriebswirtschaftlich und marktorientiert vorgehen. Gesellschaftlichen Herausforderungen kann man durchaus auch mit Geschäftsmodellen wie einem genossenschaftlich organisierten Online-Handel oder über digitale Innovationen begegnen – genau solche Unternehmen werden hier angesprochen.
Für soziale Initiativen, die für die Erbringung ihrer gemeinnützigen Leistungen vorwiegend auf staatliche oder andere öffentliche Finanzierungen angewiesen sind, gilt allerdings ein Ausschluss.
Damit stellt der GründungsBONUS auch eine ganz wesentliche Förderquelle für Unternehmen und Unternehmenskonzepte dar, die nicht allein die Gewinnmaximierung im Fokus haben, sondern auch weiter denken. Gerade solche Unternehmenskonzepte erfahren bei anderen Finanzierungen und Förderungen oft zu wenig Beachtung und Wertschätzung, weil meist nur die absoluten Gewinnaussichten in Betracht gezogen werden. Dafür solltet ihr einen belastbaren und gut ausgearbeiteten Businessplan vorweisen können.
Wichtig sind für die Förderung vor allem eine möglichst innovative Herangehensweise an die Lösung eines Problems – und ein Fokus auf möglichst lokale Potenziale.
Was genau wird gefördert?
Der GründungsBONUS dient der Förderung sowohl der Entwicklung als auch der Umsetzung und der Marktetablierung von Produkten, Dienstleistungen oder Technologien.
Dazu gehören
- Material- und Investitionskosten,
- alle Arten von laufenden Betriebsausgaben (z. B. Mietkosten für Räume, Kosten für Kommunikation und Werbung, etc.)
- Kosten für Beratung, IT-Entwicklung und andere Fremdleistungen, die ihr benötigt
- genauso wie die Kosten für Patentanmeldungen und ähnliches,
- Kosten für Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Bruttokosten)
- sowie Zuschüsse direkt an die Gründer und Geschäftsführer, allerdings nur bis maximal 2.000 EUR monatlich pro Person.
Alle an Personen gehende Kosten (Zuwendungen für Gründer, Kosten für Arbeitnehmer) werden nur bis zur halben Höhe des gewährten Gesamtzuschusses geleistet.
Was ihr nicht mit der Förderung finanzieren könnt, sind:
- der Kauf von Grundstücken,
- Immobilien, Firmen- oder Vertriebsfahrzeuge,
- Kosten für Finanzierungen, Zinsen, Pachten oder Steuern.
Weitere Voraussetzungen für den GründungsBONUS
Grundsätzlich muss euer Gründungsvorhaben in Berlin stattfinden, auch der später geplante Unternehmenssitz muss in Berlin liegen und bis zu drei Jahre nach Abschluss der Finanzierung auch in Berlin bleiben.
Euer Unternehmen muss unabhängig und selbständig sein, ihr müsst Kenntnisse oder Fähigkeiten besitzen, die nahelegen, dass euch eine erfolgreiche Gründung auch zugetraut werden kann (kaufmännische Kenntnisse, Fachkenntnisse in eurer Branche, etc.). Das Gründungsvorhaben muss überzeugend sein, ausreichend Wachstumspotenziale aufweisen und einen positiven Effekt für den Standort erkennen lassen (z. B. die Schaffung von Arbeitsplätzen).
Förderung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Das heißt, ihr müsst das Geld zunächst ausgeben, dann die Rechnungen
einreichen, von der IBB prüfen lassen – und erhaltet danach die Zahlung
in maximal 5 Tranchen.
Die zu erwartende Höhe der gesamten Förderung wird euch direkt nach der Entscheidung mitgeteilt, ihr könnt die Teile der Förderung dann nach
Einreichung der entsprechenden Rechnungen jeweils abrufen. Die
Rechnungsbeträge solltet ihr übrigens immer überweisen –
Barzahlungsbelege werden nämlich grundsätzlich nicht anerkannt.
Für die Ausgaben, für die ihr die Förderung beantragt, dürft ihr nicht
schon zuvor an anderer Stelle Förderungen beantragt haben. Wenn ihr also bereits eine Gründerförderung erhaltet oder beantragt habt, solltet ihr
im Vorfeld zunächst einmal prüfen, ob der GründungsBONUS überhaupt noch beantragt werden darf.
Antrag: Wo könnt ihr den GründungsBONUS beantragen?
Ein Antrag auf den Gründungsbonus kann nur online gestellt werden. Zum Antragsformular gelangt ihr direkt hier: https://ibb-bt-gruendungsbonus.antragsverwaltung.de/login.php
Persönliche Ansprechpartner für den Gründungsbonus sind Christine Heuer und Nadine Helpenstein. Beide erreicht ihr telefonisch
Christine Heuer unter der Nummer 030 / 2125 – 2351
Nadine Helpenstein unter der Nummer 030 / 2125 – 4662
Fragen per Email könnt ihr stellen unter [email protected]
Alternativen zum GründungsBONUS: Weitere Fördermöglichkeiten für Startups
Wenn ihr keine Berliner Gründer seid oder die Bedingungen für den GründerBONUS nicht erfüllt, könnten diese Fördermittel für Gründer und Startup für euch relevant sein:
- Erasmus für Jungunternehmer – Förderprogramm für Startups & Gründer
- Beratungsförderung für Gründer (Teil 1): Vor der Gründung | Überblick über Beratungsangebote für Gründer
- Die 8 wichtigsten Förderprogramme für Startups: Teilfinanzierung durch öffentliche Förderung
- Unser TIPP: wir haben ein kostenloses pdf zum Download für euch zusammengestellt, mit den wichtigsten Infos zum Thema „Geld für dein Startup“: der Leitfaden Gründer-Finanzierung | So bekommt ihr das Geld für den Start!