How to: Darauf müssen Sie bei der Anmeldung einer Marke achten

Die Marke, früher auch Warenzeichen genannt, gilt als unerlässliches Mittel, um einem Produkt oder Unternehmen seine Identität, sein ganz individuelles Unterscheidungsmerkmal zu geben. Diese Marke muss man vor Missbrauch schützen – hier erfahren Sie, wie das geht.

Die Marke, früher auch Warenzeichen genannt, gilt als unerlässliches Mittel des Marketings. Mit ihr gibt man einem Produkt oder Unternehmen seine Identität, ein ganz individuelles Unterscheidungsmerkmal. Nicht umsonst spricht man von Markenprodukten. Doch um eine solche Marke nutzen zu können und sie vor Missbrauch anderer zu schützen, sollte man folgende Punkte beachten.

Was ist eine Marke und wie schütze ich sie?

Laut Markengesetz versteht man unter einer Marke ein Zeichen, mit dem man Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden kann. Die häufigsten Markenformen sind Wort- und Bildmarken. Die Kombination aus Wort und Bild gilt ebenfalls als eine gängige Form, seltener sind Farbmarken, Geruchsmarken, Hörmarken und dreidimensionale Markenformen.

Wortmarke – Was kann ich schützen?

Wortmarken bestehen aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Voraussetzung: Die Zeichen müssen sich mit der vom Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) verwendeten üblichen Druckschrift (Arial) darstellen lassen. Welche Zeichen das sind, können Sie in diesem pdf „Mögliche Zeichen“ des DPMA nachschlagen. Wichtig: Mit einer Wortmarke können also ausschließlich Zeichen geschützt werden, nicht etwa deren Erscheinung wie Schriftart, Farbe oder dergleichen. Sollten Sie Wert auf den Schutz eines Logos legen, ist die Anmeldung einer Bildmarke oder einer Wort-/Bildmarke zu bevorzugen.

Gründerrat zur Wortmarke:

Eine Wortmarke muss sich dafür eignen, das Produkt konkret von einem anderen Produkt unterscheiden zu können. Beschreibende Worte können deshalb nicht geschützt werden – denn sie sind nicht konkret genug für die Unterscheidung. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des DPMA, beziehungsweise auf den Seiten der internationalen Variante Office for Harmonization in the Internal Market (OAMI) und World Intellectual Property Organization (WIPO).

Bildmarke – Darauf müssen Sie achten

Eine Bildmarke besteht ausschließlich aus grafischen Elementen ohne jeden Text. Auch eine Bildmarke muss eine Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweisen. Das heißt: Besteht das Bildzeichen nur aus üblichen dekorativen Elementen der Waren, reicht das nicht. Ein Beispiel: Die Abbildung eines handelsüblichen Bierglases für die Marke einer Brauerei kann nicht angemeldet werden, Auch Bildmarken, die nur die Ware abbilden, liefern nicht die geforderte konkrete Unterscheidungseignung.

Die Kombination: Wort-/Bildmarke

Eine Kombination von Wort und Bild ist die sogenannte Wort-Bildmarke. Sie ist dann ratsam, wenn der zu schützende Markentext als Wortmarke nicht hinreichend unterscheidungskräftig wäre. Es wird also auch die Darstellung des Wortes, also die grafischen Elemente wie besondere Schreibweise, Schriftanordnung, Schriftgestaltung oder Farbe geschützt. Doch auch hier gilt: Grafischen Elemente müssen kennzeichnungskräftig sein – ein Text der nicht als Wortmarke taugt, wird allein durch eine bestimmte Farbe und Schriftart nicht zu einer schützenswerten Marke.

Gründerrat zu Logo als Wort-/Bildmarke:

Bei der Entwicklung eines Firmenlogos, welches als Wort-/Bildmarke oder Bildmarke geschützt werden soll, gilt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • das Logo darf nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen
  • es dürfen keine Wappen oder Staatsflaggen enthalten sein
  • man sollte sich genau überlegen, ob man das Logo farbig oder in schwarz/weiß anmeldet, bei der Anmeldung in schwarz/weiss hat man beispielsweise die Möglichkeit, das Logo später in verschiedenen Farbvarianten zu nutzen, ohne Schutz einzubüßen.

Viele neue Elemente: Positionsmarke, Hörmarke, 3D-Marke

Hörmarken sind Melodien oder Klangbilder, wie etwa Jingles, die man als Marke schützen kann. Auch bestimmte Düfte können als Geruchsmarke angemeldet werden. Hier ist vor allem die grafische Darstellbarkeit, die für eine Anmeldung als Marke erforderlich ist. Als Positionsmarke gilt das genau an einer bestimmten Stelle eines Produktes platzierte Bild oder ein Text – zum Beispiel das rote Label an der Gesäßtasche von Levi’s Jeans. 3D-Marken sind zum Beispiel besondere Verpackungen in einer bestimmten Flaschenform.

Anmelden einer Marke – wie geht das?

Zunächst gilt es für Sie zu entscheiden, ob Sie mit Ihrer Marke nationalen, europaweiten oder gar internationalen Schutz beanspruchen möchte. Dies ist primär abhängig von den Märkten, welche Sie später bedienen wollen. Entsprechend müssen Sie dann auch beim richtigen Amt die Marke anmelden.

Eine nationale deutsche Marke wird im Markenregister eingetragen, das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt wird. Mit dem Eingang der Anmeldung beim DPMA steht der Anmeldetag fest. Nun prüft das Patentamt, ob formelle Mängel wie das Fehlen des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses oder absolute Schutzhindernisse wie die fehlende Unterscheidungskraft bestehen. Das DPMA prüft nicht, ob es Kollision mit anderen Marken gibt. Dies sollte durch den Anmelder der Marke unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Rechtsanwaltes vor der Anmeldung geprüft werden. Hier ist nicht nur eine Identitätsrecherche sondern vielmehr eine Ähnlichkeitsrecherche zu betrieben.

Die Eintragung in das Markenregister wird nach Verneinung von absoluten Eintragungshindernissen im Markenblatt veröffentlicht: Jetzt haben Inhaber älterer Rechte die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung der neuen Marke einzulegen. Im Idealfall schließt eine seriöse und umfassende Recherche vor der Anmeldung die Erhebung von Widersprüchen durch Dritte aus. Die Recherche ist daher elementarer Bestandteil einer Markenanmeldung.

Rechte einer Marken – wie unterbinde ich Missbrauch?

Ist die Marke eingetragen, dann erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Nutzt jemand anderes die Marke, dann kann der Inhaber die Unterlassung des Markengebrauchs fordern – in den meisten Fällen steht ihm sogar Schadenersatz und die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zu. Hier kann es Ausnahmen geben, wie die Gerichtsurteile zeigen, die sich mit der Verwendung von Autohersteller-Namen durch freie Werkstätten beschäftigen.

Gründerrat:

Um die Verwendung der eigenen Marke durch unbefugte Dritte zu unterbinden, sollte man die relevanten Märkte stets im Blick haben und vor allem potenzielle wie tatsächliche Mitbewerber im Auge behalten. Sollten Sie die unerlaubte Verwendung Ihrer Marke durch einen Dritten bereits vorgefunden haben, empfiehlt sich ebenfalls anwaltliche Beratung um ein effektives und taktisch sinnvolles Vorgehen gegen den Markenverletzer zu gewährleisten.

Was ist Markenmonitoring – wie pflege ich meine Marke?

Wer erst einmal seine Marke geschützt, aufgebaut und bekannt gemacht hat, der will sie nicht nur vor Missbrauch schützen. Er will auch, dass sie ihren guten Ruf behält. Diese regelmässige Prüfung nennt man Markenmonitoring. Ob im Vergleich zu anderen Marken oder nur die eigene Marke: Interessant für den Inhaber sind quantitative Ergebnisse wie die Häufigkeit der Nennungen eines Markennamens und damit die Präsenz der Marke. Aber auch das qualitative Monitoring, etwa darüber, in welchem Kontext über die Marke berichtet wird, wie sie in Internetforen und Sozialen Netzwerken beurteilt wird, sind spannend und aufschlussreich.

Gründerrat:

Das Markenmonitoring ist mit dem Internet einfacher geworden – als erster Schritt reicht ja schon eine Google Alert Einstellung zur Wortmarke. Doch gleichzeitig sind die Reaktionszeiten im Netz extrem schnell: Schon eine gut platzierte negative Stimmung kann sich schnell zum gefürchteten Shitstorm auswachsen. Solche Gefahren im des Social Web kann ein gutes Markenmonitoring frühzeitig erkennen.

Es gibt hier diverse Unternehmen, welche seriöses Marken-Monitoring anbieten: Auch Ihr Markenrechtsanwalt berät Sie gerne über das Thema. Die Preise von Monitoring-Angeboten variieren stark und sind von dem, was „beobachtet“ werden soll, abhängig.

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