KfW-Gründercoaching für 2014 noch bis Ende 2013 beantragen!
Das Gründercoaching, die finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, fällt ersatzlos weg. Deswegen gilt umso mehr: Beantragen Sie jetzt schnell noch den Zuschuss für einen erfolgreichen Start Ihrer eigene Unternehmung. Wie es geht, erfahren Sie hier.
Die schlechte Nachricht zuerst: Die Richtlinie “Gründercoaching Deutschland (Gründungen aus der Arbeitslosigkeit)” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt nur noch bis zum 31.12.2013. Die Beratungsförderung für Existenzgründer fällt ersatzlos weg. Deswegen gilt umso mehr: Beantragen Sie jetzt schnell noch das Gründercoaching und starten Sie mit einem Profi an Ihrer Seite in die eigene Unternehmung. Wie es geht, erfahren Sie hier.
Was ist das KfW-Gründercoaching?
Gründer brauchen vor allem Marktinformationen. Aber auch im Marketing, in Betriebswirtschaft und beim Aufbau von Geschäftskontakten suchen sie Unterstützung. All das kann Ihnen ein guter Coach bieten. Und dessen Arbeit war durch das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ lange Zeit günstig.
Geldwerter Vorteil
Als Gründer konnten sie bis zu 40 Beratung- und Coaching-Stunden in Anspruch nehmen, mit einem maximalen Tagessatz von 800 Euro. Davon wurden bis zu 90 Prozent gefördert. Das heisst: Gründer konnten 40 Stunden professionelles Coaching von KfW-gelisteten Beratern zu verschiedenen Themen bis zu einem Wert von 4000 Euro in Anspruch nehmen, mussten davon aber nur 400 Euro zahlen. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme. Eine wertvolle Hilfe, denn gerade beim Start werden oft schon die Weichen für eine erfolgreiche Unternehmung gelegt.
Letzte Chance für Förderantrag auf Gründercoaching
Die letzte Chance, doch noch an das spezielle Förderangebot zu kommen: Gründer-Coaching-Leistungen, für die vor dem 01.01.2014 eine Zusage der KfW erteilt wurde, können noch bis spätestens 31.12.2014 in Anspruch genommen werden. Und sie erhalten noch die 90 Prozent Förderung. Danach muss damit gerechnet werden, dass auch für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit ein Eigenanteil für Beratungsleistungen in Höhe von 50 Prozent der Beratungskosten fällig werden.
Ihr Weg zum Gründercoaching 2014 (Antrag bis 31.12.2013!)
- den richtigen Coach oder ein Team von Coaches auswählen,
- den Antrag auf den Zuschuss von maximal 3.600 Euro online stellen,
- den ausgedruckten Antrag beim Regionalpartner vorlegen,
- die KfW prüft den Antrag und macht anschließend eine Förderzusage
- die geplanten Coachings durchführen und
- zum Abschluss den Eigenanteil bezahlen und den Zuschuss von der KfW abrufen
Anspruch: Wer darf den Zuschuss beantragen?
Gefördert werden Unternehmer (Existenzgründer), aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und die Leistungen nach SGB I und SGB II (Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld) beziehen. Außerdem müssen Sie sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden und eine Unternehmung
- im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (also Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) betreiben oder
- Angehöriger freier Berufe sein, sofern der überwiegende Geschäftszweck des freien Berufs nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Außerdem muss der Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück und die Existenzgründung ist auf eine Vollexistenz ausgerichtet.
Das KfW-Gründer-Coaching: Was wird genau gefördert?
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit führen.