Nebenberuflich selbstständig machen: Darauf solltet ihr achten

Wer sich selbstständig macht, muss die dann ausgeübte Tätigkeit nicht zwangsläufig zu seinem Hauptberuf machen. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, sich neben dem Angestelltenverhältnis ein zweites Standbein aufzubauen. Darauf müsst ihr dabei achten…

Gründen aus dem Job heraus ist ein Trend – nachvollziehbar. Schließlich hilft es in vielerlei Hinsicht: Ihr geht weniger wirtschaftliches Risiko ein, weil ihr nicht sofort euer Auskommen sichern müsst. Ihr könnt von Kontakten und Netzwerken aus dem Hauptjob profitieren. Und ihr könnt in Ruhe nach dem Lean Startup Prinzip eure Idee testen. Doch Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt und diese besonderen Regeln sollte ihr beachten.

PRO: die Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Das Risiko des Scheiterns ist bei einem selbstständigen Nebenerwerb selbstverständlich genauso gegeben, wie wenn man alles auf eine Karte setzt. Die wirtschaftlichen Folgen sind jedoch weitaus geringer, hat man doch immer noch die Möglichkeit, wieder voll im regulären Job einzusteigen. Diese Absicherung ermutigt viele zu diesem Schritt.

Zudem stellt diese Form des Nebenerwerbs eine guten „Testlauf“ dar. Hier kann man seine Geschäftsidee ausprobieren, ihre Stärken und Schwächen im Ernstfall testen und an den Stellschrauben drehen, bei denen es noch einer Justierung bedarf – das alles mit dem oben angesprochenen Fallnetz.
Stellt man dann fest, dass sich das gewählte Konzept auf dem Markt etablieren kann, hat man immer noch die Möglichkeit, sich voll und ganz der Selbstständigkeit zu widmen.

CONTRA: die Nachteile des Gründens im Nebenerwerb

Im Vergleich zum bisherigen Angestelltenverhältnis bedeutet eine Nebentätigkeit immer eine zusätzliche Belastung – besonders dann, wenn sie in Eigenregie durchgeführt wird. Als Unternehmer muss man sich um viel mehr kümmern als das Kerngeschäft und wird daher besonders in der Anfangszeit sicherlich das eine oder andere Mal an seine Grenzen stoßen.

Es kann außerdem manche potentiellen Kunden abschrecken, dass das Geschäft nur in Nebentätigkeit geführt wird. Dabei geht es nicht einmal um eventuell mangelnde Professionalität; stattdessen sorgen sich Auftraggeber – teilweise zu recht – dass die benötigte zeitliche Flexibilität fehlen könnte, um Aufträge jederzeit fristgerecht zu bearbeiten.

Nebenberuflich selbstständig machen: Schritt für Schritt

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss dabei im Prinzip dieselben Dinge beachten wie jemand, der sich komplett auf sich alleine verlassen will. Die wichtigsten Aspekte sind:

Der Businessplan

In diesem möglichst detailliert auszuarbeitenden Konzept analysiert man seine Produkte/Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Chancen auf dem Markt. Dazu gehört auch die genaue Kenntnis der Zielgruppe und ihrer Bedürfnisse.

Das (nebenberufliche) Gewerbe anmelden

Wie ein hauptberuflich geführtes Unternehmen muss auch das Nebengewerbe bei den entsprechenden Ämtern angemeldet werden. Was dabei zu beachten ist, kann man hier nachlesen.

Unternehmensführung von Anfang an bearbeiten

Bei der Unternehmensführung – und hier besonders bei der Buchhaltung – haben viele Gründer große Probleme. Meist liegt das daran, dass in diesen Bereichen jegliche Erfahrung fehlt. Teilweise kann man sie auslagern, was aber oft unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die günstige Alternative sind entsprechende Programme, die bei diesen Arbeiten von großer Hilfe sind. Man kann für jeden Bereich eine einzelne Software erwerben oder gleich auf eine Komplettlösung setzen, die alle anfallenden Aufgaben beherrscht. 

Wichtige Infos zur Nebenberuflichkeit:

Freibetrag bei nebenberuflich Selbständigen mit Arbeitslosengeld

Auch wer arbeitslos ist, darf eine selbstständige Tätigkeit nebenbei ausüben. Die nebenberufliche Selbstständigkeit darf jedoch 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. 165 Euro Monatseinkommen sind anrechnungsfrei. Doch die nebenberufliche Selbstständigkeit müsst ihr unverzüglich dem Arbeitsamt melden.

Nebenberuflich Selbstständig – So kommuniziert ihr mit dem Arbeitgeber

Grundsätzlich gilt, Klauseln im Vertrag, die eine Nebentätigkeit verbieten, sind unzulässig. Unter Umständen darf ein Arbeitgeber die Nebentätigkeit allerdings verbieten.

  • Für Beamte, Richter, Soldaten und ähnliche Berufsgruppen ist eine nebenberufliche Selbständigkeit generell genehmigungspflichtig.
  • Ihr müsst sicher stellen, dass die Nebentätigkeit eure Leistung im Hauptjob nicht negativ beeinträchtigt.
  • Ihr dürft mit eurer Nebentätigkeit eurem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
  • Ihr dürft dem Ansehen eures Arbeitgebers nicht schaden.
  • Der Aufwand für die Nebentätigkeit darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Hauptjob um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten.
  • Ihr dürft nicht Krankheit oder Urlaub für den Nebenjob nutzen.

Ihr seid verpflichtet, dem Arbeitgeber eure Nebentätigkeit mitzuteilen. Solange diese nicht in Konkurrenz zum Unternehmen tritt oder die Arbeitszeit und -leistung beeinträchtigt, hat man aber auf jeden Fall das Recht auf dieses zweite Standbein.

Braucht man zusätzliche Kranken-, Renten- und Sozialversicherung, wenn man eine nebenberufliche Selbstständigkeit anfängt?

Eine zweite Tätigkeit bedeutet nicht, dass man auch zum zweiten Mal sozialversicherungspflichtig wird. Dem Versicherungsträger ist der Nebenerwerb aber dennoch mitzuteilen, da die dort erzielten Einkünfte in diesen Topf mit einfließen. Hält man sich nicht an dieser Vorgaben, drohen empfindliche Nachzahlungen.

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