„Investitionszuschuss Wagniskapital“: Neuen Startup-Zuschuss vom Staat sichern
Startups sind sexy, denn sie verheißen frische Ideen, innovative Unternehmer und zukunftsweisende Firmen. Das hat nun endlich auch die Bundespolitik entdeckt und versucht Startups mit einem neuen Wirtschaftsprogramm zu fördern: seit dem 15. Mai 2013 gibt es den „Investitionszuschuss Wagniskapital“.
Startups sind sexy, denn sie verheißen frische Ideen, innovative Unternehmer und zukunftsweisende Firmen. Das hat nun endlich auch die Bundespolitik entdeckt und versucht Startups mit einem neuen Wirtschaftsprogramm zu fördern: Seit dem 15. Mai 2013 gibt es den „Investitionszuschuss Wagniskapital“.
Wer bekommt die Zuschüsse?
Der „Investitionszuschuss Wagniskapital“ will die Finanzierung junger, innovativer Unternehmen verbessern. Private Investoren, vor allem Business Angel, will man motivieren, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Die Idee ist ganz einfach: Natürliche Personen, also Privatinvestoren, die Geschäftsanteile an Startups erwerben, bekommen Zuschüsse.
Wieviel kann ich beantragen?
Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Er erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet. Seine Gesellschaftsanteile verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Außerdem können sich auch mehrere Investoren an einem Unternehmen beteiligen und den Zuschuss einstreichen. Hier liegt die jährliche Grenze bei 1 Million Euro pro Jahr und Unternehmen.
Regeln für den Investor
- natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU
- auch über eine GmbH (sogenannte Business Angels GmbH) möglich, wenn Investor der alleinige Anteilseigner ist
- erst der Antrag auf Zuschuss, dann der Anteilserwerb
- keine risikomindernden Vereinbarungen zwischen Investor und Startup
- Haltungsfrist der Anteile für mindestens drei Jahre
- erstmalige Beteiligung am Unternehmen (keine Aufstockung von Anteilen)
Regeln für das Unternehmen
- kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter)
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU
- wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- jünger als zehn Jahre
Und so geht das Antragsverfahren für den „Investitionszuschuss Wagniskapital“
Schnell und unbürokratisch sollen Investoren unterstützt werden – Anträge für den „Investitionszuschuss Wagniskapital“ können ab dem 15. Mai 2013 auf der elektronischen Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
- Schritt 1 im normalen Antragsverfahren: Unternehmen reicht Online-Antrag ein und bekommt Förderfähigkeit bescheinigt
- Schritt 2: Investor stellt online einen Antrag – das BAFA prüft und erteilt dem Investor den Förderbescheid
- Schritt 3: Investor kauft die Anteile und fordert die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA
- Schritt 1 wenn Investor sich an einem Gründungsvorhaben beteiligt: Investor reicht zuerst seinen Antrag ein
- Schritt 2: Unternehmen gründet sich und wird ins Handelsregister eingetragen
- Schritt 3: das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit
Direktlinks zu den Anträgen
- Hier geht es zum Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Maßnahme „Investitionszuschuss Wagniskapital“ auf der Internetseite des BAFA.
- Hier geht es zum Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahme „Investitionszuschuss Wagniskapital“ für den Investor auf der Internetseite des BAFA.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Übersichtseite der BAFA zum „Investitionszuschuss Wagniskapital“.